Ich würde gerne meine 12kWhp Photovoltaikanlage, welche auf dem Hausdach meines EFH steht, meiner Firma verkaufen. Die Steuerbehörde Kt. SO akzeptiert dies aber scheinbar ohne Dienstbarkeit im Grundbuch nicht. Eine Dienstbarkeit einzutragen ist aber für mich selber logischerweise nur mit sinnlosem Aufwand und Kosten (800-1000 CHF) verbunden und macht nicht gross Sinn.
Generell gilt scheinbar, dass bei Photovoltaikanlagen immer davon ausgegangen wird, dass diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Im Falle meiner Anlage ist dies aber nicht der Fall, die Aufständerung ist nur beschwert, daher problemlos entfernbar, dh. jedes Modul ist theoretisch einzeln entfernbar und verkaufbar. Ich bin der Meinung dass man daher von beweglichem Vermögen ausgehen muss, welches - wie zB. ein Auto - verkauft werden kann, und zwar auch von Privat an eine Firma.
Der Hintergrund warum ich dies machen möchte ist die steuerliche Belastung der Einnahmen. Im Privatvermögen kann die Anlage nicht abgschrieben werden, jedoch muss auf den Einnahmen Steuern bezahlt werden. Die Investition/Gestehungskosten konnten initial steuerlich auch nicht abgezogen werden, weil die Wartefrist von 5 Jahren nicht abgewartet wurde.
Hat jemand von euch, egal in welchem Kanton schon mal so ein Geschäft getätigt, oder weiss von jemandem? Die Rechtslage ist hierzu laut Steuerbehörden unklar.