vZEV - virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Bei uns sind mehrere Anfragen bzgl. vZEVs eingegangen - was ist möglich, was nicht?
Bsp:

  • Eniwa erlaubt anscheinend vZEV mit Muffennetz
  • EKZ ist das strikter, schon eine Abzweigung an einer Stammleitung verhindert anscheinend einen vZEV

Wie sind hier Eure Erfahrungen?
Das BFE ist daran, ein Faktenblatt dazu zu schreiben, das ist aber noch nicht veröffentlicht. Und auch dann: die Fakten sind leider nicht ja/nein, sondern im erläuternden Bericht zur Energieverordnung EnV steht „Ist der Netzanschlusspunkt eine Abzweigklemme auf einer Frei- oder Kabelleitung, so ist im Normalfall die gemeinsame Nutzung von Anschlussleitungen nicht möglich.“.
Der VSE wiederum hat einen provisorischen Leitfaden geschrieben, der basiert allerdings auf den Entwürfen zu den Verordnungen: https://www.strom.ch/de/media/15127/download

Zusatzfrage 1: Wer hat die Hoheit und entscheiden am Schluss, ob ein vZEV nun möglich ist oder nicht? Der VNB oder die Elcom?

Zustatzfrage 2:
Wie ist die Kündigung geregelt? Kann der VNB „jederzeit“ mit einer Kündigungsfrist einen vZEV kündigen? Welche Gründe? Bspw. wenn in x Jahre gebaut wird in der Nachbarschaft, und ein weiterer Abzweiger die Netztopologie so ändert, dass ab dann mein bestehender vZEV die Kriterien nicht mehr erfüllt? - Wäre ein Planungsrisiko.

Vielen Dank!

Das sind gute Fragen …
Antwort 1: Vermutung: ElCom? Mit Möglichkeit des Weiterzugs von beiden Seiten …
Antwort 2: die Frage ist, ob es überhaupt einen Vertrag mit dem VNB gibt. Meiner Ansicht nach nicht. Aber die Voraussetzungen der vZEV lösen sich schlagartig auf, wenn ein Anschluss umverdrahtet wird oder aber z.B. eine grosse Produktionsanlage beschliesst, aus dem vZEV auszusteigen (das sind dann Verträge innerhalb der vZEV-„Gemeinschaft“). Denn: Produktionsleistung mind. 10% der Anschlussleistung … VESE hatte in der Vernehmlassungsantwort auf diesen Punkt hingewiesen, dass es da Übergangsfristen braucht, denn es kann ja nicht sein, dass es sich dann schlagartig auflöst.

Zusatzfrage: Bsp. EFH-Quartier, Ziel Mantelerlass ist ja, dass mind. auf jedem zweiten Dach eine PV-Anlage ist. Am liebsten vollflächig. Was bedeutet das für den Eigenverbrauch innerhalb der vZEV? Die ganzen Berechnungen zur Amortisation werden ja über den Haufen geworfen, wenn zusätzliche Produktinosleistung ins System kommt … dabei ist es ja nicht so, dass der Strom nicht gebraucht würde. Halt nicht im EFH-Quartier, sondern im MFH-Quartier fünf Kilometer entfernt. Halt eine klassische Verteilaufgabe eines VNBs :slight_smile:

Links zu den entsprechenden Dokumenten:
Energieverordnung: Fedlex (2. Abschnitt)

Erläuternder Bericht zur Energieverordnung: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11920 (ab S. 15)

Wichtig auch: virtueller ZEV gilt nicht nur für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, neu kann jeder Eigenverbrauch auch virtuell gemacht werden, d.h. zwei Betriebsgebäude, welche räumlich auseinanderstehen, aber an einer Verteilkabine oder einer gemeinsamen Muffe hängen, können als normale Eigenverbrauchsanlage betrieben werden.

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Bei VESE haben wir folgende Anfrage bekommen:
Wir haben in unserem Quartier 2024 gemeinsam eine neue grosse PV-Anlage realisiert. Hier die Kennzahlen und Angaben zu unserer Anlage:

  • 100 kWp auf 43 Garagendächern; ca. 100’000 kWh Jahresproduktion.
  • Verteilnetzbetreiber = BKW; Smartmeter sind im ganzen Quartier bereits installiert.
  • Wir sind ein gemischtes, ca. 20 Jahre altes Quartier mit 41 Parteien (alles Wohneigentum gemischt in EFH, REFH und drei MFH). Die Garagen befinden sich alle oben an der Strasse und auf diesen Garagendächern haben wir unsere eigene PV-Anlage realisiert.
  • Zeitgleich haben wir sämtliche Garagen auch mit Lademanagement und Ladekabel für Elektromobilität ausgerüstet. Beim Laden der Autos profitieren diese von unserem eigenen Solarstrom.
  • Weil bei 41 Parteien nie 100% Einigkeit herrscht, haben wir zur Finanzierung und zum Betrieb der gesamten PV-Anlage einen eigenen Verein gegründet
  • Leider können wir unseren PV-Strom, welchen wir mit unserer PV-Anlage auf den Garagen produzieren, nur für das Laden der erst wenigen Elektroautos selber nutzen. Wir möchten unseren Sonnenstrom aber für unsere eigenen Wohnungen brauchen.
  • Seit kurzem hat die BKW einen Plan, wo die Gebäude farbliche eingefärbt sind, welche für ein vZEV geeignet sein könnten. Wir hängen alle an der gleichen VK, ein vZEV wäre also möglich.
    Aber:
  • Ein vZEV dünkt uns für unser Quartier zu anspruchsvoll. Obwohl wir produktionsseitig mit dem Verein organisatorisch sehr gut aufgestellt sind, haben wir grossen Respekt davor, ein ZEV oder vZEV zu bilden. Wir „fürchten“ uns davor, diese ZEV-Abrechnungen zu machen und wir fürchten auch den Aufwand, den 41 Parteien die ZEV-Mechanismen überzeugend erklären zu können. Auf den Dächern der EFH und REFH hat es zudem bereits mehrere private PV-Anlagen. Zudem werden wir nie alle 41 Parteien motivieren können, für ein ZEV ihre direkte Kundenbeziehung zur BKW aufzugeben und nur noch die ZEV als Ansprechpartner zu haben. Bereits die saubere Abrechnung des Ladestromes für die Elektroautos in den Garagen war eine Herausforderung für unseren Verein, aber das haben wir inzwischen „im Griff“.
  • Wir möchten lieber den LEG-Weg beschreiten, so dass jede Wohnpartei ihre direkte Kundenbeziehung mit der BKW behalten kann. Die Organisation und Abrechnung stellen wir uns mit einem LEG viel einfacher vor und der Mix aus Konsumenten und Produzenten ist einfacher und für jeden individuell und transparent berechenbar. Natürlich sind wir uns bewusst, dass dadurch Netznutzungskosten anfallen werden.
    Was meinen Sie als VESE dazu?

Ihre Frage nach LEG ist (leider) schnell beantwortet: LEGs werden erst auf 1.1.26 möglich sein, das Stromgesetz tritt in zwei Etappen in Kraft. Die Verordnungen für den zweiten Teil, der auch die LEG beinhaltet, werden im „Q1 2025“ veröffentlicht. D.h. wir wissen selbst noch nicht, wie genau eine LEG gestaltet werden kann und welche Netzgebühren anfallen werden.
Auch wissen wir noch nicht, wie abgerechnet werden wird. Es könnte, muss aber nicht, sein, dass ein LEG-Teilnehmer zwei Rechnungen erhalten wird: eine von der BKW und eine von der LEG selbst.

Alternativen:

  • das „Praxismodell“, wie z.B. hier: solar share - Energie Uster AG - dies müssten aber die BKW aktiv anbieten. Bei diesem Modell wird quasi eine ZEV gegründet, der Bezüger bleibt aber trotzdem Kunde beim Verteilnetzbetreiber
  • doch eine vZEV: mit dem Verein haben Sie schon einmal gute Voraussetzungen, der Verein wäre dann z.B. der vZEV-Betreiber und träge gegenüber den BKW als ein Stromabnehmer für alle Teilnehmer auf. Die, die wollen, beziehen dann den kompletten Strom bei Ihrem Verein, die anderen lassen es halt bleiben (und bleiben weiter Endkunde bei den BKW), die BKW müssen diese transparent herausrechnen.
    Abrechnungsanbieter gibt es zuhauf, ich kenne sie selbst nicht alle und habe auch keine Praxiserfahrungen mit einzelnen Anbietern, kann hier also leider nichts empfehlen. Ich gehe aber davon aus, dass die nächsten Monate weitere Anbieter dazukommen werden. Die meisten Anbieter haben auch direkt vorgefertige Vertragsvorlagen.

Hinweise:

  1. die BKW müssen Ihnen die Smartmeter-Daten für die Abrechnung kostenfrei liefern. Allerdings bezahlen Sie dann pro Messstelle weiterhin die „Messgebühr“, deren maximale Höhe erst mit den Verordnungen im Q1/25 bekannt sein wird
  2. Echtzeitoptimierung: wenn über die gesamte vZEV echtzeitoptimiert werden soll, benötigt es die Echtzeitdaten sämtlicher Zähler. Diese müssen nicht (können aber) von den BKW bereitgestellt werden, sondern selbst an der lokalen SmartMeter-Schnittstelle abgegriffen werden, dafür gibt es Adapter (z.B. den gPlug) und die BKW müssen diese sogenannte „Kundenschnittstelle“ am SmartMeter kostenfrei freischalten
  3. Kundengruppe: die vZEV ist gesamthaft ein neuer Endverbraucher, es kann sein, dass diese, je nach Gesamtverbrauch, entweder in den freien Markt wechseln „darf“ oder aber, dass sie von den BKW in eine andere Kundengruppe, mit anderen Bezugskonditionen, allenfalls sogar Leistungstarifen, eingeteilt werden wird
  4. Voraussetzungen: Produktionsleistung muss mind. 10% der gesamten Anschlussleistung aller Bezüger im vZEV entsprechen
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Ihre Situation scheint mir wie geschaffen für einen vZEV.

