Neue Abnahmevergütung per 1.1.2027 für alle / Spotmarktpreis

Für Kleinanlagen lohnt sich das ganze kaum. Für grössere hat es sicher Potential. Besonders wenn sie die Anlage abregeln möchten.

Da kann sich auch ein grosser Speicher rechnen.

Im Privatbereich ist die Eigenstromverbrauchsoptimierung vermutlich die günstigste Lösung.

Bei mir mit automatisch solaroptimierte Warmwasseraufbereitung und neu…. Wenn den endlich lieferbar…. Mit automatisch umschaltender 1.. oder 3 Phasig solaroptimiert die E-Gurke laden. Sowie einige Philips Hue smart Plug für die Teichpumpen Steuerung. Damit man das Maximum an Eigenstrom rausholen kann.

Die Ladezyklen und Entladungen der Batterie muss man vermutlich auch vertieft betrachten. Nur um einige Rappen einzunehmen…. Wenn es denn überhaupt für den Kleinproduzenten etwas gibt…. Kann es unter den Strich möglicherweise richtig teuer werden, durch das frühere Ende der Batterie Lebensdauer.

Hoi Patrik, Ich glaube es kommt auch drauf an wie gross die Anlage ist. Wenn man das was du schreibst mit einer 8kWp Anlage macht, kann es sein das nicht mehr viel eingespiesen wird. Hat man aber ein 15kWp Anlage, dann reicht das nicht mehr. Entweder speist man dann bei minus Preisen ein, was im worst case zu einer Rechnung für den eingespiesenen Strom führt, oder man stellt das System auf 0 feed in… idealerweise gesteuert durch ein System, das wäre optimal. Der Solarmanager kann einige WR ansteuern, hat Day Ahead preise etc, leider bin ich kein Beta Tester geworden, kann also nicht sagen was ARIA wirklich kann. Das kostet dann, wenn man den Solarmanger hat wie gehabt 66.- Sfr oder halt 20.- Sfr mehr wenn man vorher die Basisversion hatte. Ich glaube einfach zuschauen und warten was passiert könnte etwas kosten… Aber was ja noch offen ist, ob die EW überhaupt in der Lage sind das neue Regelwerk abzubilden, denn die sind mehrheitlich noch mit Excel und copy paste unterwegs, ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Lage sind 15min respk 1h lastgänge in der Masse zu bearbeiten. Das würde dann wohl bedeuten, das viele Produzenten auch in absebarer Zukunft fixe Einspeisetarife haben werden. Was wiederum bedeutet, das alle PV Hasser weiterhin sagen können, PV ist Schuld das die Netze überlastet sind (und AKW fordern, also Wasser auf Röstis mühlen )… weil, wenn ich immer 6Rp bekomme interessiert es mich nicht wann ich einspeise und wann nicht…

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Ich habe eine 43.6kWp Anlage. Für die Berechnung der Mindestvergütung gilt: 180:43.6=4.1Rp/kWh. Daraus ergeben sich zwei negative Konsequenzen:

  1. Ich werde also „gestraft“ mit einer kleineren Mindestvergütung, weil ich mehr als 30kWp habe. Von 30kWp abwärts bleiben alle Anlagen auf 180:30=6Rp/kWh. Durch diese Regelung wird verhindert, dass die ganzen Dachflächen verbaut werden, was aber bei nicht so sonnigem Wetter und im Winter dringend notwendig wäre.
  2. Wenn 2027 in den Sommerquartalen mein VNB also 3.5Rp vergütet, wird das vom BFE (glaub ich ) auf meine Mindestvergütung von 4.1Rp ausgeglichen. Aaber: Wenn ich nun mit einem Batteriespeicher ins Arbitrage Geschäft einsteigen möchte, nützt mir das nichts bis ich diesen Ausgleich „überwunden“ habe. Nach meiner Rechnung, wenn ich von ca.18Rp/kWh in den Abendstunden rechne, mit einem 30kWh Speicher für Fr.12 000.- , und noch den Verlust von 10% einrechne und die Lebensdauer der Batterie, lohnt es sich definitiv nicht. Es lohnt sich aber ein Speicher von 5kWh für die Optimierung des Eigenverbrauchs. Mit anderen Worten, auch hier behindert das neue Gesetz die Energiewende, besonders für den Kleininvestor. Es wäre doch für die Allgemeinheit ein Vorteil, wenn sich für Kleinanlagen das Arbitrage Geschäft lohnen würde, denn: die Mittagsspitze würde entlastet, es würde ein riesiger, dezentraler Speicher entstehen, der das Netz entlastet und für Versorgungssicherheit sorgen würde, und es würde die Energiewende beschleunigen durch Rentabilität. Aber die grossen Player haben eine solche Konkurrenz vorerst erfolgreich ausgeschaltet.

Noch ein Gedanke betreff Steuerung: mit meinen Huawei WR und einem EMMA wäre es theoretisch möglich, das ganze nach den Ahead Spotmarketpreisen zu steuern. Ich habe aber gehört, dass es in der Praxis nicht immer so reibungslos funktioniere.

Hallo Jürg,

  1. ja, alle werden gestraft, sofern man einspeisen zu peak Zeiten, also z.B. Sonntags um 14Uhr im Sommer als sein gutes recht anschaut. Ich denke das Problem wäre schon kleiner, wenn all aktuellen Besitzer mit Akku diesen einigermassen Netzdienlich benutzen würden, was allerdings viele, vor allem Asiatische WR, heute noch gar nicht unterstützen :roll_eyes: , und wenn die EW statt über die neuen Regeln zu lamentieren grosse Speicher aufstellen würden um die Peaks in den Abend zu verschieben. Aber Jammern kostet eben im Augenblick weniger und der Monopolkunde zahlt (und interessiert sich auch nicht gross dafür)
  2. Ich weiss auch nicht ob sich das je lohnen würde, ich habe meine 21kWh schon und nutze, für mich als Test, das verschieben der Einspeisung, auch wenn es mir aktuell nichts bringt. Die Frage ist halt, muss es lohnen? Meine Anlage wird sich nie rentieren, aber sie erfüllt eine Funktion, die mir die letzten 7 Jahre etwas eingebracht hat. Welche andere Anschaffung im Haus macht das schon. Aber du sagst es schon richtig, für den Eigenverbrauch reicht in der Übergangszeit ein kleinerer Akku, 5kWh finde ich jetzt eher zu klein aber 10-15kWh reichen wahrscheinlich. Deine 30kWh machen vielleicht Sinn wenn du mit der grossen PV Anlage denn Akku ab Februar schon voll kriegst und dies dann auch bis Ende November und eine WP hast. Was ich nicht verstehe wie du es meinst mit Lohnen mit Einspeisen. Also das du wenn du um 20Uhr statt um 14Uhr den Akku entleerst ? Wie würde deine Idee der Vergütung denn aussehen? Diesen Sommer sind seit Juni die Preise abends sehr hoch, ob das nächstes Jahr wieder so ist wissen wohl nur die Götter, also es kann auch sein das die Day Ahead Preise, wenn die Stauseen voller sind als aktuell, Gas wieder endlos fliesst, die Temperaturen nicht so verrückt spielen, abends auch nicht viel mehr gezahlt wird als Tagsüber. Dann sind die 18Rp/kWh eher Traumpreise. Was ich nächsten Sommer sicher machen werde ist, den einen WR auf feed in 0 setzten (Solarmanager empfiehlt Notstromanalgen „stand alone“ zu steuern) und nur den Kostal intelligent steuern. Kann halt dann auch mal sein, das ich nicht einspeise obwohl die CH nach Strom lechzt, aber das sind halt die anderen Konsequenzen des neuen Gesetztes.

Ich habe dem ElCom mal bezüglich den neuen Vergütungsregeln ein paar Fragen gestellt und Antworten bekommen.

Frage: Ist dieser stündliche Marktpreis ab 2027 zwingend, oder können Anlagenbetreiber und VNB einvernehmlich weiterhin ein anderes Modell (z. B. eine fixe/pauschale Einspeisevergütung) vereinbaren? Und wie wirkt sich dabei die Übergangsfrist bis Anfang 2028 aus – gilt in dieser Phase noch das bisherige Modell, wenn das VNB noch nicht parat ist für das neue stündliche Modell?

