Strom dem Nachbar verkaufen

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es seit diesem Jahr in der Schweiz möglich ist, den PV-Strom dem Nachbarn zu verkaufen. Ich finde im Internet allerdings irgendwie nichts dazu. Stimmt das?
Wenn ja, was muss man dazu alles installieren/kaufen? Lohnt sich das oder eher nicht?

Danke und Gruss
Michael

Ja, ich hatte darüber mal ein Papier gelesen vom BfE und z.B. Clevergie hat ein grösseres Projekt in Huttwil: http://www.clevergie.ch/erstes-energiequartier-der-schweiz-in-huttwil/
M.W. erfolgt jedoch der “Verkauf an Nachbarn” nicht über die vorhandene Anschlussleitung der Versorger, sondern separat, also ähnlich wie die interne Steigleitung (nach den Zählern) in MFH.
Ob sich sowas lohnt, muss jeder für sich entscheiden.
In unserem MFH mache ich das bereits seit 10 Jahren und hatte dazu niemanden fragen müssen.
einstein0

Was du suchst, ist seit 2014 möglich als Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), aber vor allem jetzt neu als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), unter dem neuen Energiegesetz seit dem 1.1.2018 (EnG, Art 16-18 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121295/index.html#a16 )
Die wichtigste Frage ist, wie du und dein Nachbar am Stromnetz angeschlossen seid: sehr einfach geht es, falls ihr am gleichen Netzanschlusspunkt seid, dh das die EW-Zähler am gleichen Ort sind. Dann können die beiden Zähler des EWs entfernt werden, und durch einen einzigen ersetzt werden. Hinter diesem Zähler könnt ihr den Solarstrom dann gemeinsam selber nutzen (Eigenverbrauch). Die Rechnung des einzigen verbleibenden Zählers des EWs müsst ihr dann gemeinsam bezahlen, und dann unter einander abrechnen, zB indem ihr die einzelnen Verbäuche mittels Privatzählern ermittelt, und einen Verrechnungspreis für den Solarstrom aushandelt, welcher dem Anlagenbesitzer zugute kommt. Wie und zu welchem Preis genau abgerechnet werden soll, da gibt es grosse Freiheiten, ausser es seien Mieter betroffen. In diesem Fall gilt, dass der Mieter für den Solarstrom nicht mehr zahlen muss, als wenn er den Strom vom EW beziehen würde, sowie noch einige weitere Anforderungen, die in der Energieverordnung ab Art.16 geregelt sind https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20162945/index.html#a16
Viel schwieriger all dies, wenn dein Nachbar einen eigenen Netzanschlusspunkt hat. Dann musst du ein neues Kabel zum Nachbarn legen, und dieser muss seinen Netzanschlusspunkt des EWs aufheben lassen. Dafür kann das EW verlangen, dass seine Investitionen in diesen Netzanschluss zurückbezahlt werden, und dass zusätzlich das nicht mehr gebrauchte Netzkabel des Nachbars auf euere Rechnung rückgebaut (=ausgegraben) wird. Dies alles kostet oft so viel, dass sich die Sache finanziel nicht mehr rechnet.

1 „Gefällt mir“

Nun - im Internet wird man nicht sicher fündig. Da weiss das EW oder der Elektiker in der Nähe besser Bescheid. Auch der Erbauer der Anlage der die Sache in Betrieb genommn hat, weiss sicher was möglich ist.
Wenn das lokale EW über zehn 10 Rp. bezahlt lohnt es sich eher nicht, sonst schon. mfg. Hu. Diem

Hier noch ein praktisches Beispiel einer bestehenden Liegenschaft, wo das Elektrotableau für einen ZEV umgebaut wurde. Die 4 kleinen Zähler gehören jetzt zur Liegenschaft, dh es fallen für diese keine laufenden Kosten mehr an. Die Umbaukosten des Elektrotableaus waren Fr 2300 inkl MWSt

Danke für die sehr nützlichen Infos. Da es ein Neubau ist (2 separate Häuser) hoffe ich mal dass die Kosten nicht allzu hoch sein würden. Werde mal beim Elektriker anfragen. Da ich vom EW nur 7 Rp / kWh bekommen werde könnte sich das schon lohnen.
Macht man dann mit dem Nachbarn auch noch eine Messung Tag-/Nacht? Frage mich noch wie man die Abrechnung am besten/fairsten macht dann.

