Revision Energiegesetz (Fördermassnahmen ab 2023)

Obige Verfasser der Beiträge hoffen auf einen „besseren“ Preis für Strom aus erneuerbaren Energien.
Ob aber die EICom so schnell eine neuere Verfügung als jene von 19. April 2016 (220.00007) erlässt,
wage ich zu bezweifeln. Denn als Folge dieser Verfügung, sowie der Umsetzungs-Mitteilung vom 19. Sept. 2016, haben die meisten EW’s die Rücklieferpreise per 1. Januar 2018 neu berechnet und teils sehr viel tiefer festgelegt. Wo genau bei den Fördermassnahmen der Hebel angesetzt werden muss ist mir nicht so klar. Die Idee war ja einst, dass die KEV oder die EIV den „Marktpreis“ ausgleichen sollten. Dass eine Förderung über einen „anständigen“ Preis - inkl. HKN Vergütung - gelingen könnte wäre wünschenswert. Unter den jetzt gültigen Bestimmungen, - der Berechnung der Rückvergütung für PV-Strom auf Basis des Graustrompreises-, scheint mir dies jedoch leider ein Wunschtraum. Der „Markt“ allein wird nicht alles richten, die Förderung allein auch nicht. Und wenn die ELCom auch nicht will…? Wer hier die taulichste Lösung hat möge doch vortreten.