Photovoltaik auf MFH im Stockwerkeigentum

Unsere (13 STW Eigentümer) PV (26,5kWp) ist seit 1 Jahr in Betrieb. Sie produzierte die prognostizierte Menge Solarstrom. Bei MFH braucht man ein Abrechnungssystem. Mit dem Abrechnungssystem des
Stadtwerk Winterthur hätte sich die Anlage in etwa 30 Jahren amortisiert. Nun mit dem ZEV (nur 1 Zähler) liegt sie unter 15 Jahren! Wir haben eigene Smartmeter, die alle 15 Minuten über LoRa von Neovac ausgelesen werden. Über die App kann sich jeder Bezüger in unserem Haus informieren. Die Abrechnung macht NeoVac jährlich. In Winterthur hat es über 120 PV Anlagen, die mit dem Stadtwerk zu teuer abrechnen und nur 6 ZEV Anlagen. Hier wird der ZEV behindert und nicht gefördert! Die Anlagekosten incl. ZEV, KEV und Steuerersparnis war pro Eigentümer unter 4’000 Fr. Es zahlt sich aus! Natürlich rechnet sich das auch auf Mietshäusern.

2 „Gefällt mir“

Gratuliere, dass ihr es geschaft habt, die Stockwerkeigentümergemeinschaft zu überzeugen. Das ist ja nicht immer einfach!
Zu den Abrechnungssystemen: was ist der Unterschied zwischen dem Angebot von Stadtwerk Winterthur und dem von Neovac? In jedem Fall gibt es ja Kosten, einmalige und järliche. Denn Neovac macht das Messen und Abrechnen ja auch nicht gratis.

die EKZ hat ein System X, da behält jeder Eigentümer seinen Zähler und rechnet mit der EKZ ab. Die EKZ vergütet den Solarstrom zum Kundentarif an die Gemeinscht zurück, soweit er von den Eigentümer verbraucht worden ist, einen Überschuss entschädigt sie mit dem tieferen Rückspeisetarif. Die Verteilung unter den Eigentümer muss dann selber erfolgen.

Kosten ca 2 Rappen pro kwh.

Die Krux wird in der ‚gerechten‘ Verteilung der Erträge sein.

In ca 3 Monaten weiss ich mehr

Bei uns wäre die Gebühr für die Verrechnung der Solarenergie 4 Fr/Monat gewesen. Das entsprach 4 Rp pro selber verbrauchten Sonnenstrom. Beim ZEV spart man noch Grundgebühren/Zählergebühren das sind beim EKZ ca 7 Fr/Mt/Bezüger. Man zahlt das nur noch ein Mal. Auch wenn man die Zähler alle 10 Jahre eichen oder auswechseln muss rechnet sich das! Wir bekommen für die Rückspeisung 9,75 repsktive 8,75 Rp/kWh.

Wenn man die Abrechnung über das EW macht zahlt man immer noch die Grundgebühr/Zählergebühr für jeden Bezüger. Mit dem ZEV hat man nur noch 1 Mal diese Gebühr. NeoVac kostet für die Abrechnung etwa 1/3 weniger als das Stadtwerk. Die Einsparungen bei den Grundgebühren und die tieferen Abrechnungskosten machten bei uns eine viel kürzere Amortisationszeit aus. Zudem hat NeoVac eine gute App. Kann im Internet angesehen werden.

1 „Gefällt mir“

Mit dem ZEV zahlen wir die Grundgebühr (Zählergebühr) nur 1 Mal statt 14 Mal. Das gibt eine grosse Einsparung. Die Abrechnung mit Abfrage über LoRa, App und jährliche Abrechnung kostet uns bei NeoVac 540 Fr.

Wir haben die Anlage der Wertquote entsprechend bezahlt und die Erträge verteilen wir auch der WT entsprechend. So ist es gerecht!

