Hat jemand einen Vorschlag für eine Rückkaufswerttabelle für eine PV-Anlage? In einem Dachnutzungsvertrag soll dem Liegensschaftsbesitzer eine Rückkaufsrecht eingeräumt werden. Welcher Restwert so hier fairerweise angenommen werden?
Lineare Abschreibungstabelle ist eine Option, aber wir legen meist eine annuitätische Abschreibung fest, z.B. mit 3% Zins. In den ersten Jahren wenig Abschreibung, da Zinsanteil noch hoch, gegen Ende Jahr 25 dafür steiler auf Null.
Ein Rückkaufswert sollte sich am wirtschaftlichen Nutzen des neuen Eigentümers orientieren. Die Summe der Barwerte der zukünftigen jährlichen freien Cashflows ergäbe wohl einen korrekten Wert der PVA (nach DCF).
Approximiert und mit einer Einspeisevergütung von 40 CHF/MWh gerechnet ergibt sich für eine ordentliche 10 kWp PVA (ohne oder mit wenig Eigenverbrauch) wohl ein fairer Wert von etwa 2-4 kCHF.
Ich würde ihn auf CHF 1.- festlegen, damit der neue Besitzer neben den Entsorgungskosten nicht auch noch Schenkungssteuer entrichten muss.
einstein0
Zur Wertermitlung von PVA: