Besteuerung von Solaranlagen in Kt. Solothurn

Ich versuche im Moment eine Interpellation zuhanden des Regierungsrats des Kt. Solothurn zu stellen, wobei dies nicht so ganz trivial ist. Man muss jemand finden, der sich der Sache annimmt. Bis jetzt war ich noch nicht erfolgreich. Aber es wäre je nach dem sinnvoll dies auch in anderen Kantonen zu versuchen, falls ihr Politiker kennt, die eine Eingabe machen können:

Förderung von Photovoltaikanlagen im Kanton Solothurn

Zur Zeit werden PV-Anlagen im Kanton Solothurn unter Umständen nicht steuerlich begünstigt, sondern aktiv besteuert, und zwar genau dann, wenn die 5-Jahresfrist für neu erstellte Anlagen nicht abgewartet wird.

Durch diese Besteuerung kann sich die Amortisationsdauer einer Anlage um bis zu 50% verlängern, was wohl nicht im Sinne der Gesetzgeber sein kann. Eine Besteuerung von PV-Anlagen im Besitz von natürlichen Personen erfolgt dabei über mehrere Faktoren:

1.) Über den Liegenschaftsertrag, (siehe Kant. Veranlagungshandbuch I.8.2.1, Mietzins einnahmen). Dort steht: “Ebenso als Mietzinseinnahmen sind Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen zu versteuern.”

2.) Über die Besteuerung der Einmalvergütung von Swissgrid, auch diese muss versteuert werden. Wie sie ja vielleicht wissen wird die KEV von Pronovo, einer Tochtergesellschaft von Swissgrid für Neuanlagen < 100 kWhp nicht mehr ausgeschüttet, es gibt nur noch eine Einmalvergütung (EIV), die ca. 20% der Investitionskosten beträgt. Die Wartefrist für diese Auszahlung beträgt 1.5 Jahre.

3.) Über die Gebührenrechnungen der Gemeinden. Die Ausgaben der Bauherren für die Anpassung der notwendigen baulichen Massnahmen wie Schlüssel-Schalter, Verkabelung, Anschluss ans Hausnetz, Steuerung werden unzureichend berücksichtigt. Hier entstehen normalerweise Kosten zwischen 5000 - 10000 CHF, die je nach Abstützung der Gebührenrechnungen der Gemeinden auf den Gebäudeversicherungswert der Liegenschaft nochmals finanzielle Folgen für die Bauherren im Bereich von 2-3% der Ausgaben-Summe nach sich ziehen. Je nach dem ist es sogar so, dass Gemeinden unwissend die Anlagen illegal mit Gebühren belegen, obwohl die rechtlichen Grundlagen dazu nicht gegeben sind. Hier hilft nur ein Rekurs zu den Gebührenrechnungen mit Verweis auf die kantonale Gebührenordnung.

4.) Über die Vermögenssteuer

==============================================================

Frage 1: Streichung der 5 Jahresfrist für PV-Anlagen möglich?

Wäre es nicht sinnvoll, PV-Anlagen im Privatbesitz steuerlich immer zum Steuerabzug zuzulassen und die 5 Jahresfrist zu streichen? Kommt eine solche Frist nicht einem Hindernis für zukünftige Bauherren gleich? Dazu kommt noch eine andere Sache. Beim Neubau eines Hauses muss dieses für die Dach-Montage eingerüstet werden. Wird eine Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt erstellt, so fallen je nach Grösse der Anlage und des Daches zusätzliche Kosten an. Der Bauherr hat also zwei Möglichkeiten: Später installieren und Gerüstkosten zahlen, oder initial bauen und auf den Steuerabzug zu verzichten. Die Rechtssprechung ist hier nicht ganz klar. In anderen Kantonen bekamen schon Privatpersonen recht, welche ihre Anlagen schon nach 24 Monaten nach dem Erstellen des Gebäudes auf das Dach gestellt haben. Diese Fünfjahresfrist ist also sozusagen willkürlich definiert.

Frage 2: (alternativ zu Forderung 1): Streichung der Besteuerung der Einspeisevergütungen von Photovoltaik-Anlagen im Privatbesitz möglich?

Was spricht zum anderen gegen eine Streichung der Besteuerung der Einspeisevergütungen von Photovoltaik-Anlagen im Privatbesitz? Da doch auch die Investition nirgendwo geltend gemacht werden kann, ist es störend, dass jeder erworbene Franken besteuert wird. Das wäre eine aktive Förderung der erneuerbaren Energien.

