In unserem Mehrfamilienhaus (MFH) haben wir eine PV-Anlage mit ZEV. Für die Abrechnung sind Energiezähler vom Typ DZG DVS7420.2T.G2 für Gesamtmessung, PV-Produktion, Wärmepumpe und jeweils einmal pro Wohnung verbaut. Unser Anbieter für die Abrechnung verspricht, nach dem „Abrechnungsmodell VEWA“ (https://www.neovac.ch/pdf/energie-abrechnen/energieschweiz-vewa-auflage5-de.pdf), abzurechnen.
Dazu meine Fragen:
Müssen alle Zähler im gleichen Zeitakt messen, also synchron sein?
Muss das Messintervall 15 Minuten betragen?
Der Bund hat den Elektrizitätsversorgern Vorgaben zur Einführung von intelligenten Zählern gemacht. Die Elektrizitätsversorger wählen die Produkte, die zum Einsatz kommen.
Möchten Sie von der Einspeisung des selbst produzierten, überschüssigen Stroms ins Netz profitieren (im ZEV / oder im Eigenverbrauch), benötigt dies einen Zähler, der bivalent ist (welcher sowohl den Bezug von Strom aus dem sowie die Einspeisung des selbst produzierten Stroms ins Netz messen kann). Der Fachverband swissolar hat für Fachleute ein Leitfaden als Empfehlung aufgeschaltet:
Es gibt verschiedene Abrechnungslösungen. Die Abrechnung ist mit einer Nebenkostenabrechnung für Warmwasser und Raumwärme vergleichbar .In der VEWA 9.2023 sind Berechnungsbeispiele aufgeführt. https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/8694
Es gibt sehr diverse Anbieter (meist auch die Elektrizitätsversorger), welche die Abrechnung gegen Entgelt übernehmen.
Eine Übersicht finden Sie in folgendem Dokument:
Update 2020: Abrechnungslösungen für den Eigenverbrauch von Solarstrom -Eine Übersicht für Projektentwickler und Bauherren, Kurzbericht, Energie Zukunft Schweiz, 11.12.2020 https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9464
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger vese nimmt sich ebenfalls dem Thema an und hat Beispiele aufgeschaltet.
Welche elektrische Installationen, von wem ausgeführt und welche Verantwortlichkeiten entsprechend geregelt werden, ist im Leitfaden PV Selbstbau von vese auf Seite 28 ersichtlich.
Der Fachverband der Elektrizitätsversorger hat verschiedene Dokumente zum Thema Messwesen/Zähler für die Mitglieder aufgeschaltet. Diese sind jedoch kostenpflichtig.
Zusammenfassender Überblick über die Bereiche Messung, Messdatenaustausch sowie Lieferantenwechselprozesse.
Handbuch Messdatenmanagement (VSE)
Wir hoffen dieser Input verhilft zu einem erfolgreichen Projekt.
In den genannten Dokumenten konnte ich keine Informationen finden, wie eine Abrechnung für eine ZEV gemäss VEWA Kapitel 3.9 Aufteilung der Stromkosten mit Zeittarifen implementiert werden sollte. Kann das jeder nach eigenem Ermessen tun?
Von meinem ZEV-Abrechner weiss ich z. B., dass die Zeitintervalle der verschiedenen Stromzähler nicht synchron messen und dass die Zeitintervalle nicht immer gleich lang sind. Zudem gibt es Messlücken.
Da frage ich mich, ob man da überhaupt eine korrekte ZEV Abrechnung nach Zeittarife machen kann.
Mir ist keine ZEV-Lösung bekannt, welche die Stromkosten nach effektivem Verbrauchsverhalten jedes individuellen ZEV-Mitglieds festlegt. Ich habe deshalb für unsere ZEV einen anderen Weg gewählt und einen Prototypen für eine entsprechende Mess- und Abrechnungslösung entwickelt, der nun seit Mitte 2021 in Betrieb ist und eine genaue Abrechnung in 5-Minuten-Intervallen ermöglicht. Aber wie gesagt, das ist ein Prototyp - der auf der Voraussetzung erstellt wurde, dass in Eigentümergemeinschaften das Reglement beliebig gestaltet werden kann, und hier wurde diese Lösung einstimmig akzeptiert (7 Wohnungen). Ich hoffe, dass vielleicht mein Konzept und Pilotprojekt in Fachkreisen auf ein Echo stösst.