Solche Infos von MFH mit PV sind immer wieder interessant. Besonders im Stockwerkeigentum ist es ja eine Quadratur des Kreises, um die verschiedenen Entscheidungen zur Errichtung einer PV-Anlage zu erlangen. So war es auch bei uns (STWG 20Wohnungen), bauen (75 kWp-Anlage) ohne die Abrechnung mit zu „planen“. Dachsanierung war fällig, also Integration einer Indach-Anlage. Zähler ohne Fernablesung. Antwort auf die konkrete Frage der Abrechnung: Alles durch 20. Gegenfrage: Sind wir in Moskau und überhaupt ist dies zulässig. Nun haben wir eine Abrechung basierend auf einem eigenen, ausgeklügelten, betriebswirtschaftlichen Excel-Programm. D.h. Ablesung der Zähler vierteljährlich zum gleichen Zeitpunkt wie der Verteilnetzbetreiber, Eingaben der individuellen Verbrauchsmengen und der fixen und variablen Kosten des VNB. Ebenso werden die Rückliefervergütungen und der HKN als Fix-Einnahmen gutgeschrieben. Dies ergibt die günstigste Abrechnung für die Miteigentümer ohne das Abschöpfen von Abrechnungskosten durch den VNB oder ein Ingenieurbüro. Jährlich wird die Rechnung durch die STWG-Revision überprüft. Was will man noch mehr? Der nächste Schritt dürfte in den nächsten Monaten (hoffentlich nicht Jahren) die Einrichtung der Elektromobilität sein.

3 „Gefällt mir“

Hallo Ruedi
Weil wir auch STWEG Wohnungen haben, die vermietet sind, nutzen wir für die Abrechnung und die App NeoVac. So sind wir sicher, dass wir gesetzeskonform sind. Für die Wärme und Warmwasser nutzten wir schon vorher die Dienste von NeoVac.

Leider war die Ausgangslage für uns nicht so klar. D.h. Konzeption und Bau ohne Einbezug der Abrechnungslösung. Also wurde die Anlage von einem Betrieb geplant und installiert … und nachher die Sintflut. Nun haben wir halt mit den bestehenden Möglichkeiten (keine fernablesbaren Zähler, keine separate Zählung des PV-Stroms etc) die Abrechnung, wie geschrieben mit einem Excel-Programm auf eine betriebswirtschaftlich korrekte Art und Weise aufgebaut. NeoVac hätte alles auf fernablesbare Zähler umrüsten müssen und einiges mehr. Dadurch rechnet sich der Aufwand nicht. Dein Satz „So sind wir sicher, dass wir gesetzeskonform sind“ irritiert mich etwas. Was sind denn noch für Auflagen zu beachten, müssen z.B. noch Abgaben an staatliche oder NGO Kontrollstellen entrichtet werden?

Meines Wissens ist man bei Den Eigentümern als Strombezüger alles Eigentümer frei. Mit Mietern unterliegt der Preis für den Solarstrom gesetzlichen Regelungen.

Hallo „Habi“
Wir sind in der Planung einer PV-Anlage. Ich war leider die „Stürmitante“ und somit bleibt es an mir hängen….wir sind eine STWEG mit 7 Wohnungen wovon eine vermietet ist. Mich interessiert euer System, denn wir haben für die Wärmeabrechnung ebenfalls Neovac. Habe mittels Kontaktformular Infos angefordert, aber noch keine Reaktion erhalten.
Als nächstes werde ich mal den Stromverbrauch unserer Liegenschaft organisieren, um eine ungefähre Ahnung über die Grösse unsere Anlage zu erhalten. Es ist eigentlich nicht in unserem Interesse einen grossen Überschuss produzieren zu lassen, da die Steuerämter gerne mitkassieren😒
Batterien würde ich planen.
Darf ich Sie ausserhalb des Forums kontaktieren?
Grüsse aus einer Nachbargemeinde,
R

Hallo Ruth
Man kann EVG oder ZEV machen. Beim EVG macht das EW die Abrechnung. Beim ZEV hat man nur noch einen Zähler zum EW und eigene Zähler für die Verbraucher. Nur beim ZEV braucht es jemand der abrechnet, z.B. NeoVac. Gebe Dir gerne mehr Auskünfte, kontaktiere mich doch direkt.