Antwort ElCom: Auch mit den auf Anfang 2027 in Kraft tretenden Änderungen wird sich die Ausgestaltung der Rückliefervergütung nur dann nach den gesetzlichen Vorgaben richten, wenn sich der Stromproduzent und der Verteilnetzbetreiber nicht anderweitig einig werden. Dies ergibt sich aus Artikel 15 Absatz 1 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0). In dieser Gesetzesbestimmung sind keine Änderungen vorgesehen. Es wird deshalb weiterhin so sein, dass die gesetzlichen Vorgaben nur subsidiär zum Tragen kommen.

Frage: Was, wenn das EW mir eine fixe Vergütung von z. B. 4 Rp/kWh anbietet – kann ich dieses Angebot ablehnen und auf die gesetzliche Regelung (stündlicher Marktpreis plus Prämie) pochen? Oder muss ich mich in diesem Fall selbst um die Vermarktung meines Stroms kümmern?

Antwort: Die Annahme eines solchen Angebots des Verteilnetzbetreibers ist freiwillig. Im Rahmen der Abnahme- und Vergütungspflicht von Artikel 15 EnG kann sich der Produzent darauf berufen, dass die Rückliefervergütung nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet wird. Der Verteilnetzbetreiber kann den Produzenten demnach nicht einfach auf eine Vermarktung der Stromproduktion im freien Markt verweisen.

Frage: Die Mindestvergütung wirkt ja nicht als garantierter Auszahlungsbetrag, sondern als quartalsweise Prämie in Höhe der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und 6 Rp/kWh. Steht dieser Referenzwert von 6 Rp/kWh für Anlagen bis 30 kW bereits definitiv fest, oder kann er noch angepasst werden?

Antwort: Die Betreiber von kleineren Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen können grundsätzlich die Auszahlung der Minimalvergütung verlangen (nArt. 12a EnV). Liegt der Referenz-Marktpreis unter den Minimalvergütungen, hat die Produzentin oder der Produzent Anspruch auf den Differenzbetrag (Art. 15 Abs. 1bis Satz 4 EnG). Beim Referenzmarktpreis handelt es sich um den vierteljährlich gemittelten Marktpreis gemäss der aktuellen Regelung (vgl. Art. 23 EnG und Art. 15 der Energieförderungsverordnung [EnFV; SR 730.03]). Es handelt sich dabei folglich nicht um eine feste, sondern um eine veränderliche Grösse, die sich an den Marktverhältnissen ausrichtet.

Frage: Zur geplanten StromVV-Revision (Vernehmlassung bis 15.07.2026): Vorgesehen ist, dass die beim EW im Zusammenhang mit LEG entstehenden Aufwände als anrechenbare Netzkosten gelten und nicht mehr individuell in Rechnung gestellt werden dürfen. Wann ist mit dem Entscheid des Bundesrates zu dieser Bestimmung zu rechnen? Und falls er in diesem Sinne entscheidet: Ab wann müssten die EW dies umsetzen – bereits ab 1.1.2027, oder ist eine Übergangsfrist vorgesehen?

Antwort: Bei Verordnungsänderungen, die auf Anfang des folgenden Kalenderjahres in Kraft treten, erfolgt die Beschlussfassung des Bundesrats zumeist Ende Herbst. Für genauere Angaben über den Zeitplan können Sie sich ans Bundesamt für Energie (BFE) wenden: contact@bfe.admin.ch.

Hallo Lucas,

Mit « lohnen » meine ich, dass sich die Batterie in etwa ihrer halben Lebensdauer amortisiert.

Hier meine Berechnung:

Für die Berechnung entscheidend ist das Delta vom Day Ahead Spotmarket Preis zwischen Mittag (11.00 – 13.00 Uhr) und Abend (19.00 – 21.00 Uhr). KI hat mir folgende Daten für die beiden ersten Quartale 2025 gelifert:

Mittlere Day Ahead Spotmarkt-Preise Schweiz (in Rp./kWh)

Q1 2026 (Jan–Mär) Mittag**8,76 Rp. Abend 12,88 Rp
*Q2 2026(Apr–Jun) Mittag 3,59 Rp. Abend 10,61 Rp.

