Ich versuche im Moment eine Interpellation zuhanden des Regierungsrats des Kt. Solothurn zu stellen, wobei dies nicht so ganz trivial ist. Man muss jemand finden, der sich der Sache annimmt. Bis jetzt war ich noch nicht erfolgreich. Aber es wäre je nach dem sinnvoll dies auch in anderen Kantonen zu versuchen, falls ihr Politiker kennt, die eine Eingabe machen können:
Förderung von Photovoltaikanlagen im Kanton Solothurn
Zur Zeit werden PV-Anlagen im Kanton Solothurn unter Umständen nicht steuerlich begünstigt, sondern aktiv besteuert, und zwar genau dann, wenn die 5-Jahresfrist für neu erstellte Anlagen nicht abgewartet wird.
Durch diese Besteuerung kann sich die Amortisationsdauer einer Anlage um bis zu 50% verlängern, was wohl nicht im Sinne der Gesetzgeber sein kann. Eine Besteuerung von PV-Anlagen im Besitz von natürlichen Personen erfolgt dabei über mehrere Faktoren:
1.) Über den Liegenschaftsertrag, (siehe Kant. Veranlagungshandbuch I.8.2.1, Mietzins einnahmen). Dort steht: “Ebenso als Mietzinseinnahmen sind Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen zu versteuern.”
2.) Über die Besteuerung der Einmalvergütung von Swissgrid, auch diese muss versteuert werden. Wie sie ja vielleicht wissen wird die KEV von Pronovo, einer Tochtergesellschaft von Swissgrid für Neuanlagen < 100 kWhp nicht mehr ausgeschüttet, es gibt nur noch eine Einmalvergütung (EIV), die ca. 20% der Investitionskosten beträgt. Die Wartefrist für diese Auszahlung beträgt 1.5 Jahre.
3.) Über die Gebührenrechnungen der Gemeinden. Die Ausgaben der Bauherren für die Anpassung der notwendigen baulichen Massnahmen wie Schlüssel-Schalter, Verkabelung, Anschluss ans Hausnetz, Steuerung werden unzureichend berücksichtigt. Hier entstehen normalerweise Kosten zwischen 5000 - 10000 CHF, die je nach Abstützung der Gebührenrechnungen der Gemeinden auf den Gebäudeversicherungswert der Liegenschaft nochmals finanzielle Folgen für die Bauherren im Bereich von 2-3% der Ausgaben-Summe nach sich ziehen. Je nach dem ist es sogar so, dass Gemeinden unwissend die Anlagen illegal mit Gebühren belegen, obwohl die rechtlichen Grundlagen dazu nicht gegeben sind. Hier hilft nur ein Rekurs zu den Gebührenrechnungen mit Verweis auf die kantonale Gebührenordnung.
4.) Über die Vermögenssteuer
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Frage 1: Streichung der 5 Jahresfrist für PV-Anlagen möglich?
Wäre es nicht sinnvoll, PV-Anlagen im Privatbesitz steuerlich immer zum Steuerabzug zuzulassen und die 5 Jahresfrist zu streichen? Kommt eine solche Frist nicht einem Hindernis für zukünftige Bauherren gleich? Dazu kommt noch eine andere Sache. Beim Neubau eines Hauses muss dieses für die Dach-Montage eingerüstet werden. Wird eine Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt erstellt, so fallen je nach Grösse der Anlage und des Daches zusätzliche Kosten an. Der Bauherr hat also zwei Möglichkeiten: Später installieren und Gerüstkosten zahlen, oder initial bauen und auf den Steuerabzug zu verzichten. Die Rechtssprechung ist hier nicht ganz klar. In anderen Kantonen bekamen schon Privatpersonen recht, welche ihre Anlagen schon nach 24 Monaten nach dem Erstellen des Gebäudes auf das Dach gestellt haben. Diese Fünfjahresfrist ist also sozusagen willkürlich definiert.
Frage 2: (alternativ zu Forderung 1): Streichung der Besteuerung der Einspeisevergütungen von Photovoltaik-Anlagen im Privatbesitz möglich?
Was spricht zum anderen gegen eine Streichung der Besteuerung der Einspeisevergütungen von Photovoltaik-Anlagen im Privatbesitz? Da doch auch die Investition nirgendwo geltend gemacht werden kann, ist es störend, dass jeder erworbene Franken besteuert wird. Das wäre eine aktive Förderung der erneuerbaren Energien.