Verkauf Photovoltaikanlage an Firma

Ich würde gerne meine 12kWhp Photovoltaikanlage, welche auf dem Hausdach meines EFH steht, meiner Firma verkaufen. Die Steuerbehörde Kt. SO akzeptiert dies aber scheinbar ohne Dienstbarkeit im Grundbuch nicht. Eine Dienstbarkeit einzutragen ist aber für mich selber logischerweise nur mit sinnlosem Aufwand und Kosten (800-1000 CHF) verbunden und macht nicht gross Sinn.

Generell gilt scheinbar, dass bei Photovoltaikanlagen immer davon ausgegangen wird, dass diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Im Falle meiner Anlage ist dies aber nicht der Fall, die Aufständerung ist nur beschwert, daher problemlos entfernbar, dh. jedes Modul ist theoretisch einzeln entfernbar und verkaufbar. Ich bin der Meinung dass man daher von beweglichem Vermögen ausgehen muss, welches - wie zB. ein Auto - verkauft werden kann, und zwar auch von Privat an eine Firma.

Der Hintergrund warum ich dies machen möchte ist die steuerliche Belastung der Einnahmen. Im Privatvermögen kann die Anlage nicht abgschrieben werden, jedoch muss auf den Einnahmen Steuern bezahlt werden. Die Investition/Gestehungskosten konnten initial steuerlich auch nicht abgezogen werden, weil die Wartefrist von 5 Jahren nicht abgewartet wurde.

Hat jemand von euch, egal in welchem Kanton schon mal so ein Geschäft getätigt, oder weiss von jemandem? Die Rechtslage ist hierzu laut Steuerbehörden unklar.

1 Like

Sehr viele Information zu diesem Thema sind hier verfügbar:

http://www.vese.ch/interessensvertretung/besteuerung/

Für den direkten Kontakt zu VESE in Steuerangelegenheiten gibt es dort auch eine Email Adresse.

Es gibt bisher 6 Gerichtsentscheide der Steuerrekurskommission und des Verwaltungsgerichts des Kanton Bern in 3 verschiedenen Situationen, die alle nach sorgfältiger Prüfung zum selben Ergebnis gelangt sind, dass eine angebaute PV-Anlage kein Bestandteil des Gebäudes darstellt sondern als Fahrnis qualifiziert.

In den meisten Kantonen lässt sich bereits viel erreichen, wenn man den Steuerbehörden diese bisherigen Entscheide zur Kenntnis bringt. Ein abschliessender Bundsgerichtsentscheid steht zur Zeit noch aus, wird jedoch hoffentlich noch dieses Jahr erfolgen.

In der Zeitschrift des Verbands SSES gibt es im Regionalteil Bern-Solothurn (BESO) auch noch einige neuere Informationen.