Beste Grüsse
Marcel
Danke für den Hinweis!
Die dargestellten Lösungen gehen in eine ähnliche Richtung. Was ich anders mache: ich betrachte die ZEV-Mitglieder gleichzeitig als Produzentinnen und Konsumenten. Als Produzentinnen tragen sie die Solarenergie im Verhältnis des Wertquotenanteils an der Anlage innerhalb der ZEV bei. Nur die Differenz zwischen diesem Wertquotenanspruch und dem effektiven Energiebezug im Abrechnungsintervall (hier 5 Minuten) wird abgerechnet - je nachdem als „Bezug“ oder als „Rückspeisung“. In beiden Fällen wird dann der Nettobezug resp. die Nettorückspeisung weiter aufgeteilt, zu je einem Anteil „Tarif VNB“ und einem Anteil „Tarif ZEV“.
Es wird eine phasengetrennte Abrechnung mit Nullsummenkontrolle aller Messzweige durchgeführt, damit können alle Zählerwerte exakt aufgeteilt und abgerechnet werden.
Der Bauherr resp. ZEV hat keine Einnnahmen/Ausgaben aus dem Energiehandel mehr, diese werden im Abrechnungsinterevall von 5 Minuten immer exakt auf die einzelnen ZEV-Mitglieder verteilt. Der ZEV tritt nur noch als Vermittler innerhalb der Miteigentümern und zwischen diesen und dem VNB auf.
Das scheint eine tolle und ausgeklügelte Lösung zu sein.
Da die Abrechnung nicht direkt mit der physischen Realität zu tun hat und es privatrechtliche geregelt werden kann, haben Sie hier die Freiheit.
Allerdings sehen wir bei den über 10’000 Wohnungen auf zevvy, dass die Praktikabilität sehr wichtig ist. Oft sind einfachere, „dümmere“ Lösungen sehr zielführend. Auch dazu haben wir ein paar Hinweise im Blog: zevvy | Vereinfachung des administrativen Aufwands beim ZEV
Für Nicht-Fachpersonen raten wir zu einer möglichst simplen und üblichen Lösung. Ausser man hat natürlich engagierte Leute wie Sie an Bord.
Liebes Zevvy Team
Ich erfasse bewusst die Solarebenen „eigene Energie“ (gem. Wertquotenanteil ander Anlage), „ZEV Anteil“ (Austausch von Differenzen zum Eigenanteil im ZEV), „vZEV Anteil“ (Austausch innerhalb eines vZEV, neu ab 2025) sowie „VNB Anteil“ getrennt und exakt. Nur so wird „solarkonformes Verhalten“ korrekt abgerechnet - mit den vZEV wird dies noch wichtiger werden. Nicht alle haben ein Elektrofahrzeug, das tagsüber mit Solarenergie geladen werden kann; es für ein ZEV Mitglied auch wichtig zu wissen, wohin sein nicht beanspruchter Solaranteil floss und was dafür vergütet wurde (z.B. für Warmwasser oder Ladestationen anderer Mitglieder).
Die gesamte Energieabrechnung (hier noch ohne vZEV) ist sehr übersichtlich und hat in ihrer Einfachheit sogar unsere Hausverwaltung überrascht. Die Summe der Totale aller Wohnungen entspricht innerhalb der Zählermesstoleranz der Energierechnung des VNB.
Gestern eine ZEV-Anlage besichtigt. 35 kWp auf dem Dach und 11 Parteien im Haus ist ja nicht gerade ideal. Dazu die immensen Gesamtkosten von CHF 165’000.-
Doch der einzelne Betreiber versteht gar nichts mehr. Einerseits ist die Anlage noch nicht fertig,
aber > ein dutzend nicht händisch auslesbare L&G-Zähler schaffen keine Klarheit.
Dazu die letzte Stromrechnung vom Versorger: „Wir werden die PV-Anlage auch in 180 Jahren
nicht amortisieren können!“
Hat jemand bessere Zahlen, oder Vorschläge?
einstein0
Ja, das frage ich mich auch. Eben erhielt ich eine Meinungsanfrage über eine Offerte für eine Kleinanlage.
Während die Platten nochgerade einen Batzen kosten, resultiert die Gesamtanlage auf CHF 3,85 / Wp.
Offenbar herrscht bei den Solarteuren Goldgräberstimmung.
Doch das schlimmste kommt danach.
Die Betreiber merken dann, dass sich ihre PV-Anlage mit den lumpigen Einspeisetarifen gar nie amortisieren lässt.
einstein0
Offensichtlich ist die „Konsolidierung“ noch nicht überall angekommen. Ich weiss schon warum ich das Zeugs selber montiere… Die KLEIV macht die Module mitsamt Unterkonstruktion quasi gratis. Sofern man nicht in der Warteschlaufe hängt…
Wenn ich mich auf Webseiten der BKW, oder z.B. smart me über den virtuellen ZEV informiere, kommen Fragen auf wie:
Wozu brauche ich einen Elektroinstallateur?
Wer rechnet den Solarstromanteil einzelner Parteien aus?
Was kostet der Spass?
welcher ja so einfach zu sein scheint.
Zumindest sehe ich ja auch nicht ein, wozu die gesamte Messeinrichtung eines MFH wegen einer PV-Anlage geändert werden muss, wenn ja alles bereits vorhanden ist -und läuft.
Doch nicht jeder kennt das Net-Metering der 90er Jahre, als man den WR noch wie einen Verbraucher einfach über eine Schraubsicherung an die Sammelschiene legte…
Also warum einfach, wenn es kompliziert auch geht?
Und wie steht es mit einer dynamischen Regelung für Verbraucher, um endlich die steinzeitliche Rundsteuerung abzulösen, welche nachts alle WW-Speicher über das Quartier hinaus an- und um 11-Uhr die WP’s abwirft, wenn doch angeblich in den Mittagsstunden zuviel Solarstrom im Netz sei?
einstein0
Naja es kommt schon auch noch darauf an wann eingespeisst und wann verbraucht wurde und wie gross die Schnittmenge zum jeweiligen Zeitpunkt war. Bei der LEG wird nach Viertelstundenblocks abgerechnet. Beim ZEV musst selber schauen oder ist das auch irgendwo geregelt?
Technisch ist ein vZEV nur ein ZEV, welcher die Leitungen zwischen Liegenschaften an derselben Verteilkabine nutzt, um eine grössere Teilnehmergemeinschaft bilden zu können (mit besserer Verteilung der gemeinsam erzeugten und genutzten Energie innerhalb der Teilnehmer). Für den VNB genau dasselbe wie ein ZEV. Für die Teilnehmenden mit dem Hauptvorteil des Wegfalls von Netznutzungsentgelten auf allen „internen“ Energieflüssen, es wird nur die Summe der ansgeschlossenen Energienettobezüge / -lieferungen abgerechnet (und mit Netznutzungsgebühren versehen).
Für den (v)ZEV wird es umso komplizierter, je mehr Teilnehmende zusammengeführt werden sollen. Die meisten ZEV-Abrechnungsmodelle taugen dazu nicht.
An den Messeinrichtungen ändert sich nichts (ausser dass die Zähler wirklich „smart“ sein sollten), aber es hängt davon ab, wie bisher abgerechnet wurde und ob überhaupt alles Relevante gemessen wurde. Ein Zähler pro Bezüger plus ein Summenzähler reichen definitiv nicht. Die Anteile für Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Elektromobilität und Warmwasseraufbereitung sollten zwingend entsprechend den viertelstündlich vorherrschenden Solaranteilen an jedem Hauptverteiler aufgeteilt und den Teilnehmern anteilmässig und nachweisbar zugeordnet werden, ansonsten sind Gerichtsverfahren zwischen (v)ZEV-Teilnehmern so klar wie das Amen in der Kirche. Dies ist m.E. die grosse Hürde für vZEV.
