Hybridwechselrichter hat für BKW zu grosse AC-Leistung

Guten Tag,

ich habe meine kleine 1-phasige PV-Anlage letztes Jahr prüfen lassen und eine befristete Betriebsbewilligung erhalten.
Laut Werkvertrag der BKW darf die nominale AC-Leistung des 1-phasigen Wechselrichters maximal 3.7kW betragen.
Mein Hybridwechselrichter liefert nominal 5kW. Er ist nicht zur Netzeinspeisung fähig und er ist allseitig auf 16A (3.7kW) abgesichert.
All dies genügt der BKW aber offenbar nicht, sie sieht nur stur die 5kWAC auf dem Typenschild.
Haben Sie diesen Fall schon erlebt und was haben Sie unternommen, bzw. was empfehlen Sie mir zu tun?
Gibt es ein Gerät, das die BKW als Garant gegen Schieflast akzeptieren wird?

Lieben Dank für hilfreiche Antwortschreiben!

Ich würde empfehlen das nächste mal nicht im Ausland sondern in der Schweiz konforme Komponenten einzukaufen… mit einer Nennleistung von >3.68VA ist die Anlage nicht konform, daher keine Betreibserlaubnis… mehr gibts nicht zu sagen…

Danke Felistar für die rasche Antwort. Den Steca Solarix pli 5000 - 48 können Sie in der Schweiz bei diversen namhaften Anbietern ohne Weiteres und zu einem vernünftigen Preis erstehen.
Diese Anbieter weisen auf ihren Webseiten auch nicht auf die Problematik hin. Ist ihnen vielleicht auch nicht so klar. So einfach lässt sich das Thema also nicht abtun. Liebe Grüsse.

Ahm… was ist das für eine Anlage? Schaltest du zwischen Netzbetrieb und Inselbetrieb um? Was hat die BKW mit dem Ganzen zutun? Auch Inselanlagen müssen ESTI konform sein aber es gibt (glaube ich) keine Grenzwerte bei der Asymmetrie…

Habe das Geräte nur bei Conrad und nicht bei einem der namhaften Anbieter gefunden…

Ohne den genauen Verwendungszweck zu kennen, würde ich einen 5 kW-Hybriden einphasig auch nicht betreiben.
Z.B. gibt es User, welche bei einem Black-Out die drei Phasen brücken -und damit den Neutralleiter überlasten.
Denn ausserhalb eines Drehstromsystems ist der Neutralleiter nicht mehr neutral, sondern führt den Strom aller drei Phasen zum WR.
einstein0

Lieben Dank für das rege Interesse! Zur Erklärung: Mein Verwendungszweck ist der ganz normale Verbrauch von Solarstrom im einphasigen Betrieb. 9 PV-Panels (2,7kWp) speisen den Wechselrichter, der die Phase L1 und die Batterie speist. Wenn die Batterie leer ist und die Panels nicht genügend Energie liefern bezieht der Wechselrichter die Unterdeckung aus dem öffentlichen Netz. Sowohl der Netzbezug als auch die Verbraucher sind mit 16A abgesichert. Die 5kW Leistung des Wechselrichters können also gar nie fliessen weil allseitig mit 16A (3.7kW) begrenzt. Ich schalte nie auf 3 Phasen um oder sonstwas in die Richtung. Für diesen WR hab ich mich entschieden weil ich keinen geeigneten 3.7kW fand.

Egal… Netzbetrieb… >3.68VA einphasig… nicht legal weil einfach nicht konform…