Wir produzieren Solarstrom auf allen drei Phasen, sagen wir 6 kW, d.h. 2 kW pro Phase. Jetzt läuft auf einer Phase der Backofen mit 3 kW, auf den anderen Phasen wird 1 kW konsumiert, d.h. total 5 kW Verbrauch. „Netto“ haben wir 1 kW Rücklieferung. Jetzt könnte der Zähler aber auch so „frech“ (oder logisch) sein, und individuell pro Phase abrechnen. 2x 1 kW Rücklieferung zu tiefem Tarif und auf der „Backofen-Phase“ 1 kW Bezug zum Hochtarif. Dass wir gleichzeitig zurückspeisen und beziehen ist Realität, aber ich vermute und hoffe, dass es abrechnungstechnisch für einen Zeitpunkt nur entweder oder gibt. Wäre aber dankbar für eine fachkundige Antwort.
Letztlich ist dies relevant für die Eigenverbrauchsoptimierung: Ich kann einen Elektro-Heizstab stufenlos von 0 bis 9 kW hochfahren, auf allen drei phasen. Aber womöglich sollte ich nur auf jenen Phasen Strom verheizen, auf denen er wirklich „überschüssig“ ist. (Konkret geht es um eine 100 kWp-Anlage auf einem Schulhaus mit Warmwasser-Heizstäben 2x 9 kW dreiphasig. Statt mit Leistungssteller „stufenlos“ auf allen Phasen hochzufahren, gedenken wir, jeweils eine Phase zuzuschalten und so 6 Stufen zu je 3 kW zu schalten.)
Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben… der erste Absatz ist wie du selbst schreibst richtig…
Ob der Heizstab stufenlos und vor allem auf allen drei Phasen angesteuert wird, ist systemabhängig. Viele regeln nur eine Phase die anderer werden zugeschaltet… aber ist alles durchaus realisierbar…
Ja, Zweirichtungszähler in der Schweiz sind normalerweise saldend. Doch andere Länder, andere Sitten. Für den Ital. Markt fertigt Cavazzi Zähler, welche auch Einspeisung in das Importregister schreiben…
Bei Hochlastverbrauchern >3,6 kW sollte auf gleichmässige Lastverteilung geachtet werden, damit keine wesentlichen Schieflasten entstehen.
Die Steuerung von Dump-Loads ist jedoch hauptsächlich eine Frage der Investition (Wellenpaketsteuerung).
einstein0
Ja, alles machbar. Aber im Grunde genommen, bin ich gegen die Warmwassererzeugung mit Heizstäben, auch wenn das die billigste Variante ist. Warum keine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Wirkungsgrad von ca. 3-4 ? Ausserdem kann man (je nach der benötigten Warmwassermenge) abschätzen, ob es nicht günstiger ist, wenn man die Heizstäbe auf 230 Volt schaltet. Da dauert die Warmwasser-Erzeugung zwar länger, aber man nutzt die PV-Anlage wegen der niedrigeren Leistung besser und erzeugt wesentlich weniger Kalk im Elektroboiler und das Risiko Strom im Hochtarif zu beziehen ist deutlich kleiner.
Danke für die Bestätigung, was die Messung betrifft!
Wie angedeutet geht es um eine grosse Anlage, die Warmwasser-Erwärmung erfolgt primär über Fernwärme. Die 100 kWp-Anlage hat über 90% Eigenverbrauch, aber der Betreiber möchte am Wochenende die Strompreise nicht ins negative treiben. Für die rund 20 Sommer-Wochenende mit potentieller Rückspeisung lohnt sich eine Wärmepumpe kaum.
Und schon mit 18 kW x 5 h können wir die 2000 l um über 50° erwärmen - mehr Wärme brauchen wir nicht. Wir müssen vielmehr eine schlaue Ansteuerung definieren, dass die Fernwärme am Wochenende genug „Speicherraum“ für Solarstrom lässt. Den Solar-Log mit der Gebäudeleitsystem zu verknüpfen, ist wohl mit zu viel Extra-Programmier-Aufwand verbunden. Die Fernwärme soll nur anspringen, wenn die Temperatur oben im Speicher unter 40° fällt. Und der PV-Heizstab verheizt je nach Überschuss stufenweise bis 18 kW bis maximal 90°.
Da musst du keine Angst haben, in der Schweiz ist das klar geregelt, siehe auch ELCOM erläuterung dazu:
Artikel 17 Absatz 4 EnV schreibt für Stromspeicher bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) ausdrücklich vor, dass die Messgeräte am Messpunkt saldierend über alle Phasen zu betreiben sind. Falls hinter dem Messpunkt eines ZEV ein Speicher installiert ist, ist eine phasengetrennte Mes-sung somit ausdrücklich unzulässig. Diese Vorgabe bezieht sich zwar nur auf ZEV. Es ist aber nicht
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ersichtlich, dass der Bundesrat ZEV mit Speicher bei der Messung des Eigenverbrauchs hätte besser-stellen wollen als ZEV ohne Speicher oder «gewöhnliche» Prosumer. Diese Einschätzung wird von Artikel 17 Absatz 2 EnV gestützt, wonach der Netzbetreiber Stromspeicher zu den gleichen techni-schen Bedingungen anschliessen muss, wie einen vergleichbaren Erzeuger oder Endverbraucher.
Im Ergebnis ist somit beim Eigenverbrauch die bidirektionale Messung der ein- und ausgehenden Flüsse an der Grenzstelle immer phasensaldierend auszuführen.