Faire Netznutzungsgegühren - Energiegemeinschaften?

Österreich macht vor was die EU fordert, Deutschland folgt wahrscheinlich bald. Wie fortgeschritten ist der Stand der Diskussionen in der Schweiz dazu schon?

Ein Bericht zum Modell von Energiegemeischaften auf der Verteilnetzebene:

Deshalb hat die EU alle Mitgliedsstaaten beauftragt, die einheitlichen Netzgebühren über alle Netzebenen auf auf die jeweiligen tatsächlichen Kosten zu reduzieren, um lokalen Energiehandel regional zu ermöglichen. Das ist eine Winwin-Situation. Die Renewable Energy Directive II (RED II) hätte genau darum eigentlich schon im Juni 2021 in Deutschland umgesetzt sein.

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser des Forum E

Das Thema Netzgebühren steht nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz in der politischen Diskussion. Unter dem Begriff «Mantelerlass» werden verschiedene gesetzliche Anpassungen im National- und Ständerat diskutiert. Zurzeit steht das Thema im Differenzbereinigungsverfahren. Mit dem Mantelerlass werden für die erneuerbaren Energien in der Schweiz einige Nachteile am Markt aufgehoben. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien nicht nur einen grossen Beitrag zur Stromerzeugung, sondern auch zur Netzstabilität leisten werden.

Die Hauptlast für die Gewährleistung der Netzstabilität liegt heute bei den Wasserkraft- oder genauer gesagt, bei den Pumpspeicherkraftwerken. Diese haben die Möglichkeit überschüssige Elektrizität zu speichern und bei Bedarf diese wieder abzugeben. Aus diesem Grund müssen diese Anlagen die anfallenden Netzgebühren nur einmal bezahlen, obwohl das Netz zweimal – beim Bezug und bei der Abgabe der Elektrizität – benutzt wird. Auch private Prosumer werden künftig in der Lage sein, einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten, wenn Sie im Besitz eines Batteriespeichers sind. Es kann dies eine fest installierte Batterie oder eine Batterie in einem Elektroauto sein. Damit die Elektrofahrzeuge diese Funktion übernehmen können, müssen diese bidirektional betrieben werden können.

Damit diese dezentral verteilten Energiespeicher («Batterien») ihren Beitrag zur Netzstabilität leisten können, sind einige Hürden – auch gesetzliche – zu überwinden. Dazu gehört auch, dass die dezentralen Batterien für Elektrizität, welche Sie aus dem Netz bezogen, ebenfalls nur einmal die Netzabgabe bezahlen müssen. Ebenso muss es möglich sein, dass der aus dem Speicher gelieferte Strom den korrekten Herkunftsnachweis (HKN) erhält und auch als erneuerbare Energie erkannt wird. Mit diesen Anpassungen wird die Wirtschaftlichkeit von Batterien verbessert und sollte dazu beitragen, dass solche vermehrt eingebaut werden.

Der hier dargestellte Sachverhalt ist äussert komplex und wurde stark vereinfacht wiedergegeben, mit dem Ziel, dass die Thematik allgemein verständlich ist. Das hier erläuterte Thema ist auch nur eines, welches vom Mantelerlass betroffen ist. Die Infoline ist eine Dienstleistung von EnergieSchweiz und enthält sich darum der politischen Diskussion und gibt keine Stellungnahme ab.

Freundliche Grüsse
EnergieSchweiz, Jules Pikali

1 „Gefällt mir“

ich vermute, solche Batterien müssen dann ansteuerbar sein damit sie wirklich Netzdienlich sind. Gibt es denn aktuell schon Geräte die das können ? Das es ein paar Autos gibt die es wohl können weiss ich, aber dort sind meines Wissens teure Wallboxen nötig. Finde es ein interessantes Thema, allerdings befürchte ich, dass es aus Kostengründen für Private mit Speicher uninteressant ist und bleibt.