Autoladestation mit separatem Zähler?

Eine weiteres Märchen von den Gebrüder EVU. Die verlangen nun einen separaten Zähler für die Autoladestation, unnötige Mehrkosten bei der Installation und 10.-/Mt zusätzlich. Kostet mehr als der Strom.
Hat jemand Erfahrung wie man sich erfolgreich gegen solche Vorschriften wehrt?

Für einen Kommentar dazu wäre es wichtig zu wissen, was für eine Ladestation das ist. Rein privat/öffentlich, Anschlusstyp, Leistung, Standort, was für ein Auto soll geladen werden?
Eine einfache blaue CEE “Campingdose” in der Garage braucht ganz sicher keinen separaten Zähler. Bei einer Typ2 Wallbox dreiphasig ist es womöglich leistungsabhängig. Aber bis 11kW (3x16A) gibt es wohl auch keine Probleme, sonst müsste auch ein Kochherd einen eigenen Zähler haben.

Es ist eine private Ladestation von Renault. 22kW 3ph. Mit fixem Typ2 Ladekabel. Ich denke es gibt keine Rechtsgrundlage hier einen separaten Zähler zu verlangen seitens EVU. Oder sehe ich das komplett falsch? Dies würde bedeuten +10.-/Mt. Für eine “normale” CEE Steckdose, an welcher ja auch mittels Adapter ein Eauto geladen werden kann, braucht es auch keinen Zähler…

Interessant. Rückfrage an das Elektrizitätswerk: Auf welcher Rechtsgrundlage bestehen sie auf den Zähler?

Es mag zwar spannend für das EVU sein, eine Ladestation separat zu erfassen, aber gemäss StromVV Art 18, Abs 2 gilt:
“Bei Endverbrauchern in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit einer Anschlussleistung bis 30 kVA ist nur eine Kundengruppe zulässig.”
Wenn die gesamte Anschlussleistung vom Haus über 30 kVA liegt, könnte man in eine Kundengruppe mit anderen Netztarifen (z.B. Leistungstarif) eingeteilt werden. Das begründet noch keinen zweiten Zähler, aber öffnet allenfalls Raum für eine “Anders-Behandlung”.

Ich lasse in einer Tiefgarage 2 Ladestationen mit je 22 kW montieren (mit separatem Zähler, da ich nicht dort wohne). Interessanterweise sagte mir das EW, es gelte dann der normale Haushaltstarif, und eine mögliche Leistungsbegrenzung sei nicht nötig.