Bei uns funktioniert es nochmal etwas einfacher. D.H.
Wir haben einen DT-Zweirichtungszähler “Allgemein,” worüber der gesamte Verbrauch unseres MFH läuft, inkl. Elektroauto.
Ferner nochmal einen DT-Zähler für die Wärmepumpe mit Sondertarif.
Alle Stromkosten werden auf vier Wohneinheiten gleichmässig verrechnet. Weitere Zähler -und Abrechnungen erübrigen sich.
einstein0

Gleichmässig verrechnet, was heisst das? Geteilt in 4, oder pro m2 Wohnfläche, …??

Ja, als “Wohngemeinschaft” sind wir zu gleichen Teilen an den Unkosten beteiligt. Also alle Ausgaben, welche alle betreffen / 4.
einstein0

Das würde bei mir natürlich nicht gehen. 2 Häuser müssen schon einzeln verrechnet werden. Und der Nachbar muss der ganzen Idee ja überhaupt noch zustimmen, da muss ich ihm schon genaue Abrechnung ermöglichen können.

Es gibt da verschiedene Lösungen:

  • wenn du die ganz einfachen privaten (Summen)-Zähler installierst, so kann bei den einzelnen Verbrauchern nicht zwischen Bezug von eigenverbrauchtem Solarstrom und Bezug aus dem Netz unterschieden werden. Somit muss am Ende des Jahres der eigenverbrauchte Strom des ganzen Zusammenschlusses einfach pro-rata auf alle Verbraucher verteilt werden, unabhängig davon, ob sie effektiv mehr oder weniger solaroptimiert verhalten haben, ist aber die einfachste und kostengünstigste Variante, und wird auch für Mietverhältnisse so akkeptiert

  • falls man abbilden und belohnen will, ob die einzelnen Verbraucher sich in Bezug auf den Eigenverbrauch mehr oder weniger optimal verhalten, so geht das nicht mit reinen Summenzählern, sondern es braucht intelligente Zähler, die zeitlich aufgelöst den Solarstrom und den Netzstrom in Funktion des Bezugs aufzeichnen. Hier kenne ich kein System, das du kaufen und dann selbst betreiben kannst, sondern nur Dienstleistungsanbieter, wie Engytec und Climkit. Diese Systeme sind sehr schön, zeichnen alles auf und haben eine App, wo jeder Verbraucher jederzeit seinen Verbrauch und seinen Solarstromanteil sieht, aber natürlich mit dem Schönheitsfehler, dass du nun wieder laufende Kosten hast für diese Dienstleistungen, von 30 bis 120 Franken pro Jahr und Zähler, je nach Anbieter.

1 „Gefällt mir“

Danke für die Infos. Laufende Kosten machen natürlich den “Mehrwert” wieder etwas kaputt und man macht sich abhängig. Insofern wären wohl die Summenzähler als Standardlösung zu bevorzugen.

Das sehe ich auch so, auch wenn diese noch dreiphasig sein müssten, spart Ihr Euch die EVU-Zähler. Darüber hinaus lohnt sich nicht einmal eine Eigenverbrauchssteuerung bei den tiefen Strompreisen.
einstein0

Das sind übrigens die Stormpreise:


Gelten dann die ersten 1‘440 kWh zum höheren Tarif auch nur einmal? Damit hat man ja dann schonmal die Hälfte davon eingespart.
Und so viel würde ich nur erhalten:

Wie viel kann ich dann fairerweise vom Nachbarn für den Strom verlangen?
Den Verbrauch Zone 1 / Zone 2 kann ich aber bei einem Summenzähler auch sehen?