Ich rechne mit einem 30kWh Speicher, wovon ich 5kWh für mich selber brauchen, und mit 10% Verlust. Somit kann ich 22kWh vom Mittag in die Abendstunden verschieben.

Im Q1 muss ich mit etwa 10 Tagen rechnen ohne Energie vom Dach, = 80Tage, Delta Mittag – Abend 3.7Rp/kWh : 3,7Rp/kWh x 80Tage x 22kW = CHF 65.-

Im Q2 Liegt die Mindestvergütung für meine Anlage bei 4.1Rp/kWh (Es gilt die Formel 180:installierte Peak Leistung, in meinem Fall: 180 : 43.6kWp = 4.1Rp/kWh), wird also auf diesen Wert angehoben, somit Preisunterschied Mittag – Abend 6.5Rp/kWh : 6.5Rp/kWh x 90Tage x 22kW = CHF130.-

Aufs ganze Jahr hochgerechnet: rund Fr.400.-

Kosten 30kWh Batterie, inkl. Montage und EMMA CHF15 000.- , minus CHF 3000.- (5kWh der für den Eigenverbrauch) = CHF 12 000.- , geschätzte Lebensdauer 20 Jahre. In 20 Jahren bringt mir nach obiger Rechnung das Arbitrage Geschäft CHF 8 000.- ein, also habe ich einen Verlust von CHF 4 000.-

Damit es sich nach obiger Definition lohnen würde, müsste das Delta Mittag – Abend 3mal grösser sein, also 12Rp/kWh im Winter und 20Rp/kWh im Sommer. Falls es eine Energiekrise gäbe, könnte das eintreffen – aber auch nur solange, bis diese wieder vorüber ist.

Ein Unterschied könnte ein grosser Preissturz in den Batteriepreisen sein, was gewisse Leute mit den Na-Ionen Akkus erwarten – in 2 bis 4 Jahren.

Über allem hängt das Damoklesschwert der Politik. Die gegenwärtigen Entscheidungen empfinde ich als Ohrfeige an alle, die wie ich, darauf vertrauten, dass die Regierung den Volkswillen, nämlich die Energiewende voranzutreiben, umsetzt. So wie es aussieht, wurden die Parameter im Sinne der Grosskonzerne und des Grosskapitals verschoben – eine Konkurrenz von unten wird nicht geduldet. Aber wer weiss, vielleicht entsteht genug Unmut und Druck von der Strasse, der die Politik zur Umkehr zwingt.

Für den Eigengebrauch genügt für mich 5kWh Batterie, weil ich Holzheizung und im Sommer Solarthermie für den Boiler habe. Diese könnte ich in 6 Jahren amortisieren. Erweitern liesse es sich ja jederzeit – sobald eines der erwähnten Szenarien eintritt. Da für meine Zwecke die ältere Generation der LUNA2000 genügt, könnte es sein, dass diese zugunsten der neuen Generation abgestossen und deshalb preisgünstiger werden.

Gibt es Fehler in meinen Überlegungen?

Hallo Jürg,

hast du in deiner Akkuberechnung schon die Einsparungen die du selber hast mit eingerechnet oder hast nur mit dem Spread gerechnet? ich habe seit 2020, seit ich den ersten Akku habe, über 10800kWh von da bezogen, logischerweise habe ich auch die jeweilige Einspeisevergütung verpasst. Gemäss Excel etwa 2000.- Fr die der Akku gebracht hat. Gemäss diesem Excel habe ich bisher etwas 12’400.- Sfr Gewinn gemacht, das inkludiert Eigenverbrauch, Einspeisung und auch den Bezug (ohne Grundgebühren). Also die erste PV (ohne Akku) ist amortisiert, von den Akkus und den Erweiterungen reden wir aber mal nicht.

