Eigenkapital mit Renditenziel mindestens 1.5%; Aktien sollen zumindest an einer Nebenbörse handelbar sein; Genossenschaftsscheine sollen kündigbar sein
Ich hatte letzten Monat meineBeteiligung an eine ca 100 kWp-PV-Anlage an Bedingungen geknüpft:
Keine Fördergelder
dafür Überschusseinspeisung mit Net-Metering.
Doch die Anlage kommt wahrscheinlich auch aus anderen Gründen nicht zustande.
Zu hoch ist inzwischen der administrative und sicherheitstechnische Aufwand.
einstein0
Bis am 29.5.2020 läuft eine Kapitalerhöhung der Aventron AG (aventron.ch), die europaweit rund 550 MW Solar/Wind/Wasserkraftwerke betreibt, mitgetragen u.a. von Schweizer Elektrizitätswerken.
Letzte Nacht erhielt ich vom Versorger wieder vier saftige Rechnungen.
Eine davon enthielt eine Gutschrift:
Für die letzten drei Monate eingespeisten sauberen Solarstrom vergüten die BKW nochgerade 2 Rappen pro kWh.
Wahrhaftig ist PV kein lukratives Geschäftsmodell mehr.
Deshalb investieren nur noch scheinbare Klimahypper in Photovoltaik, während für den grossen Rest der Strom aus der Steckdose kommt.
Der nächste Schritt ist der, dass wir für eingespeisten Strom bezahlen müssen, wie in Spanien und Italien.
Dies ist dann der Zeitpunkt, wo ich meinen Solarstromüberschuss nicht mehr einspeise, sondern nur noch sporadisch in unser Elektroauto fülle. Schade!..
einstein0
Einstein mag ein guter Physiker sein, aber um einen wirtschaftlichen Solarbetrieb sicher zu stellen braucht es mehr als Technik Die 2 Rp/kWh von BKW müssen entweder ein Spezialfall oder eine „Mischrechnung“ mit Gebühren o.ä. sein?
Als Solargenossenschaft schliessen wir langjährige Abnahmeverträge, Vergütungen um 8 Rp/kWh sind möglich und erlauben uns weitere Projekte über 400 kWp zu realiseren. Mit 2.6 Megawatt PV im Betrieb haben wir über die letzten 8 Jahre eine Verzinsung um 2% ausbezahlt; so haben wir genug Investitionswillige - nicht nur „Klimahypper“
Als Verband unabhängiger Energieerzeuger (vese.ch) versuchen wir bei der Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, was weniger simpel ist als plakatives Reklamieren; aber dass man für eingespiesenen Strom (mehr) bezahlen muss als man vergütet bekommt, werden wir zu verhindern wissen.
Ich nehme mal an, dass Einstein mit den 2 Rappen die Vergütung für den HKN gemeint hat. Wenn er dazu die Stromvergütung von ca. 5 Rappen (Atom- bzw. Wasserstrom) erhält, bekommt er mehr als wir mit 5.3 Rpn. für den Strom und 1 Rp. für den HKN (Genossenschaft egs Ober- und Untersiggenthal/AG). Die egs ist an unserem PV-Strom nicht interessiert, weil zu wenige Kunden den Zuschlag für den Grünen Strom nachfragen und bezahlen. Wir sind für den noch bezogenen Strom auf den etwas teueren Naturstrom gegangen, um zu vermeiden dass wir noch Atomstrom beziehen. Wenig Einspeisevergütung bedeutet, dass der Eigenverbrauchsanteil mit smarteren Steuerungen und ggf. Speicherbatterien steigen wird. Solange die Schweiz den Kauf von billigerem Strom (Atom, Kohle) aus dem Ausland zulässt, wird sich an der Preispolitik und der Förderung der Regenerativen im Inland nicht viel ändern.
Ohh, ich dachte, wenigstens der HKN für PV wäre schweizweit einheitlich geregelt. Nein, nachdem meine Anlage aus der KEV-Warteliste gekippt worden war, verzichtete ich auf eine erneute kostspielige Beglaubigung.
Meine Anlage läuft auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung, wofür mir der Versorger nun den „Marktpreis“ von 2 Rp/kWh vergütet.
Solche Aussichten haben offenbar auch Anlagen, welche demnächst aus der KEV entlassen werden -und eigentlich amortisiert sein sollten.
einstein0
Die BKW bezahlt ab 2020 für die Einspeisung von Energie einen pro Quartal auf der Basis der wirklichen Energiepreise berechneten Tarif. Im 2q20 ist diese Vergütung mit 20 Fr/MWh, bedingt durch den wegen Corona gesunkenen Energiebedarf, ausserordentlich tief ausgefallen. Im 4q20 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder um die 40 Fr/MWh vergütet werden. Im milden 1q20 waren es 32 Fr/MWh. Für HKN bezahlt die BKW zusätzlich 45 Fr/MWh.
Eine differenzierte Vergütung ist für PV Produzenten neu & trifft viele hart. Um mehr Winterstrom Zubau zu motivieren scheint es jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine interessante und lesenswerte Replik auf einen BKW Blogeintrag von Urs Meister hat Ruedi Rechsteiner verfasst:
Hallo Peter, die HKN-Vergütungen sind sehr unterschiedlich und reichen von Null bis 5.1 Rpn/kWh, s. https://www.vese.ch/pvtarif/ . Die Beglaubigung war bei uns beim Bau einfach und kostenlos über den Installateur der PV-Anlage. Ich konnte mich bisher nicht entscheiden, den HKN an einen besser zahlenden Energieversorger zu transferieren, was grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist aber geht.