1 „Gefällt mir“

Jürg Grossen hat auf Hinweis von SSES + VESE ein Postulat im NR zu dieser Thematik eingereicht. Der BR erkennt jedoch in seiner Antwort im Februar 2019 leider keine Probleme und keinen Handlungsbedarf :frowning:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184386

Auch im Kanton Bern hat dieses Thema bereits 2016 zu einem Postulat im GR geführt, welches 2017 entgegen der Empfehlung des Regierungsrats mit grosser Mehrheit vom Parlament überwiesen worden ist. Der Regierungsrat ist bis heute dem GR noch eine fundierte Antwort schuldig.

https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-5bf5b2346113487a9509c7a07160cbce.html

Noch schlimmer. Die Antwort des Bundesrates in der Antwort auf Jürg Grossens Motion ist teilweise falsch :frowning:

Ab wann ein Neu- oder ein Ersatzneubau frühestens als bestehendes Gebäude qualifiziert, hat das Bundesgericht in einem konkreten Fall entschieden (Urteile 2C_727/ 2012, 2C_729/2012 vom 18.12.2012). Demnach ist eine Photovoltaikanlage, die etwas mehr als zwei Jahre nach der erstellten Liegenschaft installiert wurde, nicht mehr als anschaffungsnah zu bewerten, womit die angefallenen Installationskosten zum Abzug berechtigen.

Das stimmt eben nicht. Das Urteil bestätigt die fünf-Jahre Frist.

Ich habe gehört, dass in den Kantonen Luzern und Graubünden gar kein Abzug der Investitionen gamacht werden kann. Kann das jemand bestätigen?
Ist dann wenigstens der Stromverkauf auch nicht Einkommen?
Ich verstehe ja, dass das eine oder andere sein kann; Investitionsabzug, dafür Einkommens-Steuer vom Strom; wenn kein Investitionsabzug; dann darf es auch keine Einkommens-Steuer vom Strom geben.

Die Bünder Lösung wäre eigentlich der Königsweg. Ein steuerbares Einkommen aus der Solaranlage entsteht dort erst, wenn die kummulierten Einträge aus dem Stromverkauf die Investitions- und Wartungskosten übersteigen. Ich finde dies viel klüger als irgendwelche Steuerabzüge der Investitionen.

Die Luzerner Lösung ist wohl allerdings die dümmste. Die lassen gar keine Abzüge zu, besteuern aber jeden Fr. vom Stromverkauf.

1 „Gefällt mir“

Ich habe nun für den Kanton Solothurn ein Sammlung von Unterschriften zu einem Volksauftrag (100 Unterschriften) gemacht, damit das Bünder Modell auch da eingeführt wird.

Wäre doch auch was für die anderen Kantone? Wer intresse hat, dem sende ich meine Vorlage.

1 „Gefällt mir“

Es ist nun ein erweitertes Bündner Modell geworden, welches auch PV-Anlagen einschliesst, welche keinen Strom-Export tätigen:

Wortlaut des Volksauftrages: Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Steuergesetz, respektiv bei den kantonalen Praxisfestlegungen von Liegenschaftskosten einen Systemwechsel bei der Besteuerung von PV- Anlagen und anderen EEA im Privatbesitz nach Bündner Vorbild vorzunehmen zu lassen: Streichung der einmaligen, steuerlichen Abzugsfähigkeit von PV-Anlagen im Privatvermögen bei gleichzeitiger Aufrechnung der Investitionen gegen allfällige kumulierte Erträge. Eine Ausnahme bilden geschlossene Systeme, bei denen PV- Anlagen integraler Teil der energetischen Massnahmen sind und daher kein Strom exportiert wird: zB. eine Brennstoffzellenheizung mit Elektrolyseur, Lüftungsanlage und PV zur Wasserstoffherstellung. Hier sollte eine steuerliche Abzugsfähigkeit von PV-Anlagen beim Ersatz einer bestehenden Heizung nach wie vor erlaubt sein.

Ist dieser Vorstoss im Kanton Solothurn inzwischen bereits eingereicht worden?
Ist er veröffentlicht worden?

Nein. Das ganze ist leider nicht so einfach. Ein Volksauftrag hat zudem geringe Chancen durchzukommen. Habe dir die aktuelle Vorlage per PM zugesendet.

Nächste Woche werden endlich meine PV- und Batteriespeicher-Aufträge (in den KR. eingegeben via Thomas Lüthi, GLP) im Solothurner Kantonsrat behandelt. Es wird wohl sehr knapp, da die Antworten der Regierung/Steuerbehörden negativ ausgefallen sind. Leider hat man sich offensichtlich auch zuwenig mit der Thematik befasst, denn die Antworten gehen am Thema vorbei oder sind klar widerlegbar, was ausserordentlich schade ist. Daher hat sich auch die kantonale Finanzkommission ablehnend zu beiden Vorlagen geäussert.

