Leistungsbegrenzung der Rückspeisung ans EW von einer grossen PV-Anlage

Ein Industriebetrieb im Zürcher Oberland will auf einem Neubau einer Industriehalle eine grössere PV-Anlage erstellen. Jetzt hat ihm das lokale EW mitgeteilt, dass die Zuleitung zum Gebäude nicht genug leistungsfähig ist für die Rückspeisung. Wer ist zuständig und kostenpflichtig für einen Ausbau einer Anschlussleitung? Ist das das EW oder der Anlagenbetreiber (=Kunde vom EW)?

Ich hatte das gleiche Problem in Turbenthal, Anlage hätte Platz für 248 kWp gehabt, Industrieanschluss EKZ ist aber mit 150 A zu schwach. Anschlusserhöhung hätte uns 100’000 CHF kosten sollen. Netzverteilung liegt 30 m neben unseren Hallen.

Unsere Lösung: 144 kWp installiert und mit 110 kW Wechselrichter begrenzt. Ziel: bereits im Frühling und bis im Herbst maximal mögliche Einspeisung (110 kW).

Die Anlage läuft seit mitte 2021, Eigennutzung max. 10%, voraussichtliche Amortisation ca.12 Jahre.

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Sollte die Anschlusserhöhung vom EW oder sonst wem bezahlt werden, so können wir die übrigen Flächen noch belegen und mit einem zweiten WR einspeisen.

Wir sind mit unserer umweltschonenden Anlage sehr zufrieden.

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Dieser Fall begegnet uns immer wieder, leider ist es tatsächlich so, dass in der Praxis oftmals der Anschluss ab Parzellengrenze vom Anlagebesitzer oder der Anlagebesitzerin übernommen werden muss und dies an und für sich auch so in der Energieverordnung unter Art. 10 („Anschlussbedingungen“) geregelt wird. Für die passenden Leitungen bis zur Parzellengrenze ist gem. Stromgesetz das EW zuständig; 2 Netzbetreiber sind verpflichtet, in ihrem Netzgebiet alle Endverbraucher innerhalb der Bauzone und ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie alle Elektrizitätserzeuger an das Elektrizitätsnetz anzuschliessen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Kantone weitere Regeln definieren, so wie bspw. der Kanton Zürich, der für Netzanschlüsse ausserhalb der Bauzone ebenfalls vorsieht, dass diese durch diejenigen getragen werden, welche einen Anschluss anfordern. Hier lohnt es sich sicherlich, in das kantonale Energiegesetz reinzuschauen.

Es gäbe bei den Verhandlungen mit dem EW sicherlich Spielraum, dass man bilateral eine Aufteilung diskutieren könnte, bspw wenn es sich in irgendeiner Form beteiligt. Aber leider hat sich in der Praxis gezeigt, dass entsprechende Investitionen auf die Bauherrschaft der Solaranlage abgewälzt werden. Das führt nicht selten dazu, dass sich eine Anlage dann gar nicht mehr rechnet. In diesem Sinne finde ich die Antwort von Pinocchio sehr spannend, die das Problem umgeht.