Netzanschluss erhöhen wegen zu grosser PV-Anlage

Hallo liebe Forums Mitglieder (m u w) :slight_smile:

Ich könnte eine 320 kWp Anlage auf unsere Industriehalle bauen - der Netzanschluss ist dafür aber mit 150 A zu schwach :frowning:

Das EW verlangt von mir CHF 100’000 für den Ausbau / die Leistungserhöhung - das macht mein Projekt definitiv kaputt. Die tiefe Rückspeisevergütung und der geringe Eigenverbrauch bringen mich schon an den finanziellen Abgrund (von Rendite keine Spur). Aber diese Zusatzkosten sind echt zu viel.

Hat jemand damit Erfahrung? Heisst es nicht, dass EW müsse den Strom abnehmen? Ist die Kapazität des vorhandenen Anschlusses vorgegeben? Muss das EW einen allfälligen Ausbau des Netzanschlusses nicht auf eigene Kosten vornehmen?

Bin gespannt auf interessante Feedback und bedanke mich im voraus für eure Hinweise.

Herzliche Grüsse
Paolo Zanchi - PV Pinocchio

Dazu gibt es von meiner Seite nur ein Feedback, wenn auch etwas undiplomatisch: Stinkefinger!
Die Versorger haben sich seit nunmehr Jahrzehnten gesund gestossen und z.B. die BKW schaffte es letzten Sommer meinen wertvollen Solarstrom unter der Strasse durch mit 1500% Gewinn weiterzuverkaufen.
Auch der Gesetzgeber hinkt schon lange hinten nach. Ja den Solarstrom abnehmen müssten die Versorger, bezahlen brauchen sie nichts dafür.
Aber dieser Frevel ist auch schon längst bekannt, darum haben die Versorger bei uns Prosumern einen derart schlechten Ruf und die Grünen machen nur Lärm.
einstein0

Wenn mich nicht alles täuscht, musst Du nur die Kosten für das Kabel vom HAK zum Netzanschlusspunkt (Verteilkabine oder Trafo) selber bezahlen. Falls Leitungen, die nicht zum „Individualnetz“ gehören verstärkt werden müssen, kann das EW die Kosten bei der ELCOM zurückfordern. Das ist natürlich Aufwand und braucht Zeit. Es gibt offenbar Netzbetreiber, die Dich lieber mit horrenden Kosten abschrecken, Überschuss zu produzieren, da sie lieber das Netz mit billigem Importstrom überschwemmen.
Ich würde nochmals mit dem Netzbetreiber ein Wörtchen reden.
Gruss
Karl

1 „Gefällt mir“

Die Abnahmepflicht für EWs gilt bis zu einer kritischen Grenze. Im Energiegesetz steht unter Artikel 15, Abnahme und Vergütungspflicht, folgendes:

1 Netzbetreiber haben in ihrem Netzgebiet abzunehmen und angemessen zu vergüten:

  1. die ihnen angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien und aus fossil und teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen;
  2. das ihnen angebotene Biogas.
    2 Die Pflicht zur Abnahme und Vergütung von Elektrizität gilt nur, wenn diese aus Anlagen stammt mit einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion, abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs, von höchstens 5000 MWh.

→ Die Abnahmepflicht ist eigentlich gegeben. Was die Kostenüberwälzung betrifft, so kommt hier wahrscheinlich Artikel 10 der Energieverordnung zum Zug:

2 Die Produzentinnen und Produzenten sind verpflichtet, auf eigene Kosten Mass- nahmen zu ergreifen, um störende technische Einwirkungen auf den Netzanschluss- punkt zu vermeiden.

3 Ist Absatz 2 erfüllt, so sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Energieerzeugungsanlage mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt so zu verbinden, dass die Einspeisung und der Bezug von Energie sichergestellt sind. Die Produzentin oder der Produzent trägt die Kosten für die Erstellung der dazu notwen- digen Erschliessungsleitungen bis zum Netzanschlusspunkt sowie allfällig notwen- dige Transformationskosten. Die Vergütung der Kosten für notwendige Netzverstär- kungen richtet sich nach Artikel 22 Absatz 3 StromVV15.

Mein Fazit, aber ich bin keine Juristin, ist, dass die Überwälzung der Kosten daher rechtlich konform sind. :frowning: oder sieht das jemand anders?

