Wir betreiben seit etwas über drei Jahren eine PV Anlage in der Gemeinde Hüttwilen. Im Nachhinein haben wir erfahren, dass es für Anlagen mit PV Modulen aus dem EU Raum eine Mehrvergütung gibt. Die Gemeindeverwaltung nennt dies auch HKN Vergütung! Die Anlagebetreiber müssen mit der Gemeinde einen Vertrag erstellen und die Herkunft der Module bestätigen um diese „HKN’s“ zu bekommen.
Hat jemand von euch eine Ahnung wie das rechtlich aussieht? Kann die Gemeinde auf diese Art den einen oder anderen Anlagebesitzer diskiminieren?
Ich glaube du verwechselst hier etwas… der HKN (Herkunftsnachweis) gibt Auskunft über den Energieträger und nicht über die Herkunft der Module.
oder vereinfacht: Der HKN regelt woher der Strom kommt (Solar, Wind, Atom, Kohle etc) aber nicht aus welchen Land die Module kommen… dein lokales EVU nimmt dir den Strom zum Marktpreis ab ohne Angabe der Herkunft (PV- Strom). Möglich ist dass das EVU dir etwas mehr vergütet falls du ihm den HKN deiner zertifizierten Anlage mit verkaufst.
Woher die Module stammen ist auf dieser Basis egal…
Das EW der Gemeinde Hüttwilen hat aber im 2020 nichts für den HKN vergütet (www.vese.ch/pvtarif) und für 2021 keine Angaben gemacht… daher es wird der Bezugstarif von 0.071 CHF/kWh vergütet… (Von diesen tiefen Stromkosten träumen wir hier bei der BKW!! )
Danke für den Beitrag, leider verwechsle ich nichts und genau deswegen habe ich ein Problem mit unserem EW. Es gibt einen Vertrag der mit dem EW/Gemeinde abgeschlossen werden kann, der besagt, dass einem die HKN’s als ökologischer Mehrwert vergütet werden wenn die Module aus Europa stammen. Genau dies ist der Punkt der mich stört. Was haben europäische Module mit dem HKN zu tun?
Ich wusse beim Selbstbau der Anlage nichts davon und wurde im nachhinein von der Gemeinde belehrt, dass ich mit europäischen Modulen den Vertrag abschliessen hätte können…
Hallo.
Ich erhebe seit 6 Jahren die Vergütungen für Solarstrom der Netzbetreiber in der ganzen Schweiz für www.pvtarif.ch , aber diese Praktik mit einer HKN-Abnahme je nach Ursprung der PV-Module, habe ich noch nie gesehen. Gibt es dazu ein Tarifblatt bzw ein Reglement der Gemeinde, wo man das auch schriftlich sehen kann? Ob man in diesem Zusammenhang juristisch etwas erreichen könnte, steht in den Sternen, denn gemäs EnG Art 15 besteht keine Verpflichtung zur Abnahme des HKNs. Die Abnahme ist also reiner Goodwill, und da kommen den EWs auf alle möglichen Ideen, wann und wo und wie sie diesen HKN auch abnehmen wollen. Sehr häufig ist die HKN Abnahme abhängig von der Anlagengrösse, was auch völlig unlogisch und diskriminierend ist. Ich würde zuerst mal einen Brief an die Gemeinde schicken, und mal fragen, wieso sie genau in diesem Punkt europäische Arbeitsplatzpolitik betreiben, und anderswo, bei den gemeindeieigenen Handys und Ciomputern zum Beispiel, nicht (und ob sie wirklich eine Artikel im Beobachter zu diesem Thema riskieren wollen).
ja aber leider ist es so, dieser Abnahmevertrag wurde 2012 vom Gemeinderat beschlossen und hält sich seither hartnäckig. Ich hatte vor zwei Jahren bereits heftige Diskussionen mit dem Gemeinderat. Nun kam das ganze erneut ins Rollen wegen einer geplanten Grossanlage im Dorf:
Denn es soll noch besser werden, dass die bestehenden Verträge mit den hohen Vergütungen gehalten werden können, wird diskutiert, dass der rein vergütetete kwh Preis gesenkt wird von aktuell 7.1 Rp. auf 4-5Rp. um die Abnahmekosten der Grossanlage zu senken. Alle die keine EU Module haben werden abgestraft!
Grundsätzlich kann ja die Gemeinde den Abnahmepreis definieren wie sie will, so lange er gleich oder über ihrem Einkaufspreis liegt so das Gesetz.
Den HKN muss die Gemeinde nicht vergüten. Was mich aber bei unser Gemeinde nervt, ist die Tatsache dass Anlagen mit EU Modulen beinahe den doppelten Preis erhalten. Begründung Anlagen mit EU Modulen sind ökologischer wegen den Produktionsstandarts und den Transportweg. Nur wird niemand vor dem Bau darauf hingewiesen, dass ein solcher Vertrag besteht. Desweiteren haben diese zwei Punkte nichts mit dem Thema HKN zu tun. Das will die Gemeinde aber nicht einsehen…
Aber meien Frage war ja ob jemand eine Ahnung hat wie dies rechtlich aussieht?
Wie den doppelten Preis? Bei was? Einmalvergütung (sicher nicht), Rückspeisevergütung (nicht möglich) wie beschrieben bei HKN ist alles möglich, ich habe aber eine solche Regelung bis heute nie mitbekommen bin aber auch nicht in dieser Ecke der Schweiz aktiv…
Aber wo steht das mit den EU Modulen?? und was ist die Definition eine EU Moduls? Schlussendlich kommt sowohl die Zelle wie auch das Glas und der Rahmen aus Asien… und übrigens der CO2 Abdruck eine kleiner europäischen Produktion kann grösser sein, als ein Modul aus einer großen asiatischen Fertigung… muss nicht kann aber, daher ist diese Regelung für mich nicht greifbar und daher nicht definierbar oder anwendbar…