Österreich macht vor was die EU fordert, Deutschland folgt wahrscheinlich bald. Wie fortgeschritten ist der Stand der Diskussionen in der Schweiz dazu schon?
Ein Bericht zum Modell von Energiegemeischaften auf der Verteilnetzebene:
Deshalb hat die EU alle Mitgliedsstaaten beauftragt, die einheitlichen Netzgebühren über alle Netzebenen auf auf die jeweiligen tatsächlichen Kosten zu reduzieren, um lokalen Energiehandel regional zu ermöglichen. Das ist eine Winwin-Situation. Die Renewable Energy Directive II (RED II) hätte genau darum eigentlich schon im Juni 2021 in Deutschland umgesetzt sein.
Das Thema Netzgebühren steht nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz in der politischen Diskussion. Unter dem Begriff «Mantelerlass» werden verschiedene gesetzliche Anpassungen im National- und Ständerat diskutiert. Zurzeit steht das Thema im Differenzbereinigungsverfahren. Mit dem Mantelerlass werden für die erneuerbaren Energien in der Schweiz einige Nachteile am Markt aufgehoben. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien nicht nur einen grossen Beitrag zur Stromerzeugung, sondern auch zur Netzstabilität leisten werden.
Die Hauptlast für die Gewährleistung der Netzstabilität liegt heute bei den Wasserkraft- oder genauer gesagt, bei den Pumpspeicherkraftwerken. Diese haben die Möglichkeit überschüssige Elektrizität zu speichern und bei Bedarf diese wieder abzugeben. Aus diesem Grund müssen diese Anlagen die anfallenden Netzgebühren nur einmal bezahlen, obwohl das Netz zweimal – beim Bezug und bei der Abgabe der Elektrizität – benutzt wird. Auch private Prosumer werden künftig in der Lage sein, einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten, wenn Sie im Besitz eines Batteriespeichers sind. Es kann dies eine fest installierte Batterie oder eine Batterie in einem Elektroauto sein. Damit die Elektrofahrzeuge diese Funktion übernehmen können, müssen diese bidirektional betrieben werden können.
Damit diese dezentral verteilten Energiespeicher («Batterien») ihren Beitrag zur Netzstabilität leisten können, sind einige Hürden – auch gesetzliche – zu überwinden. Dazu gehört auch, dass die dezentralen Batterien für Elektrizität, welche Sie aus dem Netz bezogen, ebenfalls nur einmal die Netzabgabe bezahlen müssen. Ebenso muss es möglich sein, dass der aus dem Speicher gelieferte Strom den korrekten Herkunftsnachweis (HKN) erhält und auch als erneuerbare Energie erkannt wird. Mit diesen Anpassungen wird die Wirtschaftlichkeit von Batterien verbessert und sollte dazu beitragen, dass solche vermehrt eingebaut werden.
Der hier dargestellte Sachverhalt ist äussert komplex und wurde stark vereinfacht wiedergegeben, mit dem Ziel, dass die Thematik allgemein verständlich ist. Das hier erläuterte Thema ist auch nur eines, welches vom Mantelerlass betroffen ist. Die Infoline ist eine Dienstleistung von EnergieSchweiz und enthält sich darum der politischen Diskussion und gibt keine Stellungnahme ab.
ich vermute, solche Batterien müssen dann ansteuerbar sein damit sie wirklich Netzdienlich sind. Gibt es denn aktuell schon Geräte die das können ? Das es ein paar Autos gibt die es wohl können weiss ich, aber dort sind meines Wissens teure Wallboxen nötig. Finde es ein interessantes Thema, allerdings befürchte ich, dass es aus Kostengründen für Private mit Speicher uninteressant ist und bleibt.
Die sind ganz einfach „ansteuerbar“. Nämlich mit variabler Einspeisevergütung zum Day-Ahead Preis. Die Besitzer werden die dann freiwillig und zwangseingriffsfrei netzdienlich einsetzen.
Einer der ersten Regelenergiespeicher lancierte der Pionier Ampard. Der auf Netzfrequenzänderung basierende Batteriespeicher, woran sich die BKW beteiligten endete jedoch bereits 2021 in einer Liquidation.
