Mantelerlass: Realisierungsdelle bei grossen Solaranlagen?

Der Mantelerlass soll dem Ausbau der Solarenergie eigentlich nochmals zusätzlichen Schub verleihen. Doch nun könnte ausgerechnet dieses Gesetzeswerk - zumindest vorübergehend - als Bremsklotz wirken. Warum?

Mit dem Mantelerlass für grosse Anlagen ab 150 kWp ohne Eigenverbrauch werden neue Regeln für die Förderung eingeführt:

  • Notwendige Netzverstärkungen ab Parzellengrenze bis zum Netzanschlusspunkt müssen nicht mehr vom Anlagenbauer, sondern vom Netzbetreiber bezahlt werden (bis zu einer Obergrenze in CHF pro kWp) (StromVG, Art. 15b)
  • Anstelle der Teilnahme an den Auktionen für die hohe Einmalvergütung kann man wahlweise eine gleitende Marktprämie in Anspruch nehmen, welche eine fixe Abnahmevergütung garantiert (EnG Art. 29a)

Die Frage ist, was für grosse Anlagen gilt, welche zwischen heute und der Inkraftsetzung der neuen Gesetzesgrundlagen (geplant auf 1. Januar 2025, vorbehaltlich Referendum) gebaut werden. Können diese zum Beispiel auch Netzverstärkungskosten geltend machen oder auch nach Inbetriebnahme in die gleitende Marktprämie wechseln?

Der Gesetzestext lässt indirekt den Schluss zu, dass es auch für Anlagen, die vor 2025 gebaut wurden, möglich sein müsste, die Netzverstärkungen via Netzbetreiber zu verrechnen sowie eine gleitende Marktprämie in Anspruch zu nehmen. Denn in beiden betreffenden Artikeln ist kein Zusatz „für neue Anlagen“ enthalten, wie es an anderer Stelle manchmal der Fall ist.

Nachfragen beim Bundesamt für Energie (BFE) bezüglich dieser Unklarheiten ergaben, dass die Übergangsbestimmungen für Anlagen, welche vor dem 1. Januar 2025 gebaut werden (oder in Betrieb gehen?), in den Verordnungen geregelt werden müssten. Die Vernehmlassung für diese startet im ersten Quartal 2024. Nach der Vernehmlassung müssen die Verordnungen mit dem Vernehmlassungsergebnis finalisiert werden. Voraussichtlich wird der Bundesrat diese in einer Sitzung im Herbst 2024 in Kraft setzen.

Anlagenbauer benötigen schnellstens Rechtssicherheit
Für Solargenossenschaften, Firmen und Privatpersonen bedeutet das vor allem eines: Unsicherheit! Sollen sie grosse, teilweise schon geplante PV-Anlagen jetzt bauen oder erst im Jahr 2025? Denn insbesondere bei den Netzverstärkungen - die schnell einmal 70.000 Schweizer Franken und mehr betragen können - baut man bis Herbst 2024 quasi auf eigenes Risiko. Das gilt auch für die gleitende Marktprämie, die - bei richtiger Ausgestaltung in der Verordnung - endlich Investitionssicherheit für grosse PV-Anlagen brächte.
Link zum kompletten Text im energate messenger: www.energate-messenger.ch/news/238089/-bei-grossen-pv-anlagen-besteht-die-gefahr-einer-realisierungsdelle-

Frage an Euch: wie seht Ihr das? Schreibt Eure Kommentare bitte hier ins Forum - wie und wo und ob sollen wir uns hier für Euch einsetzen?

Hat die Überlastung der Installateure tatsächlich abgenommen? Wenn die Solateure nicht mehr zu viel zu tun haben, wirkt sich das positiv auf die Preise aus, kommt uns als PV-Investoren entgegen.

Über mangelnde Wirtschaftkeit kann man sich aus meiner Sicht aktuell kaum beschweren. Für Anlagen grösser 150 kWp werden in der ineffizienten Auktion so hohe „erhöhte Einmalvergütungen“ zugesagt, dass auch etwas Kosten für den Netzanschluss dring liegen mag.