Ich fasse sowohl ZEV mit MFH und vZEV als dasselbe Gebilde auf: Es finden sich mehrere Parteien zusammen, die Nutzniesser an einem Anteil des Solarertrags sind, getrennt abgerechnet werden und sich innerhalb jedes Zählintervalls (z.B. 5 Minuten) in zwei Gruppen aufteilen lassen: Nettorücklieferer (brauchen weniger Energie als ihnen anteilmässig aus dem Miteigentum an Solaranlagen gerade zusteht) oder Nettobezügerinnen (brauchen mehr als ihnen anteilmässig zusteht). Entsprechend entstehen in jedem Zeitintervall gleichzeitig Belastungen und Gutschriften für Energieflüsse, die sich rechnerisch weiter in einen „innerhalb der Teilnehmenden gehandelten“ Anteil und einen Anteil im Handel mit dem VNB aufteilen lassen (- abzurechnen zu unterschiedlichen Tarifen).

Dieselbe Aufteilung wiederholt sich für einzelne Teilnehmende eines vZEV: prominentes Beispiel ist die Garage, deren Miteigentümer gleichzeitig Betreiber einer individuellen PV-Anlage sein können; der Solarüberschuss daraus wird nebst dem Anteil aus dem Garagendach in „ihr“ Auto getankt, ohne dass Kosten entstehen. So ist die Garage einmal Nettobezügerin, einmal Nettolieferantin, unabhängig davon, ob der gesamte vZEV Nettobezüger oder Nettolieferant ist.

Ich betreibe hier in einem ZEV (30 kWp, MFH Baujahr 2002 mit 7 Wohnungen, EH mit 3 Ladestationen) seit vier Jahren ein nach diesem Konzept funktionierendes Pilotprojekt. Seinerzeit führte keine kommerzielle ZEV Lösung diese Aufteilung korrekt durch, meines Wissens ist dies leider immer noch so.

Dennoch würde ich an Ihrer Stelle mit der mittelfristigen Teilnahme aller planen - also auch von jenen, die schon eigene PV-Anlagen besitzen oder noch zurückhaltend sind. Sobald es einen vZEV gibt, macht es keinen Sinn mehr, einen Solarüberschuss dem VNB praktisch zu verschenken und dieser verkauft ihn zum vollen Preis inkl. Netznutzungskosten dem Nachbarn an derselben Verteilkabine.

Die Kunst wird wohl darin bestehen, eine Lösung mit dieser Abrechnungsweise zu finden und damit das Vertrauen aller Teilnehmenden zu gewinnen. Hier machten alle gerne mit - zum Beispiel auch jene, die (noch) kein Elektroauto besitzen. Die verschenken jetzt ihren individuellen Solarüberschuss nicht mehr dem VNB sondern verkaufen ihn dem Nachbarn im selben ZEV in derselben Tiefgarage - eine Win-Win Situation.

Hallo Marcel,
Sorry für Hijacking diese Konversation :pensive: ich habe auf gPlug.ch gesehen, dass du den gPlug in einem ZEV Projekt einsetztest! Ich möchte einen PoC für eine “genossenschaftliche vZEV Abrechnungslösung” machen und würde mich gern an deinem Projekt orientieren :slightly_smiling_face:. Wo betreibst du die von dir im gPlug beschriebenen Komponenten? Möchtest du mir allenfalls Erfahrungen oder Tipps dazu mitteilen?
Besten Dank
Daniel Bürgi
SSES, e-Wende Genossenschafter

Auch ich würde trotz allen aktuellen Unsicherheiten auf das vZEV Konzept setzen! Ich selbst arbeite in einem kleinen Kontext (5 neue EFH, die meisten mit PVA und Ladestation) an einer Abrechnungskomponente für den kommenden Zusammenschluss. Wichtig scheint mir dabei, auch wenn es hier nur um 5 und nicht 41 potentielle Teilnehmer geht:

  • Transparenz von Beginn an (Projektinformation, Einsparpotential und -Prognose, später bei den tatsächliche Abrechnungen)
  • Flexibilität des vZEV Angebots maximal nutzen: Pilotphase mit wenigen Teilnehmern beim VBN anmelden und betreiben, darin vorerst Unklares klären (lassen) und Prognosen für den Nutzen bestätigen oder korrigieren/härten
  • Maximalen durch “Innenverbrauch/Produktion” erzielbaren Stromkostenrabatt an die Teilnehmer weitergeben (darum versuche ich, die Kosten für einen externen Abrechner vorerst zu umgehen und verzichte auf einen Backup für Netzwerkausfälle)
  • Option zur Übergabe der Abrechnung an Fremdanbieter offenhalten
  • Geschieht das alles transparent gegenüber der Quartiercommunity, werden weitere Anschlüsse bei Erfolg kommen
  • Und schließlich gibt es eine Option zur Auflösung😉