Bei den LEG machen es sich die VNB einfach: sie geben einfach ein kleines bisschen Rabatt auf den Netznutzungsgebühren, so dass die Rechnung für den VNB immer noch stimmt. Im Gegensatz zu den ZEV / vZEV rechnet in der LEG der VNB mit jedem einzelnen Bezüger weiterhin individuell ab – es gibt somit zwischen den Bezügern sicher keine Probleme, aber sie bezahlen den VNB auch fürstlich dafür.
Rundsteuerung: für aktuelle Systeme ohnehin nutzlos. Die hatte man erfunden, um die Energieschwemme der AKWs nachts an Speicherheizungen oder Elektroboiler loszuwerden. Aber inzwischen gibt es ja das Internet , das auch die VNB (wohl mit Powerline) nutzen werden.
Im (v)ZEV ist eine Vernetzung ohnehin Pflicht, wenn es eine Verbrauchersteuerung geben soll (z.B. Nachführung der Ladeleistung angeschlossener Elektroautos oder SG-Ready Ansteuerung von WP) oder wenn man den Teilnehmern die aktuelle Situation visualisieren will. Heutzutage kein grosses Problem mit einem VPN. Was sich dann die VNB an Angeboten ausdenken, ist eine andere Frage – im Bereich der Grundversorgung sind hier keine nützlichen Lösungen zu erwarten. Die angepeilte zeitliche Auflösung von 15 Minuten ist ohnehin viel zu grob, um mit einer Steuerung sinnvoll auf Angebots- oder Nachfrageänderungen reagieren zu können. Man kann höchstens nachvollziehen, wie gut oder wie schlecht Angebot und Nachfrage aufeinander gepasst hatten, ohne dass man sinnvoll hätte reagieren können.
Wir haben hier 2021 eine komplette Energiesanierung gemacht - Ersatz der Ölheizung durch LWWP, Dachsanierung, 30 kWp PV, e-Mobility, MFH mit 7 Parteien. Kosten: CHF 170’000 , davon 45’000 für die PV-Anlage.
Etwa CHF 100’000 davon waren Erneuerungen, die ohnehin angefallen wären und aus dem Erneuerungsfonds finanziert wurden (z.B. vorgezogene Dachsanierung). Wir haben demnach CHF 70’000 zusätzlich investiert, um gegenüber bisher eine ökologischere Lösung und eine Reduktion des Energieeinkaufs zu erzielen.
Ergebnis: Energiekosten haben sich reduziert von ca. 14000 pro Jahr auf 8000 pro Jahr – also um mindestens CHF 6000 (Öl, Benzin und Stromeinkauf). Energieverwendung 2023:
Wir rechnen mit einer Lebensdauer und Unterhaltskosten, die mindestens besser sind als beim Festhalten an der bisherigen Öllösung oder Fernwärme, so dass wir langfristig wohl nicht nur ökologischere sondern auch günstigere Energie verwenden.
Vielen Dank Marcel!
Nanu, das ist doch schonmal ein Ansatz. Obwohl es auf den ersten Blick kompliziert aussieht,
machen doch alle Messeinrichtungen Sinn.
Erstaunlich, was in Heizenergie fliesst, im ggs zur Elektromobilität.
Ich versuche hier auch unsere beiden BEV’s manuell mit PV zu laden -es funktioniert recht gut.
Doch in paar Jahren fällt eine 8 kWp-Anlage auf dem Carport aus der KEV und ich mache mir schonmal Gedanken über die sinnvollere Verwendung des Überschusses, anstatt ihn zu „verschenken.“
Wir hatten zwar 2009 eine ZEV gegründet, noch bevor es sie gab, aber die überflüssigen zwei Zähler
(WP unterbrechbar und KEV) müssen auch noch weg und die verstaubte Rundsteuerung ist bloss noch für die Strassenlampen.
einstein0