Das ist ja interessant - so einen erhöhten Netznutzungspreis für eine gewisse Energiemenge habe ich noch nirgends gesehen. Aber wenn du den Stromanschluss auf deinem Grundstück hast und den angrenzenden Nachbar versorgst, dann hast nur du ein Kundenverhältnis zu den technischen Betrieben - d.h. die teuren 1440 kWh wären dann nur 1x.
Mit der grossen Preisdifferenz zwischen Hoch- (Zone 1) und Niedertarif (Zone 2) ist ein fairer einfacher Einheitstarif schwierig. 10 Rp/kWh in Zone 2, 20 Rp/kWh in Zone 1? Aber ja, dann brauchst du einen Zähler, wo der Zone 1 und Zone 2 separat zählt.

Wenn du den Strom jedoch tagsüber teurer verkaufst als nachts, hat der Nachbar keinen Anreiz, die Waschmaschine bei Sonnenschein laufen zu lassen. In unserer Eigenverbrauchsgemeinschaft verkaufen wir deshalb den Solarstrom zum Niedertarif und den verbleibenden Netztarif 1:1 weiter zum Hoch- und Niedertarif. Das bedingt jedoch ein recht schlaues Abrechnungssystem… kein Summenzähler.

Anstatt dass dem Nachbar ein Tarif angeboten wird, der zu hoch oder zu tief sein mag, mag es fair sein, eine Pauschale für die PV-Kapitalkosten plus die verbleibende Stromrechnung vom EW durch die kWh-Summe beider Bezüger zu teilen und kWh-verbrauchsabhängig aufzuteilen. Der Nachbar weiss dann zwar nicht im Voraus, wie teuer der Strom ist, aber der Deal ist sehr wahrscheinlich günstiger als ohne PV Eigenverbrauch. Ev. Maximalpreis festlegen.

Ich denke, wenn sich die zu verrechnende Arbeit nicht in MWh/a bewegt, lohnt sich ein privater Mess- und Abrechnungsaufwand kaum. Anders, wenn man z.B. einen Allgemeinverbrauch hat, welcher gleichmässig aufgeteilt wird und allenfalls einen EVU-Zähler erübrigen würde…
einstein0

Lieber Hr. Einstein,
Ihre zahlreichen Komentare in Ehren, aber - manchmal werde ich den Eindrucknicht los, das Sie nur wegen des blauen Logos einen Beitrag schreiben. Wer mit einer kleinen PV-Anlage arbeitet weiss, dass keine MWh/a anfallen sondern kleine Stromerträge sinnvoll verteilt werden sollen.Es grüsst der Kleinproduzent Hu.D.

Tut mir leid, ich bin erst seit kurzem Mitglied und eigentlich überrascht, dass hier nicht mehr läuft. Denn das Gebiet ist riesig und interessant…
Was ist denn bitte das blaue Logo?
Und die Einheit MMh/a kenne ich nicht!
Bereits eine kleine PV-Anlage von 1 kWp generiert rund 1 MWh/a.
Doch erfahrungsgemäss rechnen sich technische Einrichtungen zur Erhöhung des Eigenverbrauchs erst ab etwa 10 kWp.
Natürlich gibt es Ausnahmen und ich erwarte gerne dein Beispiel.
einstein0

Ich nehme an, Hu.D. bezieht das auf die Feststellung, die ich auch mache: Auf der forumE Startseite rechts neben den Themen ist es nur noch blau - da stehen nur noch blaue Einstein-Posts :slight_smile: Ich begrüsse es sehr, dass “mein Logo” nicht mehr zu dominant in Erscheinung tritt, und freue mich auf die weitere rege Diskussion, aber man darf auch mal jemand anderem das letzte Wort überlassen :slight_smile: Danke für’s Mitwirken - es soll in der Tat mehr laufen hier!