Einmalvergütung von PRONOVO - Verweigerung der Zahlung

Vielleicht hat jemand von Euch einen Tipp, wie ich mit PRONOVO umgehen soll um trotzdem meine Vergütung zu bekommen.

Ausgangslage:

Da ich in einem Haus mit Stockwerkeigentum wohne und eine PV zum Eigengebrauch erstellen wollte, liess ich mir dies privatrechtlich über die Eigentümerversammlung bewilligen. Dies, nachdem eine Partei die Unterschrift verweigerte.

In meinem Antrag an die Eigentümerversammlung waren folgenden Punkte erwähnt:

Erstellen einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach der Liegenschaft XXX, durch YYY. Die Nutzung der PV-Anlage ist zum Eigenbedarf von YYY.

-YYY darf das Dach der Liegenschaft XXX zum Erstellen einer PV-Anlage nutzen
-Kosten für Bau, Unterhalt, Ersatz, sowie Demontage gehen vollständig zu Lasten von YYY
-Für Schäden wird YYY eine PV-Versicherung abschliessen
-Die vorhandenen Lichtschächte werden weder abgedeckt, noch durch Schattenwurf beeinträchtigt
-Der Bau wird ausschliesslich durch Fachpersonen durchgeführt

Pronovo akzeptiert die Bewilligung von der Eigentümerversammlung nicht und verlangt eine zustimmende Unterschrift von allen Parteien im Stockwerkeigentum. Die eine Partei die von Anfang dagegen war, ist natürlich noch immer nicht bereit die zustimmende Unterschrift zu geben.

Die Förderbeiträge der Gemeinde wurden ohne Probleme bewilligt und überwiesen. Die Anlage ist beim EKZ auf meinen Namen registriert und zugelassen.

Nur Pronovo stellt sich quer. Es geht ja nicht um einen kleinen Betrag welchen PRONOVO mir überweisen müsste und ich sehe nicht, warum mir diese Einmalvergütung des Bundes nicht zustehen sollte.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit diesem Thema? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Erste bin der die Bewilligung zum Erstellen der PV Anlage per Eigentümerversammlung bekommen habe und nicht über unterschriftliche Zustimmung von jeder Partei.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Dani

2.1 Seite 7:

Wenn die Anmeldung über die STWEG erfolgt, ist für das Fördergesuch keine Zustimmung der einzelnen Mitglieder nachzuweisen. Auch hier liegt die Verantwortung für die Information der Mitglieder der STWEG bei derjenigen Person, welche die Anlage für die Förderung anmeldet.

Sofern eine Anlage nicht auf die Gemeinschaft, sondern auf einzelne Mitglieder der STWEG angemeldet wird, verlangt Pronovo in der Regel einen Nachweis der Zustimmung der übrigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer. Diese kann beispielsweise auch in Form eines Beschlusses der STWEG-Versammlung belegt werden.

Die Frage ist, wie der zweite Absatz auszulegen ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass für diesen Beschluss Einstimmigkeit verlangt werden kann.

Nochmals schriftlich oder per E-Mail das Protokoll der Versammlung bzw. ein Auszug davon an Pronovo schicken, eventuell inklusive Auszug vom STWEG Reglement mit den für Beschlüsse jeweils notwendigen Abstimmungsquoten beilegen.

Eventuell möchte Pronovo, dass im Beschluss explizit erwähnt wird, dass du als Anlagebetreiber eingetragen wirst und die Fördergelder in deinem Namen beantragen darfst. (Würde ich aber als solches nicht aus den Richtlinien herauslesen.)

Alternative wäre die Anlage über die STWEG anmelden lassen und die STWEG vergütet dir die Beiträge dann weiter. Hierfür braucht es nach dem ersten Absatz definitiv keine Einstimmigkeit. Etwas aufwändig und bräuchte wahrscheinlich nochmals einen STWEG Beschluss.

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Konsultiere das Eigentümerreglement. In unserer Gemeinschaft können normale Traktanden mit Versammlungsmehrheit entschieden werden, für bauliche Massnahmen (wie hier, aber auch z.B. EH-Erschliessung) ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit notwendig, d.h. >50% der Eigentumsquoten (und nicht „nur“ die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer).

Schwierig wurde es bei uns aber trotzdem, weil durch bauliche Massnahmen Eigentumsveränderungen am Objekt entstanden, die eine Änderung im Grundbuch erforderten - in Zusammenhang mit einer innen aufgestellten Wärmepumpe. Da mussten nicht nur alle Miteigentümerinnen einstimmig, sondern auch deren Hypothekengläubiger ihre Zustimmung erteilen. Ich wünsche jedem Projekt, dass ihm das erspart bleibt.

Unabhängig davon ist es schade, dass den Miteigentümern keine Bildung eines ZEV plausibel begründet werden konnte. Ohne ZEV verscherbelst du mehr als die Hälfte des Solarertrags dem VNB zum Schleuderpreis, und dieser verkauft dann diesen Ertrag inkl. Netznutzung (50cm Kupferdraht :smile:) zum vollen Preis den übrigen Wohnungen im Haus und lacht sich ins Fäustchen. Das ist mittelfristig auch finanziell das grössere Ärgernis als der Wegfall der Pronovo-Einmalvergütung: in unserem ZEV (7 Wohnungen, 30 kWp) ist dank des ZEV-Austauschs die Einsparung an Stromeinkauf jedes Jahr um ca. CHF 2000 höher (ohne ZEV: CHF 3660, mit ZEV: 5680).

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