Die Schwankungen für die Rückerstattung von Solarstrom sind bei der BKW enorm. Letztes Jahr einmal über 40 Rappen pro kWh, jetzt für das 2. Quartal 2023 nur noch 8.73 Rappen. Die Unsicherheiten für Investoren sind so gross, dass die Energiewende nicht ins Rollen kommt. Es braucht endlich eine schweizweite Lösung!
Hallo Hans Jürg
Wenn du Sicherheit willst, verkaufe den Strom direkt dem heimischen Elektrizitätswerk.
Alles andere ist auf den Börsenpreis pokern.
Moment… So… Die Glaskugel ist poliert.
Im Sommer bei einem Überangebot tiefe Preise.
Sollte es lange sehr trocken sein, bekommen die AKW Probleme mit der Kühlung. Daher wird der Strom knapper. Dann wird der Preis wieder steigen.
Im Winter wenn es länger arg kalt wird, hoher Strombedarf und hoher Preis. Ansonsten wird sich der Preis nächst Winter, sofern die AKW nicht wieder aussteigen, moderat auf dem Winter Niveau von früheren Jahren sein.
Was immer teurer wird, sind die Gebühren und Abgaben. Die sind aber völlig losgelöst von den Börsenpreisen.
Hmmm. Meine Glaskugel beschlägt schon wieder.
Hallo Hans Jürg;
Als Kunde der BKW mit unserer ZEV kennen wir diese Schwankungen nunmehr seit langem. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind klar, Entschädigung aufgrund der Strombörse. Der Rückgang im 1. und insbesondere im 2.Quartal gefallen auch uns aus finanziellen Ueberlegungen nicht. Doch was ist die Alternative?
Eine Lösung wie vorgeschlagen mit eine Fixentschädigung von 8-10 Rp/kWh scheint mir nicht sehr marktwirtschaftlich. Der Mieterverband geht noch weiter und will eine Gewinnabschöpfung vornehmen. Eine Investor will auch eine entsprechende Verzinsung des Kapitals, ansonsten wie Du schreibst, keine Investitionen, keine Energiewende. Immer auf die anderen warten, lässt verlieren und der Staat ist ein denkbar unzuverlässiger Partner!
Wir haben in eine starke PV-Anlage investiert und das Risiko übernommen. Warum wollen wir einen allfälligen kleinen Gewinn nicht für eine Erneuerung erhalten?
Wir sind bereit weiterhin Chancen und Risiken zu übernehmen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht ganz so eindeutig - siehe auch meinen Kommentar hier: https://www.vese.ch/wp-content/uploads/Sachs_Es_gilt_das_Prinzip_der%20Gleichbehandlung_-_energate_messenger_Schweiz.pdf
Danke Herr Sachs, leider sind wir noch keinen Schritt weiter. Wer prüft, ob der von der BKW bezahlt Rückliefertarif korrekt ist?
Hallo Hans Jürg
Das kannst du selber machen.
https://energy-charts.info/charts/price_spot_market/chart.htm?l=de&c=CH
Den Börsenpreis, abzüglich der Verwaltungsgebühr gibt den zu überweisenden Betrag.
das können Sie hier beim BFE machen.BFE Publikationen
Das ist das Offizielle vom BFE, davon noch Gebühren abziehen und das müsste das sein was ausbezahlt wird. Wie @Patrik auch geschrieben hat.
Ein wichtiger Punkt, das die Energiewende klappt, sollte eine funktionierende Vergütung der HKN Entschädigung auch bei Stromverkauf über andere Marktteilnehmer wie CKW, BKW etc. sein.
Mit meiner kleinen Privatanlage habe ich den Test von EKZ zur CKW gemacht.
EKZ, mein Stromversorger bezahlt den HKN nicht mehr, sobald der Solarstrom anderweitig verkauft wird.
CKW übernimmt den HKN ausserhalb des Versorgungsgebietes nicht.
Minus 2.0 Rappen pro kWh
Somit wird man genötigt, auch bei unterirdisch schlechten Vertragsbedingungen bei EKZ zu bleiben, da in den ertragreichen Frühling bis Herbst Monaten der Verlust zu gross ist, als das er in den finanziell interessanten Wintermonaten aufgeholt werden kann.
Mit meiner privaten 18kWp Anlage nicht tragisch, Mit den grossen Anlagen im MW Bereich tragisch.
Kein Markt für HKN vorhanden. So unser Händler bei dem wir den Strom einkaufen. Da sollte Pronovo endlich reagieren. Weshalb können sie die Vergütung für den HKN an EKZ, aber nicht an CKW überweisen?