Über die Kategorie Ladelösungen im Mietverhältnis

Im Mietverhältnis ist die Installation von Ladestationen nicht immer einfach, denn dafür ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Für die Errichtung einer zukunftsgerichteten Ladelösung sprechen jedoch viele Argumente, die auch euren Vermieter überzeugen werden.

Das forumE ist neu Partner des Pilotprojektes Energielösungs-Pioniere von Energie Zukunft Schweiz. In dem Projekt geht es darum, Mietenden Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, damit sie bestmöglich vorbereitet auf ihren Vermieter zugehen und ihn mit starken Argumenten von der Errichtung einer Ladelösung überzeugen können.

Diese Kategorie dient dem Austausch der Teilnehmenden. Natürlich sind auch alle anderen aktiven Mitglieder des Forums herzlich eingeladen, sich am Austausch zu beteiligen. Wer selbst eine Ladelösung im Mietverhältnis anstossen möchte, kann sich direkt auf der Webseite von Energie Zukunft Schweiz für das Pilotprojekt anmelden:

Früher war das Recht beim Vermieter.

Jetzt bewegt sich das «Recht zum Laden» für den Mieter. Der Vermieter kann ohne relevante Gründe eine Ladelösung nicht mehr ablehnen, aber er kann verlangen dass sie ein vereinbartes Abrechnungsverfahren aufweist, dass eine Pionierinstallation in die Erweiterung integriert werden kann, falls nicht möglich rückgebaut wird & der Pionier ins erweiterte Lade/Lastmanagement integriert wird.

Die TAB Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber verlangen bei mehreren Ladepunkten ein Lade/Lastmanagement, das bedingt eine einheitliche & bis zum Vollausbau erweiterbare Lösung. Die TAB sind in Weiterentwicklung zur Möglichkeit vor Blackout die Ladelast markant zu reduzieren, notfalls abzuschalten.

Ich wohne in der autoarmen Wohnbaugenossenschaft MaW Hunzikerareal. Einem selbständigen E-Mobil-er habe ich eine provisorische Pionierladung mit Abrechnung installiert, unter 1000Fr, das Material hat ein 2. Life. Inzwischen ist eine Elektrifizierung der Tiefgarage bestellt.

Hansruedi Würsch

CES-TK69 Normierung Ladung Emobile bis Megacharge seit 1989

Pionierladung ab bestehender Infrastruktur für 1-3 Ladepunkte,
mit Selbst kWh Übermittlung >
1ph 8A 230V > 9 km/h > (Notladekabel-CH)
bis 3x 1ph 16A 230V > 18 km/h für 3 Emobile
3ph 16A 11kW > 55 km/h
emq@gmx.ch

Lieber Hansruedi

Ich habe ja eine Motion mit dem Recht auf
Laden eingereicht, welche auch ein Recht auf intelligente Ladeinfrastruktur für die Vermieter enthält: 21.3371 | Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Weil der Bundesraut das ablehnt sind wir aktuell mit einem runden Tisch mit verschiedenen Steakholdern (HEV, Mieterverband, TCS, Swiss eMobility, Wincasa, AMAG, BWO) unterwegs, um einen Leitfaden zu entwickeln, an den sich möglichst alle Organisationen halten.

Technisch gibt es ja genug Lösungen, welche intelligentes Lademanagement und Abrechnung ermöglichen. Hier unsere Lösung: Elektromobilität: Intelligente Lösung von Smart Energy Link | Smart Energy Link

Ich hoffe das dient Dir so.
Liebe Grüsse
Jürg Grossen

Parl Präsident glp Schweiz

Nationalrat
Rollstrasse 24, 3714 Frutigen
+41 79 444 94 65
www.juerg-grossen.ch
Grünliberale Partei Schweiz

ADAC Deutschland (TCS)

Recht auf Wallbox-Einbau

Seit Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz, demnach der Wohnungseigentümer den Einbau einer entsprechenden Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen kann. Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss soll für Letzteres ausreichen. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.

Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mietern von Eigentumswohnungen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/laden-garage-e-auto/

Guten Tag miteinander

Ich wohne im Mietverhältnis in einer grösseren Wohnüberbauung auf dem Land. In unserer Tiefgarage gibt es aktuell noch keine Ladeinfrastruktur, weshalb ich vor ca. 1 Monat bei meinem Vermeiter angefragt habe.
Überraschenderweise kam sehr schnell eine Antwort, dass sie bei einem lokalen Elektriker eine Offerte einholen werden. Kurz drauf kam jemand vorbei um ein Lastmanagement-Analyse vorzunehmen.
Nun habe ich vor einigen Tagen eine eMail der Verwaltung mit der Mitteilung, dass frühestens per Herbst 2022 eine Ladestation verfügbar sein wird.

