Kurzzeitparkplätze für E-Autos mit Ladesäulen ?

Macht es Sinn, Kurzzeitparkplätze (blaue Zone) für E-Autos mit Ladesäulen auszurüsten ? In 1 Stunde kann ja nicht viel geladen werden. Oder handelt es sich da mehr um eine PR-Aktion unsereres EW’s ? Ich muss als Parlamentmitglied (Stadtrat) eine solche Investition beurteilen. Vielen Dank für euren Input.

Jede weitere Ladesäule ist grundsätzlich eine unterstützenswerte Angelegenheit. Ist ein Auto mit einem schnellen AC-Lader ausgerüstet (Zoe, Smart ED, Tesla) können pro Stunde ca. 100km Reichweite geladen werden.

Mein Vorschlag wäre, dass Elektroautos von der 1h-Regel ausgenommen würden und solange geparkt werden können, wie der Ladevorgang dauert. Dies kann mit einem Hinweisschild problemlos kenntlich gemacht werden. ZB. “Parkplatz für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs”. Im weiteren macht es Sinn die Parkplätze farblich zu kennzeichnen. Dies kann die Problemtaik entschärfen, dass die Ladeflächen von herkömmlichen Autos zuparkiert werden. Ebenswo wichtig: Die Ladesäule sollte gegen Kollisionen mit Fahrzeugen genügend abgesichert sein.

Ich hoffe und denke nicht dass es sich um eine reine PR Aktion handelt. Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung des Verkehrs ist es naheliegend und begrüssenswert, wenn ein EW Ladesäulen betreibt. Idelalerweise kommen dann an anderen Standorten im Einzugsgebiet noch weitere hinzu.

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Es stellt sich schon die Frage, ob das dann normale Blaue-Zone-Parkplätze bleiben - ggf. von Verbrennungsmotoren zugeparkt. Vielleicht sinnvollerweise mit ein paar speziell gekennzeichneten Elektro-Parkplätzen beginnen, und je nach Nachfrage ausbauen. Auflösung 1-h-Parkzeit-Limite für diese Plätze wünschenswert, wenn nicht zu kompliziert - aber ich teile die Ansicht, dass 1 h schon eine sinnvolle Ladezeit ist.

Obwohl einige Elektrofahrzeuge an einer 22 kW-AC-Station längsämer als “netzseitig offeriert” laden… Nissan Leaf lädt AC nur 6.6 kW, Opel Ampera-e nur 7.4 kW, BMW i3 11 kW, WV E-up nur 3.6 kW…

In unserem Dorf hatte die Migros kürzlich vier E-Parkplätze mit Ladesäulen eingerichtet. Dabei sind innerhalb der blauen Zone die E-Parkfelder mit weissen Linien umrahmt, also zeitneutral, ähnlich wie Behindertenparkplätze (gelb).
Dabei muss man aber wissen, dass wir E-Mobilisten in der Schweiz noch keinerlei Privilegien geniessen. Es können also Stinker auf “unseren” Parkfeldern abgestellt werden, aber -ohne richterliches Verbot kann niemand etwas dagegen tun.
einstein0

Wir sind dabei, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu evaluieren. Dabei müsste die Park/Ladezeit irgendwie definiert werden:
Einerseits handelt es sich um öffentlich zugängliche Parkplätze auf privatem Grund.

Anderseits möchte man vorerst den im Hintergrund produzierten Solarstrom kostenlos anbieten.

Eine Durchsicht der fast unendlichen Parkvorschriften (Gesetzestexte aus 1958) scheint die Elektromobilität noch nicht zu berücksichtigen. So konnte der Sattelschlepper, welcher sämtliche SUC’s von Tesla in Rubigen querblockierte rechtlich nicht belangt werden.

Eindeutige Hinweisschilder, welche an die Eigenverantwortung appellieren, können wie jede andere Parkordnung beliebig missachtet werden. So hat ein PHEV zu wenig Kapazität, um stundenlang an der Ladesäule zu hängen, aber einen mobilen >100 kWh-Speicher möchte man ja auch nicht übers ganze Wochenende kostenlos füttern.

Wo liegt also die Schmerz-Grenze einer z.B. 22 kW-Doppelsäule?

einstein0

Seit einiger Zeit bemühe ich mich bei verschiedenen Stellen um eine einfache Antwort auf folgende Frage:
„Wie lange dürfen Fahrzeuge auf den mit weisser Markierung umrandeten Parkfeldern zum Laden/Einkaufen abgestellt werden?“

Die Polizei als ausführende Behörde konnte mir bisher keine Antwort geben.
Einzig vom BVE des Kt. Be erhielt ich folgende Antwort:

Wie Sie richtig festgestellt haben, fehlt bisher eine gesetzlich verankerte Signalisation und Regelung über reservierte Parkfelder für E-Fahrzeuge und/oder deren Benützungsdauer. Jedoch läuft zurzeit durch den Bund eine Vernehmlassung zur Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften. Darin ist vorgesehen, den Artikel 64 der Signalisationsverordnung mit den Absätzen 13 und 14 zu ergänzen:

13 Die den Signalen «Parkieren gestattet» (4.17), «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) und «Parkieren gegen Gebühr» (4.20) beigefügte Zusatztafel mit dem Symbol «Ladestation» (5.42 ) zeigt an, dass die betroffene Fläche nur für den Ladevorgang von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb verwendet werden darf.

14 Die dem Signal «Parkieren verboten» (2.50) beigefügte Zusatztafel «gestattet» zeigt an, dass die betroffene Fläche nur für den Ladevorgang von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb verwendet werden darf.

Es würden also zwei Varianten zur Signalisation eines für E-Fahrzeuge reservierten Parkfeldes eingeführt. Beide Signalisationen stellen darauf ab, dass das Parkfeld nur während dem Ladevorgang benutzt werden darf.

Entsprechend dieser neuen Signalisationsmöglichkeit würde auch die Ordnungsbussenverordnung angepasst.

Ob, wie und auf wann die Änderungen im Gesetz Aufnahme finden, ist zur Zeit nicht bekannt. Als Zeithorizont schätze ich 1.5 Jahre.

Diese Antwort befriedigt eigentlich auch nicht, sondern verwirrt bloss:

  • Wie lange dauert denn der Ladevorgang?
  • Ist dieser von aussen ersichtlich (Parkwächter) oder genügt ein Ladekabel?
  • Kann ein z.B. PHEV mit rel. kleiner Kappa stundenlang an der Ladesäule hängen wenn er längst vollgeladen ist?
  • Darf ein Bolide mit hoher Kappa tagelang an der Ladesäule hängen, ohne dass er vollgeladen ist?
    Ich möchte diese Fragen hier in die Runde stellen.
    einstein0