Hauskauf und Übernahme von PV Einspeisevertrag

Guten Tag,

Ich plane den Kauf eines Hauses, das aktuell über zwei PV-Anlagen verfügt, die direkt ins Netz einspeisen (dh kein Speicher und kein Eigenverbrauch). Beide PV-Anlagen wurden professionell gebaut und vom zuständigen Energieversorger EBM abgenommen.

Der jetzige Eigentümer gab an, seit Januar 2011 einen unbefristeten Einspeisevertrag mit der EBM Netz AG, nach dem Entgeltmodell ‚Naturstrombörse‘ zu haben.

Bei der Betrachtung des möglichen Eigenheimkaufs habe ich EBM ( (jetzt Primeo Energy) gefragt ob ich den bestehenden Vertrag als neuer Eigentümer übernehmen kann. Und wenn nicht, wie dann die rechtliche Grundlage ist, weil auf ihren homepage steht 'fur Photovoltaikanlagen, die vor 31.12.2016 in Betrieb genommen wurden, gelten die Tarife gemäß vertraglicher Vereinbarung.

Fur (neu)Inbetriebnahme gelten natürlich die neuen Einspeisetarifen…

Primeo Energy mochte mir vor dem Kauf nichts zusagen. Mochte den Individual vertrag sehen, welche nicht meins ist. Auch ist mir mittelfristig nicht klar wenn etwas an einer PV-Anlage erneuert werden muss, was dann seitens Netzbetreiber als Wartung gilt (zb Wechsel von Wechselrichter oder Modulen?) und welche Tätigkeiten wider eine Neuinbetriebnahme fordern (mit im Folge ein neuem Einspeisetarif?)

Habt ihr tips wie ich solche rechtliche Unsicherheiten vorab abklären oder einschränken konnte ?
Ich bedanke mich im voraus für eure Gedanken oder Erfahrung,

Pepijn Bink

Der Wechsel von Wechselrichter und Modulen kann nicht als (neu)Inbetriebnahme gelten. Neue Eigentumsverhältnisse sollten an einer Stromabnahmezusage nichts ändern, aber um hierzu eine verbindliche Aussage zu machen, müsste wohl doch der Einspeisevertrag gelesen werden… Hat der bisherige Eigentümer eine Einmalvergütung einkassiert (keine kostendeckende Einspeisevergütung via Pronovo)? Das wäre beim Kaufpreis zu berücksitigen.