PV Anlagen Ersteller für Verlust Haftbar machen?!

Guten Tag miteinander
Im Frühling 2016 habe ich meine 10KVa Anlage in Betrieb genommen. Dabei habe ich mich darauf verlassen das mein Installateur meine Anlage bei Pronovo für die Einmalvergütung anmeldet.
Dies ist auch im Anlagenbeschrieb so vorgesehen.
Bereits Mitte 2018 löchert ich meine Installateur bis wann ich mit der Vergütung rechnen kann. “Das Dauere halt 2 Jahre” so mein Installateur.
Da aber der Zuständige Projektleiter nicht mehr in dem Betrieb arbeitet, ich keine Antwort von Pronovo erhielt und mir die Sache suspekt wurde, mein Elektrizitätswerk auch von nichts wusste, meldete ich die Anlage bei Pronovo selbständig an.
Letzte Woche erhielt ich die Bestätigung der Pronovo das meine Anlage angemeldet ist.

Nun zum Elend! Im 2016 hätte ich Fr.1000.- mehr erhalten für meine Anlage und über den HKN auch mehr pro KW, hätte mein Installateur seine Arbeit gemacht.

Möchte gerne rechtlich gegen mein Installateur vorgehen! Oder einfach eine Rechnung ausstellen über die entgangene Batzeli?

Hat wer Erfahrung mit einem solchen Fall oder gute Ratschläge?

Danke und Gruss
Marco

Ciao Marco

Wie das natürlich rechtlich / juristisch aussieht weis ich nicht.
Ich bin kein Rechtsanwalt oder dgl.

Jedoch kann ich nur sagen das in den entsprechenden Verordnungen
des Bundes sowie auch in den Leitfäden etc. davon gesprochen wird,
dass die Beglaubigung der Anlage im Auftrag des Eigentümers erfolgen muss.
Also der Eigentümer ist Verantwortlich das die Anlage beglaubigt wird und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig bei Pronovo landen.

Daher könnte ich mir gut vorstellen das es eher schwierig wird etwas zurückzuholen vom Installateur,
Kommt natürlich auch drauf an was steht im Werkvertrag?

Danke und Gruss
Stefan

Vielleicht kann die Ombudstelle von Swissolar helfen https://www.swissolar.ch/fuer-bauherren/ombudsstelle/
Sie kann aber nur angerufen werden, falls der Installateur Mitglied von Swissolar ist.