Die KI kommt übrigens zum folgenden:
Zu Jürgs Rechnung – seine Frage „gibt es Fehler?": Methodisch ist sie erstaunlich solide und sogar konservativ. Wichtig, und da liegt der Kern deiner Rückfrage: Jürg hat den Eigenverbrauch berücksichtigt – aber getrennt. Er teilt bewusst auf in 5 kWh Eigenverbrauch (amortisiert in ~6 Jahren) und die restlichen ~22 kWh reine Arbitrage (Spot-Spread), die sich nicht rechnet. Für die zusätzliche Kapazität ist das korrekt: die kann nur den Spread (4–6.5 Rp) verdienen, nicht die Eigenverbrauchs-Differenz.

Der eigentliche Hebel, den ihr beide meint: Eigenverbrauch bringt ~23 Rp/kWh (Bezug − Einspeisung), Spot-Arbitrage nur 4–6.5 Rp. Deshalb rechnet sich eine Batterie über den Eigenverbrauch (dein Fall, 2’000 Fr.), aber kaum als Spot-Arbitrage-Speicher (Jürgs 30-kWh-Fall). Ihr sagt im Grunde dasselbe aus zwei Blickwinkeln.

Wie du siehst, Lucas, hat die KI schon korrekt geantworet :grinning_face:
LG Jürg
PS: Ein Freund von mir hat Dye Speicher: ca. Fr.1000/5kWh - das könnte sich dann schon eher lohnen.

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Es sollte „Deye“ heissen (ich konnte auf dem Handy die Editier - Funktion nicht finden…). Bei WPN Energie gibts welche mit 16kWh von Deye für um die Fr.2400.- . Da würde es sich tatsächlich schon lohnen. Nur, da ich Huawei = Hochvoltakku habe, nützt mir das nichts.

Die Deye Speicher kosten im Euro Raum um € 3500 für 32kWh. Für mich gäbe es mehrere Hürden zu überwinden, um solche zu installieren:

  1. Da ich Huawei = Hochvolt WR habe, müsste ich die Deye AC gekoppelt schalten, was einen zusätzlichen WR erfordern würde.
  2. Kommunikation: ich bräuchte zusätzliche Smart Meter von Deye, damit die Geräte so zusammen arbeiten, dass das Arbitrage Geschäft auch funktioniert, und einen Techniker, der das Ganze richtig zusammen schaltet und einstellt.
  3. Der VNB muss auch noch grünes Licht geben - die Geräte müssen nach seinen Vorgaben zertiviziert und/oder mit Filtern nachgerüstet werden, damit keine Störsignale das Netz belasten.

Deshalb wäre es sehr fraglich, ob es sich schlussendlich lohnen würde.

Es gibt seit 2025 auch schon 5 kWh AC Batteriespeicher für rund 200 Fr/kWh inkl. WR (in CH mit dem üblichem ca +10…20% Augpreis). Und falls eine max. Einpeiseleistung von 600 W einphasig während der Nacht genügt, wird auch kein Elektriker benötigt. Mit einem IoT Adapter (z.B gPlug.ch) an der Kundenschnittstelle des Smartmeters des VNB entfällt auch ein separater, privater SM am NAP, was Kosten für einen Elektriker auslösen würde. Die Wirtschaftlichkeit kann damit viel besser ausfallen. Auf dem IoT-Adapter kann mit Hilfe von Claude auch eine einfache Steuerung hinzugefügt werden.

Es geht um das Einspeisen von mindestens 22kWh von 19.00 bis 21.00Uhr…

Gute Nachrich: Der 12kW Wechselrichter von Deye ist bidirektional, liesse sich also für AC Kopplung einsetzen. Was ich noch zusätzlich brauche:

  • Deye Smart Meter DTSU666
  • Deye LAN Stick
  • Home Assistant (alternativ könnte ich auch mit dem Deye Copilot arbeiten, reine Software kostenlos)
  • Die Bewilligung des VNB (SAK). Soweit ich sehe, haben Deye Geräte die erforderlichen Zertifikate NAEEA/NE7 und VDE-AR-N 4105. Trotzdem können sie vermutlich nein sagen. Ich kläre das noch ab.

Der VNB, in meinem Fall SAK, bestätigte mir dass das Einspeisen von einem Akku möglich ist.

