Genossenschaftskapital

In Neuchâtel haben wir vor 2 Jahren eine Solargenossenschaft gegründet (www.coopsol.ch) und wir haben 2 gut rentierende Anlagen mit insgesamt 325’000 frs Genossenschaftskapital finanziert (ohne Fremdkapital). Wie können wir nun über den Lebenszyklus der Anlagen das zurückfliessende Geld am besten an die Genossenschafter zurückführen?
Wenn wir die Genossenschaftsscheine (in Raten) zurückbezahlen, so hat dies den Vorteil, dass diese (Kapital-)Rückzahlung kein Einkommen ist, also steuerfrei ist. Wir reduzieren so auch das Kapital, wodurch die Kapitalsteuern der Genpossenschaft sinken. Der administrative Aufwand ist jedoch gross, vor allen wenn wir den Genossenschaftsschein Jahr für Jahr runterschreiben müssen. Und weiter, wenn wir in ein paar Jahren das Kapital (zu) stark reduziert haben, so können wir den Gewinn nicht mehr als Zins überweisen, da der Zinssatz bei kleinem Kapital dann über den für Genossenschaftsscheinen maximal möglichen Verzinsungssatz (3% ?) zu liegen kommt.
Wenn wir umgekehrt nur Zinsen zahlen und kein Kapital zurückzahlen, so müssen wir laufend in neue Anlagen reinvestieren, und das Einkommen wird immer doppelt besteuert, zuerst bei der Genossenschaft und dann nochmals beim Genossenschafter
Wer hat hier eine gute Idee, welchen Weg man gehen soll?

In St.Gallen begehen wir soweit den “umgekehrten Weg” - wir bauen neue Anlagen und zahlen “nur” knapp 2% Zins. Mit überschüssigem Cash werden vorerst Bank-Kredite zurück bezahlt. Aber wir sehen auch die “Problematik”, dass eine Rückzahlung angebracht sein mag, wenn keine neuen wirtschaftlichen PV-Anlagen gebaut werden können. Wir verstehen uns als langfristiges Investitions-Gefäss, mit dem Cash-Flow bestehender Anlagen können wir immer mehr neue PV-Anlagen zubauen. Aber anderswo mögen Genossenschafter mit der Erwartung eingestiegen sein, ihr Kapital über 25 Jahre zurück zu erhalten. Es ist jedenfalls wenig sinnvoll, Cash zu horten, um “irgendwann” die Rückzahlung vorzunehmen. Entweder neue Anlagen bauen, oder Nennwertreduktion, vielleicht alle 3 Jahre?

Als Gründungsmitglied einer ADEV bin ich seit rund 30 J an Anlagen beteiligt und betreibe auch eigene. ADEV hatte immer wieder in Neuanlagen reinvestiert und nun denkt man ebenfalls über Ladestationen für Elektroautos nach…
einstein0

Weshalb 100 % mit Gesellschaftskapital finanzieren?

Möglich wäre eine einmalige Kapitalherabsetzung um -50%.
Da zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch nicht genügend Liquidität für die vollständige Rückzahlung besteht, können mit den Genossenschaftern Darlehensverträge für N Jahre mit flexiblem Tilgungsrecht für die Genossenschaft abgeschlossen werden. Die Tilgung der Darlehen ist dann jederzeit und ohne Notar auch in Teilbeträgen möglich.

Effektiv wäre es wirklich viel interessanter, statt Eigenkapital, das ja auch noch mit Kapitalsteuer versteuert werden muss (0.5% pro Jahr im Kanton Neuchâtel), auch Darlehen der Genossenschafter, allenfalls sogar mit flexiblen Tilgungsrecht zugunsten der Genossenschaft, zur Anlagenfinanzierung zu nutzen.
Aber die grosse Hürde scheint da die Finma zu sein, welche ab 20 Darlehen eine Banklizenz verlangt (siehe hier: https://www.finma.ch/de/durchsetzung/unerlaubte-taetigkeiten/ ).
Diese Hürde scheint mir unüberwindlich, oder gibt es Lösungen, dieses Problem zu umgehen?

Die Formulierung der FINMA auf dieser Webseite erstaunt mich. Verbindlich sind auf jeden Fall die Gesetze und Verordnungen des Finanzbereichs, an die sich die FINMA zu halten hat. Ich habe diese letzten Änderungen nicht mitverfolgt.

Andere Genossenschaften und Gesellschaften praktizieren dies seit Jahren. Dort könntest du dich erkundigen. Mit mehr als 20 Darlehensgebern muss auf jeden Fall auf den bezahlten den Zinsen VrSt abgeführt werden. Die entscheidene Frage war m.W. auch, ob öffentlich Werbung für das Darlehensangebot gemacht wird oder ob es nur in einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht wird.

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