Seither extrahiert mein Solarteur diese Monsterkisten aus seinem Kundenkreis und bot mir auch schon welche zur Entsorgung an.
Funktionierende Speichertechnologie ist also nicht ganz so einfach.
einstein0
Heute hat der Bundesrat weitere Regeln zum Stromgesetzt erlassen und z.b. die LEG Regeln genauer definiert, aber auch den EW (VNB) die Möglichkeit gegeben die Anlagen runterzuregeln, max 3% der Jahresleistung. Min Einspeisevergütung 6rp statt 4.6rp/kWh und LEG Netzgebühren 40% ermässigung statt 30% wie im Entwurf. Bundesrat setzt zweites Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
Da lohnt es sich, die Batterie nochmal durchzurechnen.
Bevor ich mich jetzt an Excel setze…
Kennt ihr einen Batterierechner, bei dem die effektiven Verbrauchs und Produktionszahlen pro Monat über die letzten Jahre eingegeben werden können?
Viel Fleisch ist bei meiner Anlage nicht mehr am Knochen. Einen leichten Produktionsüberschuss beim kompletten Stromverbrauch übers Jahr habe ich erreicht.
Aber 100% Autarkie über mehrere Monate wäre ein schönes Ziel.
Ich würde noch abwarten wie die EWs das mit 3% umsetzten wollen. Es gibt wohl eine teure Variante wo du als Besitzer die Hardware zahlen musst (sofern nicht schon vorhanden) damit das EW nur regelt wenn nötig (ob wirklich jedes der über 600 EW das können wird ? ) oder dann wahrscheinlich die 70% Regel. Scheinbar sind die 30% von 70-100% für die 3% Jahrestromprodukution verantwortlich, überprüfen können sie das anhand der 15Min Lastgangmessung des Smartmeters. Aber es geht im Endeffekt um die Sommermonate am Nachmittag, wo jeder Einspeist und, am Wochenende, keiner den Strom braucht. Auch mit Akku und E Auto bist du da mal am ende mit Netzdienlich verbrauchen. Die Ehemalige Elektra Birseck hat ein interessantes Modell, wer ich glaube Oktober bis März einspeist bekommt richtig viel dafür, ist zwar wenig tröstlich für die Mehrheit, aber mich würde es natürlich triggern jetzt einzuspeisen, statt das Auto zu laden oder sonstige Verbraucher anzuwerfen die nicht unbedingt nötig sind. Den, 6Rp/kWh sind einfach nicht viel und animieren mich nicht wirklich zum sparasamen umgang.
Habe es schon Mengen und Kostenmässig überschlagen.
Die Batterie amortisiert sich nicht im erforderlichen Zeitraum um interessant zu werden.
Na ja… irgendwann wird mein Benziner gegen ein Auto das 3-Phasig bidirektional Laden kann ersetzt.
Es wird mich aber voraussichtlich noch einige Jahre begleiten.
Möglicherweise rechnet es sich, die Filterpumpe im Gartenteich sonnenoptimiert anzusteuern um den Eigenstromverbrauch noch etwas zu optimieren.
Die ca. Fr. 300.- im Jahr für die Überschuss Energie Einspeisung sind einfach nur lächerlich.
Ich hab zu 12kWp, Einfamilienhaus 80er Jahre, Wärmepumpe, E-Auto eine 50kWh Batterie für 7500CHF. Die wird sich nach realen Zahlen von 2024 in 6.5 Jahren ab Inbetriebnahme amortisiert haben.
Solche Amortisationsrechnungen scheitern oft an den zugrundegelegten Mondpreisen für die Batterien, die teilweise immer noch verlangt werden.
Von Firma Delong via Alibaba per Seefeacht. Markenname für Eigenvertrieb Delongtop.
Baugleiche werden auch von Titansolar und FMSolar unter ihren eigenen Labels vertrieben (mit moderatem Aufschlag).
Gewöhnlich sind das LiFePO4 Akkus und die dürfen in aller Regel bei Minusgraden nicht geladen werden. Eventuell gibt es aber Spezialversionen die das könnten. Käme auf eine Recherche an.