Umverdrahtung bei Umstellung auf Eigenverbrauch - oder virtuell

Wir haben einen 5jährigen HKN-Verkaufsvertrag für eine 160 kWp-Anlage (auf gemietetem Dach, bislang 100% Einspeisung), welcher sich dem Ende zu neigt. Neu gedenken wir den Solarstrom zum Eigenverbrauch dem Dachpartner anzubieten.

Anfangs Januar sagte uns das Elektrizitätswerk - kein Problem, wir können die Umstellung auf Eigenverbrauch sogar noch rückwirkend auf den 1. Januar machen - funktioniert rein virtuell - kein Zählerumbau erforderlich.

Zwei Wochen später berichtet das Elektrizitätswerk: „Wir sind mit dem Stromkunden in Kontakt, er will die Wirtschaftlichkeit vom Eigenverbrauch nochmals durchrechnen.“ Mag da jemand Verunsicherung streuen? Dass die Netznutzung zukünftig anders abrechnet werden könnten? Und zur Krönung: „Wir haben uns nochmals schlau gemacht. Die einfachste Variante wäre es, die Verdrahtung direkt vor Ort zu ändern. Die Kosten für die Umverdrahtung geht zu Ihren Lasten.“ Klar :-/

Als wir eine andere 100 kWp PV-Anlage von Anfang an für Eigenverbrauch eingerichtet haben, wollten das EW explizit eine virtuelle Verrechnung, und nicht, dass die PV-Lastgangmessung hinter der Verbrauchs-Lastgangmessung ist. Wir haben wohl keine gesetzliche Möglichkeit, eine einfache virtuelle Eigenverbrauchsabrechnung - ohne Umverdrahtung - einzufordern. Aber wie gewisse Elektrizitätswerke es den Solarstromproduzenten gerne schwer machen, ist doch sehr traurig. Zumindest will ich es öffentlich an den Pranger stellen, wenn es den Eigenverbrauch nicht doch einfach akzeptiert…

Ja, diese Erfahrung hatte ich leider mit den BKW auch machen müssen. Die (überflüssige) Lastgangmessung ist für den Verpächter teuer.
Von einer virtuellen Verrechnung hatte ich dagegen noch nie gehört.
Aber gut dass die Versorger gelegentlich vom Gesetzgeber, dem BfE zurechtgewiesen werden.
einstein0