Kombination von ZEV und vZEV - Antworten der BKW

Seit 2020 ist in unserem MFH ein ZEV mit SmartMe Zählern aktiv.
Von der Netztopologie bietet sich nun noch eine geeignete, grössere Liegenschaft an.

Hatte deshalb ein paar Fragen an die BKW, die ich hier teile:

  1. Kann ein ZEV mit einem virtuellen ZEV kombiniert werden?

Es ist möglich, dass ein bestehender ZEV an einem neu zu gründenden/gegründeten vZEV teilnimmt. Der bestehende ZEV mit einem BKW-Messpunkt wird als ein Endverbraucher betrachtet. Entsprechend besteht auch nur ein Anrecht darauf, für diesen Übergabemesspunkt ein intelligentes Messsystem der BKW zu erhalten.

  1. Welche Gebühren verrechnet die BKW für die Weiterleitung des Stroms (über die Strasse) bzw. für die Weitergabe der Abrechnungsdaten?

Die BKW rechnet den vZEV über den virtuellen Messpunkt ab, die vZEV-Ansprechperson erhält eine einzige Rechnung. Ein umgesetzter vZEV tritt gegenüber der BKW als eine einzige Kundin auf. Die Stromrechnung wird direkt an die Ansprechperson des vZEV gesendet. Innerhalb des vZEV wird Eigenverbrauch betrieben. Entsprechend sind für die am Ort der Produktion selbst verbrauchte Energie oder am Ort an andere vZEV-Teilnehmer weitergegebene Energie keine Netznutzungstarife, Netzzuschlag (KEV), SDL, Abgabe für Stromreserve und, sofern kantonale oder kommunale Regeln nicht dagegensprechen, auch keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen zu bezahlen. Für zusätzlich bezogene Energie (ausserhalb des Eigenverbrauchs), die von der BKW geliefert wird, gelten die regulären Endkundentarife, wie z. B. der Einheitstarif für Niederspannung.

Die Aufteilung der internen Kosten (z.B. für die intern produzierte und erzeugte Energie, den Abrechnungsdienstleister) ist Sache des vZEV. Ein Rahmen setzen die Vorgaben des Energiegesetzes und der Energieverordnung.

Die Gründung eines vZEV verursacht grundsätzlich keine direkten zusätzlichen Kosten seitens der BKW, es fallen generell keine Initialkosten oder vZEV-Grundgebühren an. Ab 2026 fällt aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für jeden Verteilnetzbetreiber-Zähler ein monatlicher Messtarif an. Die Daten für die interne Abrechnung liefert der Verteilnetzbetreiber an die vZEV-Ansprechperson via Portal (für Dienstleister via Datenversand).


Soweit die Antworten der BKW.
Grundsätzlich positive Signale. Einziges Fragezeichen sind die ab 2026 anfallenden, noch nicht genauer spezifizierten Kosten für den Messtarif…

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