Zugänglichkeit Wechselrichter

Wechselrichter einige Meter über Boden z.B. unter einem Vordach zu montieren, war bei älteren PV-Anlagen üblich (wo sie am wenigsten stören…). Ist es richtig, dass mit der Niederspannungsnorm NIN 2015 die Bedienungs- und Überwachungseinrichtungen (WR-Display, Schalter) nur zwischen 0.2 und 2 m ab Boden oder Bedienpodest akzeptiert werden?

Wenn wir eine standsichere Hebebühne auf dem Areal haben, sollte dies als „ähnliches standsicheres Hilfsmittel“ akzeptiert werden, oder müssten wir zwingend ein Podest bauen?

(Bestehende Anlagen müssen vorerst wohl nicht umgerüstet werden?)

Habe dazu folgendes gefunden - Folien 4-7.

Doch die Frage, ob eine Hebebühne als standsicheres Hilfsmittel akzeptiert wird, bleibt offen.

Hallo zusammen

Eine Bockleiter wird als standsicheres Hilfsmittel akzeptiert.
Dies ist seitens SUVA so bewilligt.

Das heist, Schlussfolgerung, dass eine standsichere Hebebühne (vermutlich eine Elektro-Hebebühne) diese Anforderung von der Norm her sicher auch erfüllt.

Hoffe somit geholfen zu haben.

Danke und Gruss

1 „Gefällt mir“

Merci, vielen Dank. Gut, dass pragmatische Lösungen akzeptiert - wobei natürlich auch ein gewisser Druck seitens Vorschriften, die Wechselrichter gut zugänglich zu halten, sinnvoll sein mag.

Wenn ich notfallmässig einen Wechselrichter ausschalten will (zum Beispiel wenn irgend wo in der Anlage etwas am Verschoren ist), dann will ich nicht zuerst eine Leiter suchen müssen. Deshalb sollen die Wechselrichter jederzeit und ohne Hilfsmittel erreichbar sein.

Das sehe ich auch so!
Die Zugangsberechtigung (Schlüssel) ist im Störfall schon aufwändig genug. Im übrigen, wer mag schon 50 kg schwere WR über eine Bockleiter o.ä. in die Höhe hissen und installieren?
einstein0