1 „Gefällt mir“

danke , sieht ganz so aus…

… schade dass die EWs kaum Interesse zeigen den Solarstrom von Privatanlagen zu fördern …

bin gespannt auf die nächste Krise, wenn in Europa das Licht ausgeht, sicher wird unser im Ausland produzierte Solar- und Wind-Strom durchgewunken …

… so wie die Masken letztes Jahr, die in DE hängen geblieben sind

Was will denn der VNB mit den 100 kFr alles anrichten? Kostet die Verstärkung der „Erschliessungsleitungen bis zum Netzanschlusspunkt“ (dem wirtschaftlich günstigsten) so viel? Wie viele Laufmeter Kabel sollen für diese 100 kFr ersetzt werden? Jenseits des NAP erfolgt die Aufrüstung auf Kosten des VNB und kann durch Gesuch an die ElCom dem VNB rückvergütet werden.

Der bestehende Anschluss sollte mit 3 x 150 A * 230 V = 100 kVA liefern und auch ohne weitere Kosten aufnehmen können. Dies würde bereits eine sinnvolle PVA Dimensionierung mit einer DC Leistung von 150 kWp (Faktor 0.69) ohne Verstärkung der Erschliessungsleitung ermöglichen. Mit einer Verdoppelung des Querschnitts der Kabel würde bereits eine Anschlussleistung von 200 kVA (300 A) und eine DC Leistung von bis zu 300 kWp möglich werden.

1 „Gefällt mir“

unser Gewerbebetrieb hat eine Zuleitung mit 150 A

der NAP liegt ca 30 Meter über eine Quartierstrasse

benötigen würden wir bei Vollausbau ca 310 A

Kosten welche uns die kant. EW dafür signalisiert hat 100 TCHF zu unseren Lasten :stuck_out_tongue_closed_eyes:

wir sind drei Senioren, Inhaber und Vermieter der Liegenschaft, kaum Eigenverbrauch da viele Einstellhallen und kaum Produktion, wir möchten gerne aktiv einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt beitragen

der erste Ausbau erfolgt nun auf die 150 A max, rentiert bei 7 Rp Vergütung schon nicht … aber dazu nochmals 100 TCHF …

dann finanzieren wir lieber etwas anderes

wir sind überzeugt, dass eine dezentrale lokale Produktion sinnvoller ist, als an der Nordsee und in Spanien Anlagen zu finanzieren

unser EW hält aber wenig davon

klar bringt Solarstrom zu falschen Zeiten maximale Erträge, welche das Netz ‚belasten‘ …

man weiss aber wo welche Leistung installiert ist und auch das Wetter lässt sich sehr gut vorhersagen

bei mehr gutem Willen und weniger Gewinndenken seitens der EW wäre viel mehr möglich

wir sollten als Partner akzeptiert werden und nicht länger als Konkurrenten behandelt werden

Ich bins nochmal.
Wie gesagt, ich würde mit dem Netzbetreiber nochmals ein Wörtchen reden…
100 m 95mm2 4 adrig Kupfer kosten ca 3000.-- CHF. Zur Beurteilung der 100 kCHF des EW müsste eine Detailofferte vorliegen. Für die Zuleitung vom NAP zum HAK können auch andere Betriebe eine Offerte machen.
Wenn Du kein Geld für eine Zuleitungsverstärkung ausgeben willst (was möglicherweise vernünftig ist), würde ich trotzdem das Dach voll belegen und die Wechselrichterleistung begrenzen. Das kann auch auf 60% oder gar weniger sein, abhängig vom Eigenverbrauch zB mit Solarlog. Der Ernteverlust ist nur wenige %. Aber bei bedecktem Himmel und im Winter gibts dann schon was. Die Tendenz geht so wie so in Richtung höheren Rückspeisetarifen für „Winterstrom“. Was ist das eigentlich für ein EW??

Hallo lieber Karl Hauswirth

danke für deine Kostenschätzung. Die EKZ nehmen ihr Tarifbüchlein und lesen aus der Tabelle ab. Unbesehen davon, dass es gerade mal 40 m sind.

wir haben jetzt mal 148 kwp installiert und regeln auf 150 A ab. Die Überlegungen waren wie deine: 20 Tage Abriegelung, 300 Tage Mehrertrag, 40 Tage liegt Schnee.

Das Thema ist noch nicht durch.Ich konzentrie mich zurzeit noch auf ein weiteres viel kleineres Projekt, dafür mit offgrid und Warmwasser um möglichst wenig ins Netz zu geben bzw. zu beziehen. Eine kleine Übungsanlage. Kosten im Verhältnis enorm, Spassfaktor riesig.

Liebe Grüsse
Paolo