ESTI-Gebühr - Erstellungskosten überhöht angesetzt?!

Grosse PV-Anlagen lassen sich heute für unter 1000 CHF/kWp realisieren. Noch diesen Sommer erhalten wir jedoch in der ESTI-Plangenehmigungsgebühr Bescheid:

“Der Gesuchsteller hat die Erstellungskosten mit CHF 130’000 angegeben. Das ESTI erachtet diese Kosten als zu tief. Aufgrund der aktuellen Marktverhältnisse und seiner Statistik rechnet das Inspektorat mit Kosten von CHF 1000 / kW installierter Wechselrichterleistung, was vorliegend CHF 200’000 ergibt. Dieser Betrag ist daher der Bemessung der Gebühr für die Genehmigung der Planvorlage zu Grunde zu legen.”

Die Schätzung der Erstellungskosten umfasst bei Photovoltaikanlagen sämtliche Kosten, ohne die Kosten für Panels. Das ESTI ist an die Schätzung des Gesuchstellers nicht gebunden!

Ich habe heute ESTI auf ihre veraltete Schätzungsgrundlage hingewiesen und hoffe, dass ESTI zukünftig auf überhöhte Einschätzungen verzichtet. Habt ihr auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und (erfolglos?) Kritik angebracht?

Wie ist wohl die Formel zur Berechnung der Gebühr aus den Erstellungskosten? Die Einsparung mag nicht riesig sein. Und irgendwie muss ESTI seine Kosten decken, klar. Wenn die Berechnungsgrundlage sinkt, müsste ESTI wohl den Ansatz erhöhen, was sie mit der überhöhten Einschätzung zu umgehen versucht?

Die Indach-PV-Anlage wird mittlerweile mit 570 CHF/kWp exkl. Module umgesetzt - die Gebührenrechnung bleibt.

Hallo Heini,
bist du in der Zwischenzeit mit deiner Frage weiter gekommen?
Für alle die das Thema interessiert oder nur die Grundgebühr berechnen wollen:
Hier ein Link zu dem Gebührenrechner, der allerdings ohne Gewähr ist: https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/Planvorlagen/PV_DE/Gebuehren_2020.xls
Für eine Anlage von Fr. 100 000.- errechnet er die Gebühr auf Fr. 1885.-, für eine von Fr. 50 000.- ist die Gebühr Fr. 1135.-
Es wird aber nicht angegeben wie diese Gebühr errechnet wird; würde mich auch interessieren.