Meine Frage in die Runde wäre nun, ob dieser Prozess immer so lange dauert? Oder kann dazu womöglich keine allgemeine Aussage getroffen werden?
Da ich ein absoluter Laie bin, nimmt es mich einfach Wunder, ob dieser Prozess, im Falle dass eine Tiefgarage noch nicht auf eine Ladeinfrastruktur ausgelegt ist, nicht schneller sein müsste.

Besten Dank für Antworten!

Heute wurde in der Baugenossenschaft das Flachkabel für 22 Parkplätze montiert.

So kann ich andere Objekte supporten.
In Benis Tiefgarage könnte ich mir eine Pionierladung vorstellen, siehe mein vorangehenden Post.
Welche Emobile möchten wann, wieviele km in 8h laden, Baujahr Gebäude, Baugenossen / Privatvermieter, Postleitzahl, Tiefgarage für 1 oder mehrere Gebäude, Distanz Ladeort zu Allgemein Haupverteilung.Woran blockt die Elektrifiziereung aktuel
Wenn der Hauselektriker nicht vertraut ist , sollte er supported werden.
Wenn das relevant ausieht würde ich auch vorbeikommen.
Gruss Hansruedi Würsch
Aktivist Ladeinfrastruktur seit 1987, +41794690918

Hallo Beni

Erstmal toll, dass sich deine Verwaltung so offen zeigt und bereits an einer Lösung dran ist. Gratuliere!

Gemäss unseren Erfahrungen kann es deutlich schneller gehen, wir kennen einige Fälle, in denen das Vorhaben in nur wenigen Wochen durchgeführt werden konnte. Hat die Verwaltung begründet, warum der Prozess bis Herbst 2022 dauert?

Uns würden diesbezüglich auch weitere Erfahrungen interessieren!

Hallo @Marisa

Die Argumentation lautete, dass zuerst eine Analyse zur bestehenden Infrastruktur gemacht werden müsse und danach sicher zuerst ein Lastmanagementsystem integriert werden muss.
Zudem gehört die Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft, was die ganzen Absprachen untereinander nicht einfacher macht.

Lg

Hallo Zusammen

Eine Frage in die Runde.
Bei mir hat es sich nun etwas schneller als geplant ergeben, dass wir als Zweitwagen ein kleines Elektroauto gekauft haben.
Da wie in vergangenen Posts angedeutet die Ladeinfrastruktur vom Vemieter her erst +/- im Herbst 2022 stehen wird, müssen wir bis bis dahin extern laden gehen.
Der Verkäufer von der Garage hat uns aber mehrmals erklärt, dass mit dem mitgelieferten „Ladeziegel“ ein Laden an einer Haushaltssteckdose problemlos möglich sei. Wir hätten an unserem Parkplatz in der Tiefgarage eine Haushaltssteckdose. Nun tut sich unser Vermieter aber etwas schwer damit.
Was sind eure Erfahrungen mit der Ladung an Haushaltssteckdosen (mal abgesehen von der Ladegeschwindigkeit, die für mich nicht im Fokus steht)?
Man liest ja auch viel negatives über diese Lademöglichkeit. z.B.:

  • Gefahr von Überhitzung

  • Starke Ladeverluste

Wichtig ist nochmals zu betonen, dass es hier um eine Übergangslösung geht.

Gerne hätte ich dazu eure Inputs gehört.

Grüsse, Benjamin

Hallo Benjamin,
Warst du im Webinar mit Marisa?
Das Angebot, das ich dir im Post machte, steht Dir weiter zur Verfügung.
Bin auch in der Lage Elektriker zu schulen für den Sicherheits-Check von der Bestand Installation, oder für neu Installation.
Mein Sohn lädt schon länger mit der 8A Notladung an der Haushaltsteckdose. Kürzlich musste er den El. aufbieten weil die Sicherung immer auslöste. Als Verwaltung würde ich ohne EL. Check nicht freigeben.
Gruss Hansruedi Würsch
Aktivist Ladeinfrastruktur seit 1987, +41794690918

Das Laden an einer Haushaltsteckdose mit dem Ladekabel mit integriertem Schutzleiter („Ladeziegel“), das mit dem Elektroauto mitgeliefert wird und auf dieses abgestimmt ist, ist zwar möglich. Generell gilt aber, dass Haushaltsteckdosen nicht für eine regelmässige Dauerbelastung ausgelegt sind. Deshalb sollte für Elektroautos auch für langsames Laden zu Hause eine entsprechende Ladeinfrastruktur und mindestens ein CEE16-Anschluss (Industriesteckdose) genutzt werden.
Für Vermieter von Stellplätzen z.B. in einer Tiefgarage stellen sich im Zusammenhang mit dem Laden von Elektroautos auch Fragen wie zum Beispiel zur Belastung des Netzes, insbesondere wenn gleichzeitig weitere Verbraucher angeschlossen werden, zur Abrechnung der Stromkosten sowie Fragen der Haftung im Schadensfall.