Mit Deye könnte ich für Fr.18 300.- Speicher von 96kWh plus bidirektionalem Wechselrichter für die AC Kopplung anschaffen. Mit Installation und HA sagen wir Fr.19 000.- Ich rechne mit vereinfachten Annahmen:

Für die Berechnung des Mittag – Abend Preisunterschiedes der Day Ahead Spotmarketpreise habe ich die Durchschnittsaten für Quartal 1 und 2 2026 genommen – von KI errechnet.

10% Verluste durch Stromwandlung und Speicherung

Sommerhalbjahr: 180 Tage x 6.5Rp/kWh x 80kWh = Fr. 936.-

Winterhalbjahr: 140 Tage x 4.1Rp/kWh x 40kWh = Fr. 230.-

5kWh/Tag Eigenverbrauch: 360Tage x 25Rp/kWh x 5kWh = Fr. 450.-

Zusätzlicher Gewinn vom Verkauf an LEG: Fr. 100.-

Total: Jahresgewinn: Fr.1716.-

Amortisation in gut 11 Jahren

Dazu zu bemerken: Steigende Energiepreise wirken sich auf alle Parameter positiv aus. Ich bin ziemlich sicher, dass dies eintreten wird. Risikofaktor: der Mittag-Abend Unterschied könnte sich auch verringern, wenn sehr viele Speicher zugebaut würden.

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Du sagst es ganz gut im letzten Satz. Ähnliches erlebten wir auch bei PV. Verleitet durch aktuelle Vergütungen, antizipiert man die Gelddruckmaschine in die Zukunft. Das geht nie gut.
Kurzfristig könnte das klappen, aber mit Bidirektionalemladen und Grossbatterien wird dieser Spread sich so verändern, dass du mit Glück am Lebensende der Batterie knapp raus kommst, wenn du nicht einen maximalen Fokus auf Eigenverbrauch legst. Alles andere wäre ein nicht funktionierender Markt.
Ich würde bei dieser Simulation mit echten Preis- und Lastkurven im 1h Intervall rechnen und die KI darf natürlich helfen, aber auf KI vertrauen würde ich mich bei so einer Investition nicht.
PS: Im Moment sinken die Energiepreise. Die Netznutzung steigt. Ist also schlecht für Laden aus dem Netz.

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Ich musste die Rechnung noch wesentlich korrigieren, da es noch ein Steuergerät für die Akkus braucht, plus eine Abgabe auf die Batterien, Transport und MwSt.

Ja, vielleicht hast du recht. Heute Abend ist noch ein Online Seminar von VESE zum Thema LEG und vZEV Launch Meeting - Zoom

https://www.energate-events.de/events/energate-talk-einspeisevergutung-2027-was-die-neue-pv-vergutung-fur-energieversorger-und-pv-betreiber-in-der-schweiz-bedeutet/lLPbzpWPw7

Soeben in meinem Postfach gesehen… könnte interessant sein.

Du hast wahrscheinlich recht und die Abend/Tagpreise werden sich anpassen. Die Frage ist halt nur wann das passiert. Ich fahre seit 5.5 Jahren Elektroauto, vom Abenteuer zum no brainer in 5 Jahren. Und doch sind erst ein paar wenige Prozent des Bestandes E Autos und davon nochmals weniger Bi Direktional fähig. Also ich wage mal zu behaupten das geht ab jetzt sicher noch 10 Jahre bis sich das durchsetzt. Die meisten Akkus heute werden wohl immer noch doof verkauft, also laden morgens um 7 mit der ersten Sonne. Erst wenn im 2027 wirklich die ersten mikro Vergütungen oder im worst case Rechnungen fürs einspeisen bekommen wird auch der letzte aufwachen.

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Was du auch nicht vergessen darfst, sind die HKN. Sobald du die Batterie mit Netzstrom lädst, wirst du überhaupt keine Vergütung mehr für die HKN bekommen, da sich nicht mehr unterscheiden lässt ob es PV-Strom oder Strom aus dem Netz ist. Das wird auch alle treffen die das Auto als Hausspeicher verwenden und vielleicht ins Netz einspeisen wollen.

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