mfG
Marcel Hablützel
Winterthur

Sehr interessante Infos, danke allen! In Liechtenstein haben wir eine Anfrage einer Stockwerkeigentümergemeischaft, sieben Wohnungen, alle tun mit bei der gemeinsamen PV-Anlage auf dem Hausdach. Sie bräuchten Tipps bezüglich Gründung. Hat jemand eine Vertragsvorlage oder weitere wichtige Tipps, was man auf jeden Fall beachten müsste?
Besten Dank für Eure Hilfe und Gruss aus Liechtenstein, Andi Götz, Solargenossenschaft Liechtenstein

Ich habe verg. Sommer eine PV-Anlage auf dem Carport unseres Nachbarhauses installiert. Die Messung läuft über den gemeinsamen „Allgemeinzähler.“ Dieser war schon vorhanden, verursachte also keine weiteren Kosten.
Gleichzeitig wurde auch noch eine Autoladestation installiert.
Die ggw. hohen Einspeisetarife werden von der Hausverwaltung allen 3 Beteiligten zu gleichen Beträgen gutgeschrieben.
Etwas komplizierter war die Administration mit Swissgrid, welche eben den Förderbeitrag wieder gesenkt hatte. Auch werden neuerdings von den Versorgern Wechselrichter verlangt, welche in der Lage sind Blindstrom zu kompensieren. Auch da lohnt sich eine vorgängige Abklärung durch den Solarteur.
Viel Glück!
einstein0

Energiezukunftschweiz hat einige Infos, wie der Strom in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch abgerechnet werden kann.

In Heiden realisiert die Genossenschaft Solar St.Gallen gerade ZEV auf zwei Mehrfamilienhaus-Neubauten, abgerechnet durch die Stadtwerken St.Gallen. Auf Strom-Leistungen für Ihr Gebäude hat es Info zu deren Abrechnungslösung, und Kontakt zu Mathias Moser, der allenfalls auch mit Vertragsvorlage weiter helfen kann. (Er ist auch in der Genossenschaft Solar St.Gallen, und Lichtenstein ist ja nicht all zu fern…)

In unserem MFH hatte ich bei Baubeginn eine ZEV-Lösung geplant, lange bevor sie erfunden wurde.
So haben wir nurgerade zwei Zähler; -einen mit unterbrechbarem Tarif für die WP
und ein Zweirichtungszähler für den Resthaushalt und PV, wessen Nettokosten unter den Eigentümern aufgeteilt wird.
Doch eine ZEV-Lösung ist ggw. im BKW-Netz völlig kontraproduktiv, weil der eigene Solarstrom in Echtzeit verbraucht wird, während die Einspeisevergütung höher ist, als der Bezugstarif.
Nebenbei müssen im ZEV auch Zusatzinstallationen wie private Zähler in die Rechnung einfliessen.
Als Solarstromproduzent muss man schon ziemlich anpassungsfähig und flexibel sein.
einstein0

Das ZEV System kann aber auch gewaltig in die Hosen gehen. Strom einspeisen und als Stwe, oder Me Gemeinschaft direkt einkaufen.
Ab 100 000kWh ist der Direkteinkauf problemlos möglich.
Ist jahrelang gut gegangen. Je nach Liefervertrag bei den Börsenpreisen für Strom, kann das einen richtiggehend ruinieren. Anstelle einiger Rappen das doppelte oder mehrfache pro kWh.
Das einfach im Hinterkopf behalten.

Dieses System finde ich je nach Einsatzzweck recht überzeugend.
Habe es aber nicht selber im Einsatz.

Hallo Ruedi, wir sind momentan an der Planung einer PV Anlage von einem MFH (STWG 6 Wohnungen). Ich denke, dass die Abrechnung über das Excel die günstigste Variante ist. Deshalb bin ich sehr interessiert an dieser Lösung. Kannst Du in etwa beschreiben wie das aufgeteilt wird? Pro Wertquote oder von Historiendaten?