NA-Schutz !?

Zum ersten Mal stiess ich vor 2 Wochen auf diese Sache, von der ich vorher zuzm Glück noch nie gehört hatte: Bei einer von mir geplanten 580 kWp Anlage wurden wir vom lokalen EW dazu verknurrt, so etwas für gute 15’000 Franken Mehrkosten zu verbauen. Und dies obwohl alle verlangten Funktionen bereits im Wechselrichter vorhanden sind (zB gemäss VDE 126 bzw neu VDE ARE 4105).
Beim Nachforschen stiess ich auf eine alte VSE Richtlinie von 2014 (“NA-EEA 2014”, ist aber auf der VSE Webseite nicht mehr aufzufinden), wo dieser “Netz und Anlagen-Schutz” beschrieben ist, und für alle Anlagen > 30 kVA verlangt wird.
Tatsache ist aber, dass bei mir in der Westschweiz (Viteos, GroupeE), und auch bei der EKZ, die ja auch nicht gerade klein ist, so etwas noch nie verlangt worden ist.
Was sind euere Erfahrungen mit diesem NA-Schutz?

Ja, teure mühsame Vorgabe - erleben wir in St.Gallen auch. Einmal haben wir uns auf die Schaltfunktion im WR berufen, funktioniert grundsätzlich (Solarmax), brauchte aber doch noch ein externes Überwachungsgerätchen. Brauchte zwei Anläufe, bis es funktionierte, und seither besteht das Stadtwerk auf einen externen N/A Schutz.

In Bern sind wir auch einer PV Anlage begegnet, die noch nicht in Betrieb genommen werden durfte, weil der N/A Schutz noch nicht vorschriftsmäßig war. Der Bauherr der PV Anlage war das Elektrizitätswerk selbst :wink:

Naja, in unseren Nachbarländern wird NAS schon seit Jahren verlangt, für alle WR. Da sind wir für >30 kW gerade noch glimpflich davon gekommen. Wozu jedoch Kleinst-WR einen NAS benötigen, kann wohl nur mit billigem Fernost-Material begründet werden…
einstein0

Ich bin der Meinung, es gibt da vor allem einen Grund: weil man die unabhängigen Produzenten nicht so richtig mag, so baut man möglichst viele Hürden auf, mit vorgeschobenen technischen Begründungen. Die Lastgangmessung und das ESTI-Plangenehmigungsverfahren, beide schon ab einer lächerlich kleinen Leistung von 30 kVA, gehören für mich in dieselbe Kategorie.
Wenn ein Verbraucher mit 30 kVA daherkommt und sich ans Netz hängen will, so braucht er weder NA-Schutz, noch Lastgangmessung, noch ESTI-Plangenehmigungsverfahren.

Ich erinnere mich noch, kurz vor der Jahrtausendwende, als Sputnik den ersten trafolosen Wechselrichter entwickelte, hatte ich ein interessantes Gespräch mit dem damaligen Prof. Häberlin -dem WR-Guru an der FHB: “Das geht gar nicht, das ist viel zu gefährlich…”
Naja, damals hatten die Module auch noch keine auf 1’000 Volt geprüften Stecker und Kabel, aber inzwischen gibt es kaum noch Trafo-WR. Aber ja, wahrscheinlich gibt es weltweit auch keinen WR mehr, welcher in ein “totes” Netz einspeist…
einstein0

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Ich bin heute soeben über dieses Thema gestossen weil wir dem Kunden die Mehrkosten erklären müssen. Stadtwerk Winterthur verlangt ebenfalls ein NA-Schutz für Anlagen >30kWp.
Höchst interessant dazu ist die Aufarbeitung des Themas in diesem Artikel:

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Tia, musste ich leider auch schon, diese Mehrkosten den Kunden schmackhaft machen! Und dies rein willkürlich durch die Werkvorschriften der einzelnen EWs bestimmt. Gleichzeitig kann man anderswo in der Schweiz 700 kWp Anlagen ohne zusätzlichen NA-Schutz bauen, was, wie man aus dem Artikel im „Bulletin“ entnehmen kann, ja sogar vermutlich sicherer ist.

Wie seht ihr das eigentlich mit der neuen NIN Vorschrift, gemäss der nun immer ein AC Überspannungsschutz installiert werden soll. Ist das wirklich sinnvoll und wieso kommt das erst jetzt? Gab es da Vorfälle bei denen dieser Überspannungsschutz geholfen hätte?

Der Überspannungsschutz auf der AC-Seite hat nichts mit PV zu tun; es geht vor allem um dann Schutz vor Transienten, die aus dem Netz kommen können. Hier verlangt die europäische Normierung einen vermehrten Schutz. Die Frage ist dann, WANN bei bestehenden Bauten dies nachgerüstet werden MUSS. Da die PV-Anlage eine grosse Neuinvestition in die Elektroinstallation bedeutet, so entsteht vermutlich nun in vielen Fällen eine Nachrüstpflicht. Bei Neubauten wird der AC-seitige Schutz sowieso die Norm.