Elektrokontrolle - Potenzialausgleich

DC-Leiter und Potenzialausgleich 10mm2 in einem Aluminiumrohr an der Aussenfassade: muss dieses Rohr nun auch noch an den Potenzialausgleich angeschlossen werden oder nicht?
Nach 3 Monaten hin und her, und vielen vergeblichen Versuchen, das Starkstrominspektorat ESTI zu einer Stellungsnahme zu bewegen, ist ein Wunder geschehen: mein Kontrolleur hat eingesehen, dass es NICHT nötig ist, das Alurohr an den Potentialausgleich anzuschliessen :sun_with_face::revolving_hearts:
Wer hat ähnliche Informationen zu teilen, die uns helfen, unnötige Kosten zu vermeiden?

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Gestern hat mir ein Kontrolleur gesagt, solange das Metallrohr nicht ins Haus gezogen wird, dann muss es nicht geerdet werden. Ausser ein geerdeter Gegenstand (z.B. Metallkamin) ist in Reichweite, dann muss man diese verbinden damit sich sicher kein Potentialunterschied bilden kann.

Die Frage ist 6 Monate alt…!

Aber ich bin da übrigens anderer Meinung, oder meine Interpretation ist nicht richtig…

NIN 4.1.1.3.1.2 Schutz-Potenzialausgleich
….Erdungsleiter und folgende leitfähigen Teile über den PA verbinden:
•Metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z.B. Gas, Wasser
Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar
•Metallene Zentralheizungs-und Klimasysteme
•Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton (Bewehrungsstähle), soweit dies möglich und sicherheitsrelevant ist
•Blitzschutzsystem (LPS) gemäss SNR 464022, Kapitel 7 Innerer Blitzschutz