Wer also im Kanton Solothurn mit Kantonsräten der FDP, CVP oder SVP befreundet ist, die Photovoltaik und neuen Technologien positiv gegenüberstehen: Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um Überzeugungsarbeit zu leisten.

A 0255/2019 Auftrag Thomas Lüthi (glp, Hägendorf): Steuerabzug für Energiespeicher im Verbund mit erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen (18.12.2019) (FD)

A 0256/2019 Auftrag Thomas Lüthi (glp, Hägendorf): Fortschrittliche Besteuerungvon Solarthermie und PV-Anlagen im Privatbesitz (18.12.2019) (FD)

Die wichtigsten Richtigstellungen zu den Antworten des RR befinden sich hier:


Ich kandidiere ausserdem für die Grünen am 7. März 2021 für den Solothurner Kantonsrat in der Amtei Olten/Gösgen. Ich bin ausserordentlich dankbar, wenn ihr mich wählt oder für mich Werbung macht. Ich brauche viel Unterstützung, damit es auch wirklich klappt!

Zu Photovoltaik-Besteuerung, Batteriespeicher-Steuerabzügen und Meldepflicht Photovoltaik habe ich ausserdem drei Grundlagenpapiere geschrieben, unter https://martinblapp.ch/unterlagen-vorlagen befinden sich noch mehr Arbeiten und Unterlagen.

Hallo Martin,
da ich mich momentan selber gerade intensiv mit meinem privaten PV-Projekt befasse und auch im Kt. Solothurn wohne (nicht dein Bezirk, sonst hättest du meine Stimme auf sicher :sunglasses:) kenne ich die Problematik nur zu gut und finde deine Vorstösse sehr unterstützenswert!
Vollig unverständlich finde ich dass solche Themen auf Kantons- oder gar Gemeindeebene unterschiedlich behandelt werden. Es geht hier schliesslich um die (beschlossene) Energiewende und die ist (wenn überhaupt) nur national zu schaffen!

100% Zustimmung. Das schreibe ich ja auch in meinem PV-Konzept, eigentlich brauchen wir eine Lex Photovoltaik auf Bundesebene, folgend ein mögliches Modell:

Photovoltaik wird aus dem System der Liegenschafts-Unterhalt Steuerabzüge für
Energiesparmassnahmen und Umweltschutz nach Art. 32, Abs. 2 DBG 2 ausgeschlossen,
Steuerabzüge sind nicht mehr möglich. Photovoltaik wird gleichzeitig aber von einer
Besteuerung im Vermögen, auf Katasterwerte und Eigenmietwert im Privatbereich
ausgenommen.

Als Ersatz wird im DBG direkt ein Paragraph geschaffen, der den Eigenverbrauch von selbst
produzierter Energie durch Umwelteinflüsse wie Sonne, Wind und Wasser (thermisch und
elektrisch) steuerfrei stellt. Als Ersatz für die gestrichenen Steuerabzüge werden die Kantone
zudem verpflichtet, zusätzlich zu der Einmalvergütung (EIV) einen Förderbeitrag
auszurichten, der mindestens 50% der ausgerichteten EIV des Bundes beträgt und von der
kantonalen Energiefachstelle auf Gesuch ausbezahlt wird, als Nachweis reicht die von
Swissgrid ausgestellte EIV Förderbewilligung. Dem Eigenverbrauch gleichgestellt wird pro
Haushalt eine Freigrenze beim Stromexport von 1000 CHF pro Jahr, welche auf die
Einnahmen von verkaufter Energie angewendet wird. Einnahmen über 1000 CHF pro Jahr
werden der Selbständigkeit gleichgestellt und in einem Aufrechnungssystem mit der
Investition und Wartung gegengerechnet.

2 „Gefällt mir“

Für die Energiewende im Kanton Solothurn war heute ein guter Tag!

Auf die von mir ausgearbeiteten und vom GLP Kantonsrat Thomas Lüthi eingegebenen Vorstösse/Aufträge im SO-Kantonsrat zu Batteriespeicher-Steuerabzügen und fairer Solarthermie und PV-Besteuerung für PV-Anlagen auf Neubauten ist der Solothurner Kantonsrat heute am 3. März eingetreten und hat die beiden Aufträge als erheblich erklärt. Beim ersten Auftrag in einer leicht modifizierten Form (prüfen, statt direkt ändern), bei zweiten Auftrag vollumfänglich mit dem Originaltext. Dies beim Letzteren sogar grossmehrheitlich gegen den Ablehnungsantrag des Regierungsrates und der Finanzkommission.