Gerne würde ich eine neue Anfrage stellen:

Ich wohne in Frauenfeld in einer Mietwohnung. Bereits im Dezember habe ich wegen meines bevorstehenden Kaufs eines E-Autos bei der Verwaltung nachgefragt, ob ich bei unserem Tiefgaragenplatz eine Ladestation, eine CEE oder im schlimmsten Falle eine normale Steckdose verbauen darf.

Kurz daraufhin hat unsere Verwaltung bei der Stockwerkeigentümerschaft nachgefragt. Diese antwortete:

„An der Versammlung der Miteigentümergemeinschaft vom 25.02.2020 haben sich die Eigentümer gegen eine Installation eines Lastenmanagement entschieden und deshalb werden keine Einzelanschlüsse für eine CEE-Steckdose bewilligt.
Das Fahrzeug kann an einer normalen Steckdose mit 230V geladen werden. Das heisst, der Eigentümer kann die Installation einer normalen Steckdose auf seinem Einstellplatz vornehmen, welche an seinem Wohnungszähler angeschlossen werden muss. Steckdosen mit 10A oder 16A sind nicht erlaubt.“

Die Mietverwaltung meinte daraufhin, dass sie jetzt noch beim Vermieter nachfragen müsste.

Danach herrschte einen Monat lang Funkstille. Nach einem Monat wurde ich am Telefon recht ruppig abgeklemmt: „Man habe sich noch nicht abgesprochen“. Eine Woche später habe ich nachgefragt, wann ich mit einem Entscheid rechnen könne…

Es wurde mir mitgeteilt, dass die Verwaltung weder 10Ampère noch 16Ampère Steckdosen zulasse und mir dementsprechend keine Erlaubnis erteilt werde…

Ich vermute immernoch, dass meine Verwaltung nicht einmal beim Vermieter nachgefragt hat. Nur bringt mir dies recht wenig.

Weiss jemand, wann die Motion: Motion zum Ladeport für Vermieter im Nationalrat behandelt wird?
Habe ich noch weitere Möglichkeiten?

Wir haben einen weiteren Garagenplatz von einer Privatperson gemietet. Eventuell habe ich dort mehr Glück… Der Block wurde 2016 gebaut. Eine wirklich moderne und zukunftsgerichtete Einstellung wird hier sichtbar…

Herzlichen Dank für eure Antworten!

Freundliche Grüsse

Simon Egli

Es zeigt sich bereits eine Lösung.

Ich kann bei unserem zweiten Garagenplatz eine Steckdose machen lassen.
Leider auch dort gem. Stockwerkeigentümerschaft nur 230 Volt auf 13 Ampère.

Trotzdem ist es sehr freundlich. Unsere dortige Vermieterin hat sofort eingewilligt. =)

Nach meiner Sicht wäre eine T23 Steckdose sinnvoller, da diese auf 16 Ampère statt 13 Ampère abgesichert wäre (Würde vermutlich das Riskio auf Überhitzung massiv senken).

Ich werde vermutlich einfach bei meinem Auto die Ladeleistung auf 6-8 Ampère reduzieren und testen, ob sich die Steckdose erwärmt. Gem. Statement bin ich mir nicht sicher, ob ich auf legalem Weg eine T23 Steckdose einbauen lassen darf.

Was meint ihr?

Herzlichen Dank für eure Antwort!

Freundliche Grüsse

Simon Egli

Vielleicht habt Ihr verg. Dienstag den „Kassensturz“ gesehen
-hier der Link zum Beitrag:

Auch wenn die Moderatorin den Direktor des Hauseigentümerverbandes m.E. arg angegriffen hatte, so wehrte sich dieser doch verhältnismässig gut:
Es muss nicht Sache des Gesetzgebers werden, auf die Forderung „Recht aufs Laden“ einzutreten…

So hatte ich an einer einzigen Sitzung mit den Stockwerkeigentümern abgemacht, zusammen mit einer PV-Anlage auf einem Carport auch eine „Kraftsteckdose“ zu installieren.
Daran kann über ein smartes Ladekabel jedes gängige BEV mit bis zu 11 kW geladen werden.
Die Installationskosten waren sozusagen vernachlässigbar.
Also; Viel Lärm um nichts!
einstein0