„EVG“ von SAK nicht mehr attraktiv?

Für die Abrechnung einer keinen EVG mit 7 Wohnungen und 5 kWp war die von SAK abgerechnete Eigenverbrauchsgemeinschaft bislang zweckmässig. Mit der im Gegensatz zur ZEV weiter bezahlten Zählergebühr bezahlte man gewissermassen die EVG-Abrechnung - doch das geht ab 31.7.2021 angeblich nicht mehr.

Den EVG Stromkunden wird neu für den Solarstrom-Eigenverbrauch nicht mehr der Standardtarif verrechnet, sondern 1 Rp/kWh weniger. (Das ist ja noch ok… wobei ich eher durchgehen Niedertrarif-verrechnen sinnvoll/fair finde.)
Für die Abrechnungs-Dienstleistung zieht SAK neu aber zusätzlich noch 1.9 Rp/kWh ab.

Bislang war die EVG von SAK zu bequem, um zu privaten ZEV-Abrechnungs-Alternativen zu wechseln. Aber jetzt wird es wohl Zeit. Und so gesehen mag die angeblich zugrunde liegende Weisung der ElCom die Konkurrenzfähigkeit privater Dienstleistunger stärken. Was fair sein mag, wenn das VNB Modell auch bequem und den Mieter einfach vermittelbar war…

Als auch „Direktbetroffener“ erlaube ich mir eine leicht andere Meinung zu vertreten: Wie schon bei der „verordneten“ Senkung des Einspeisetarifes war es auch jetzt wieder die EICcom, welche von obenherab verordnet hat! Es hilft wenig die Schuld nur bei den Netzbetreibern zu suchen. Was mir viel mehr zu denken gibt: Wer hat dieser „Allmacht“ der Regulationsbehörde etwas entgegenzusetzen? Wie lange noch darf dieses Gremium schalten und walten wie es ihm gefällt? Die Notwendigkeit zur Förderung des erneuerbaren Stromes scheint dort spurlos vorbeigegangen zu sein. Ist hier guter Rat teuer - oder wer hat ein gutes Rezept dagegen, damit die EICom nicht weiterhin überall nur bremsen darf?

SAK hat mit 11 CHF/Monat grundsätzlich saftige Zählerkosten. Bei den Stadtwerken St.Gallen kostet der Zähler monatlich 6 CHF/Monat; für die ZEV-Dienstleistungen 2.5 CHF/Monat mehr pro Zähler, was noch immer weniger ist als der normale Zähler bei SAK… Mit 11 CHF/Monat sollte man die ZEV-Dienstleistung erbringen und einen Zähler amortisieren können. Anyway, ElCom mag ein willkommener Auslöser für eine teurere Verrechnung sein.

Für unser Beispiel ist’s jetzt aber doch nicht so schlecht. Die PV-Anlage hängt am Allgemeinstrom-Zähler, und etwa 40% vom Solarstrom wird direkt als Allgemeinstrom verbraucht. Die 1.9 Rp/kWh werden nur beim Solarstrom abgezogen, der an die Mieter verrechnet wird; das ist kaum mehr als 20%. In dem Fall ist die Verrechnung pro kWh günstiger als ein erhöhter Zähler-Preis.

Als wir kürzlich den Kronberg besuchten, entging uns an der Talstation der riesige mit PV gedeckte Parkplatz nicht. Doch oh weh, das von SAK betriebene etwa 350 kWp grosse Solarkraftwerk beherbergt gerademal 2 ! Autoladestationen -und nicht einmal kostenlos!.?
Natürlich parkierten wir absichtlich nicht dort, sondern auf dem nahen Campingplatz.
einstein0