Kundenschnittstelle der "Intelligenten Messsysteme"?

Das Walliser EVU EnBAG hat die Kundenschnittstelle und die mit max 0.2 Hz gelieferten Daten seiner L&G E450 Smartmeter hier publiziert (Bravo!):

Die Hürden zu deren Nutzung sind jedoch so hoch, dass ein durchschnittlicher Kunde dies kaum alleine schafft:

  1. Wünscht der Kunde die Aktivierung der Schnittstelle, so wird sie aktiviert.
  2. Ein kryptografischer Schutz gewährleistet die Privatsphäre und Echtheit der Daten.
  3. Die Datenübertragung erfolgt mittels DLMS/COSEM.
  4. Die Spezifikationen mit Angabe der Kommunikationsebenen, des Sicherheitskonzeptes und der Zugangsberechtigungen sind mit der Unterzeichnung eines NDA (non-disclosure agreement) bei der L&G erhältlich.
  5. L&G stellt Interessierten für Eigenentwicklungen zur Nutzung der Schnittstelle weitere Informationen zur Verfügung und bietet Support an.

Dass ein NDA unterzeichnet werden muss, um Zugang zu seinen eigenen Daten zu erlangen, erfüllt wohl kaum den Willen der Legislative sowie von Art 8a der StromVV 2017. Wäre es nicht die Pflicht des EVU, mindestens die vollständige Spezifikation seiner Kundenschnittstelle den Kunden auch zur Verfügung zu stellen?

Solche Schnittstellendokumentationen gehören öffentlich zugänglich publiziert, wie dies der NL Regulator mit der kundenfreundlichen DSMR P1 Spezifikation seit vielen Jahren exzellent praktiziert.