Angebaute PVA gelten nicht als Bestandteil eines Gebäudes hat das BeVG seit 2014 mehrmals entschieden. Siehe hier:
Der Wert einer Liegenschaft ändert sich deshalb nicht.
Angebaute PVA gelten nicht als Bestandteil eines Gebäudes hat das BeVG seit 2014 mehrmals entschieden. Siehe hier:
Der Wert einer Liegenschaft ändert sich deshalb nicht.