Nun ist es an der Exekutive, für die Besteuerung von Strom aus PV-Anlagen auf Neubauten endlich eine faire Lösung zu finden und sich nicht mehr hinter juristischen Formulierungen zu verstecken und unklar formulierte Gesetze zu Ungunsten der Bevölkerung auszulegen. Ob eine Lösung entweder mit einer Bagatellgrenze für Stromverkauf aus PV-Anlagen auf Privatdächern, oder mit einem Aufrechnungssystem gefunden wird spielt keine Rolle; es besteht durchaus legaler Handlungspielraum, wie ja die Kantone VD, GE und VS bereits zeigen, die ebenfalls die Vollreglung bei den Steuerabzügen kennen. Es ist zu hoffen, dass durch eine nun faire Regelung für die Besteuerung der Erträge von PV-Anlagen auf Neubauten sich nun viele Bauherren entscheiden gleich beim Bau des Hauses eine PV-Anlage zu installieren, oder sogar vermehrt auf PV-integrierte Dächer oder Fassaden setzen.

Bei der Batteriesache wird sich der Kanton Solothurn mit grösster Wahrscheinlichkeit dem Kt. Aargau anschliessen und die Batteriespeicher, egal ob mit PV-Anlage gebaut oder nachgerüstet, nun ebenfalls zum Steuer-Abzug zulassen. Da der Steuerabzug aber vermutlich erst 2022 kommt, läuft momentan immer noch mein privater Steuer-Rekurs zu der gleichen Sache. Wer den Steuerabzug für 2020 will, ist daher immer noch gut beraten bei einer Ablehnung des Abzugs selber Einsprache zu machen.

Mehr Informationen zu meinen Vorstössen findet man unter: https://martinblapp.ch/unterlagen-vorlagen

2 „Gefällt mir“

Gibt zu den beiden Vorstössen irgendwelche News? Vor allem das Thema Batteriespeicher-Steuerabzüge interessiert mich. Habe auf die schnelle nichts gefunden im Internet…

Hallo Oliver

Bisher ist leider nichts passiert. Wir sind am Warten und Hoffen dass per 2022 etwas geschieht. Ich warte noch auf meine Steuerveranlagung 2020, wenn die Abzüge gestrichen werden, werde ich Einsprache erheben.

1 „Gefällt mir“

Hoi Martin,
danke für dein Update. Da bin ja mal gespannt was bei deiner Steuerveranlagung rauskommt…:sweat_smile:

Ich habe diese Woche die Steuerveranlagung erhalten. Mein Abzug für die mit der PV-Anlage verbundene Hausbatterie wurde mit folgender Argumentation abgelehnt:

Gem. 8 39 Abs. 3 Bst. d StG und Art. 32 Abs. 2 DBG können die Kosten für Energiespar- und
Umweltschutzmassnahmen an bestehenden Bauten gemäss Regelung durch das Eidgenössische Finanzdepartement abgezogen werden. Nach gängiger Praxis des Steueramtes zählen installierte Stromspeichergeräte/Batteriespeicher nicht zu den abzugsfähigen Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Die hauseigene Batterie ermöglicht einzig das Zwischenlagern der selber produzierten Energie anstelle der direkten Einspeisung ins Stromnetz. Damit wird im Ergebnis keine
Energie gespart und die hauseigene Batterie stellt demzufolge auch keine abzugsfähige Energiesparmassnahme dar (vgl. auch Urteil KSG SGSTA.2018.17 vom 4.Juni 2018). Die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau anders entschieden hat, hat keinen Einfluss auf die Praxis im Kanton Solothurn. Auch dass sich im Kantonsrat eine Mehrheit für einen Steuerabzug ausgesprochen hat, ändert an der momentanen gesetzlichen Grundlage nichts, auf welcher das Steuergericht im Urteil KSG SGSTA.2018.17 am 4. Juni 2018 entschieden hat.

Ich habe natürlich Einsprache erhoben und gehe vor das Steuergericht. Einen negativen Entscheid des Steuergerichts ziehe ich notfalls auch ans Bundesgericht weiter.

1 „Gefällt mir“

Aus „deiner“ Sicht sparst du keine Energie, klar. Aber aus der Sicht vom EW hast du weniger Energie verbraucht. Schlussendlich ist doch massgebend was der Stromzähler Ende Jahr anzeigt und da hast du dank der Batterie weniger Strom bezogen, als wenn du keine hättest. Also hast du Strom gespart…

Mit einer PV-Anlage „spart“ man auch keine Energie. Aber es wird weniger aus dem Netz bezogen, gleich wie die Batterie. Einziger Unterschied, die PV speist ins Netz ein und viele EW vergüten sehr wenig für grünen Strom…, aber verkaufen diesen dann teuer an die Nachbarschaft.

Danke für dein Update und wünsche dir gutes Durchhalten.:muscle:

Bin gespannt wie es weiter geht…!

Doch doch, mein Setup spart aktiv Energie … nur will das das Steueramt nicht wahrhaben …