Hoi zäme
Bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe, leider finde ich nicht alle notwendigen Daten im Internet.
Seit 1.1.2018 können auch grössere Anlage bis 100kWp in die KEIV aufgenommen werden, vorher war die Aufnahme nur für Anlagen bis 30kWp möglich. Die Frage dreht sich nun um eine Anlage, welche nach altem Recht erstellt wurde. Für die Liegenschaft wurden 4 Anlagen basierend auf den bestehenden technisch getrennten Anschlussgruppen (4 separate Wechselrichter) mit total 75,4kWp erstellt. Da jede der 4 Anlagen unter 30kWp produziert, konnten die Bedingungen der KEIV erfüllt werden und ein Teil der Investitionen gedeckt werden.
Leider ist diese Lösung hinsichtlich der Maximierung des Eigenverbrauches suboptimal und könnte durch das Zusammenschliessen der Anlagen auch mit dem Ziel des Wirkungsgrades verbessert werden. Gleichzeitig kann die Netzbelastung, durch das Verhindern des gleichzeitigen Bezugs und Rücklieferung aus verschiedenen Anschlussgruppen klar reduziert werden. Die 4 Anlagen gehören zur selben Liegenschaft, sind im Besitz einer juristischen Person und einzig durch die 4 verschiedenen Anschlussgruppen unterschieden.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
- Ist es technisch und hauptsächlich juristisch möglich, dass im Nachhinein die 4 Anlagen zu einer einzigen Anlage (75,4kWh) zusammengeschlossen werden können, damit der Eigenverbrauch (Ausgleich unter den 4 Anschlussgruppen) optimiert werden kann?
- Würde dies Folgen für die ausbezahlte KEIV haben, resp. hätte Pronovo Anspruch auf die Rückzahlung der 4 separat ausbezahlten KEIV-Beiträge?
- Wie muss der Zusammenschluss vorbereitet werden, dass rechtlich alles korrekt verläuft (Abklärungen EW, Meldung Pronovo, Gemeinde, etc.)?