Einmalvergütung (EIV) bei Erweiterung

Wie war das mit Erweiterungen bei PV-Anlagen, die EIV erhalten haben? Hat da jemand gerade den Durchblick? Auf dem einen Scheunendach sind bereits ca. 60 kWp, am gleichen Anschlusspunkt möchten wir als Solargenossenschaft weitere 50 kWp anschliessen. Gibt es für die 50 kWp auch EIV (Leistungsbeitrag), oder nicht, weil bereits für die 60 kWp EIV bezahlt wurde?

Ich denke mit der Einreichung der Erweiterung wird eine EIV ausgerichtet, wie für eine Neuanlage, mit entsprechenden Inbetriebnahmedaten.
einstein0